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Eine ältere Frau, die mit einem lächeln Ihr Pflaster nach der Impfung zeigt

Impfungen: Vorbeugen ist besser als heilen

Leistung

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine Reihe kostenloser Schutzimpfungen. Manche Impfungen werden für alle empfohlen, wie etwa die Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus und Polio; andere nur für bestimmte Personenkreise, wie die HPV-Impfung für 9- bis 14-jährige Mädchen und Jungen. Diese Standardimpfungen erhalten Sie mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte ohne Aufpreis bei Ihrem Arzt.

Unser Plus

Als besonderen Service übernimmt die BKK Pfalz darüber hinaus bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen. Das gilt auch für Impfungen für Ihre private Urlaubsreise, wenn diese vom Auswärtigen Amt für das jeweilige Reiseland empfohlen werden.

Vorbeugen ist besser als heilen

Es gibt viele Krankheiten, gegen die Sie sich mit Impfungen schützen können. Die BKK Pfalz übernimmt bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.

Impfungen für Kinder

Damit Sie in jedem Alter Ihres Kindes wissen, welche Impfungen gerade notwendig sind: Der Impfkalender auf der Website der Kinder- und Jugendärzte im Netz bietet immer einen aktuellen Überblick, gegen welche Infektionskrankheiten Säuglinge, Kinder und Jugendliche nach Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) geimpft werden sollten.

Gut zu wissen: Die Kinder- und Jugendärzte im Netz haben für alle Impf- und Vorsorgetermine einen praktischen und kostenlosen Erinnerungsservice bereitgestellt.

Viele Standardimpfungen kann Ihr Arzt direkt mit uns über die Gesundheitskarte abrechnen (zum Beispiel Masern, Röteln, Mumps, Tetanus, Diphtherie). Bei den anderen Impfungen stellt Ihnen der Arzt eine Rechnung aus. Diese Originalrechnung schicken Sie uns bitte zusammen mit dem vom Arzt ausgefüllten und unterschriebenen Impffragebogen. Wir überweisen Ihnen dann den Betrag auf Ihr Konto.

Allgemeine Hinweise zu Schutzimpfungen

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bemüht sich darum, jedem Kind in der Dritten Welt die Impfungen gegen Masern, Tuberkulose, Keuchhusten, Wundstarrkrampf (Tetanus), Diphterie und Kinderlähmung (Poliomyelitis) zu ermöglichen. In Afrika sterben jeden Tag 2.000 Kinder, weil sie nicht geimpft waren. Die drei Infektionskrankheiten Masern, Keuchhusten und Wundstarrkrampf fordern in den Entwicklungsländern jährlich 3,5 Millionen Todesopfer unter den Kindern, wobei allein an Masern 2,1 Millionen Kinder sterben.

Auch in den Industrieländern ist das Ziel, alle Kinder gegen die sechs genannten Krankheiten und zusätzlich gegen Mumps und Röteln zu schützen, noch nicht vollständig erreicht, da viele die Impfungen gegen sogenannte Kinderkrankheiten nicht für notwendig halten. Sie übersehen, dass Masern mit nicht unerheblichen Komplikationen einher gehen können. Daher ist es besonders wichtig, sich rechtzeitig durch eine vorbeugende Impfung zu schützen.

Was versteht man unter Schutzimpfung?

Das Grundprinzip jeder Impfung (= aktive Immunisierung) besteht darin, dem Körper Bestandteile eines Krankheitserregers oder aber eine nicht krankmachende Form des Erregers zu verabreichen. Diese Impfstoffe (Antigene) veranlassen das Immunsystem, große Mengen von Antikörpern (Immunglobuline) zu bilden. Erfolgt dann später ein erneuter Kontakt mit dem Erreger, so sind die benötigten Antikörper, die den Keim unschädlich machen, bereits im Körper vorhanden. Es kann daher nicht zum Ausbruch der Krankheit kommen. Die Schutzwirkung von Impfungen hält viele Jahre, zum Teil sogar ein Leben lang an. Manchmal genügt eine einmalige Impfung, häufig sind aber mehrere Wiederholungsimpfungen erforderlich, bis der volle Impfschutz vorhanden ist. Dazu gehören die Schutzimpfungen wie Diphtherie und Wundstarrkrampf (Tetanus), die auch im Erwachsenenalter regelmäßig aufgefrischt werden sollten.

Wer berät und führt Impfungen durch?

Gesundheitsämter und niedergelassene Ärzte und Ärztinnen beraten und informieren. Viele der hier genannten Impfungen führen die Gesundheitsämter zu festgesetzten Impfterminen kostenlos durch. Auch geben Ihnen niedergelassene Ärzte und Ärztinnen Auskunft darüber, welche Impfungen direkt über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden können.

Impfungen nach den Vorschriften des Arbeitsschutzes und nach den Unfallverhütungsvorschriften, zum Beispiel für Jäger zum Schutz gegen Tollwut oder für medizinisches und zahnmedizinisches Personal zum Schutz gegen Hepatitis B, fallen in die Zuständigkeit des jeweiligen Arbeitgebers. Wenn Sie aus beruflichen Gründen ins Ausland reisen, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten für die notwendigen Impfungen zu übernehmen.

Viele weitere Infos und einen sehr übersichtlich gestalteten Impfkalender finden Sie auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Impfschutz.

Unsere Impfungen im Überblick

Die Diphtherie ist keine „Kinderkrankheit“ mehr, auch Erwachsene sind gefährdet, da bei ihnen der Impfschutz meist unvollständig oder gar nicht vorhanden ist.

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Zur Verhinderung der Frühsommer-Meningoenzephalitis steht seit einigen Jahren ein sehr gut verträglicher und wirksamer Impfstoff zur Verfügung. Die Schutzdauer der Impfung beträgt mindestens drei Jahre.

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Die STIKO empfiehlt eine HPV-Impfung für Mädchen und Jungen zwischen 9 und 14 Jahren, um Gebärmutterhalskrebs vorzubeugen.

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Gelbfieber ist eine durch Stechmücken übertragene Virusinfektion, die in tropischen Regionen vorkommt und in schweren Fällen tödlich verlaufen kann; eine Impfung wird empfohlen.

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Die meisten Betroffenen infizieren sich mit dem Virus im Kindesalter und erkranken an Windpocken. Sind diese überstanden, ist man das Virus allerdings nicht los. Es schlummert lebenslang in den Nervenzellen des Körpers.

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Hib-Infektionen, die schwerwiegende Krankheiten verursachen können, werden am besten durch eine vorbeugende Impfung ab dem 3. Lebensmonat verhindert.

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Hepatitis A ist eine akute Leberentzündung, die durch kontaminierte Lebensmittel oder Wasser übertragen wird und in der Regel von selbst heilt; eine Impfung wird für Reisende in betroffenen Gebieten empfohlen.

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Hepatitis B ist eine durch Körperflüssigkeiten übertragene Leberentzündung, die akut oder chronisch verlaufen und zu schweren Leberschäden führen kann; eine Impfung wird empfohlen.

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Influenza, gekennzeichnet durch plötzliches hohes Fieber und schwere Symptome, kann durch eine gut verträgliche jährliche Impfung, die besonders für Risikogruppen empfohlen wird, effektiv verhindert werden.

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Keuchhusten, auch bekannt als Pertussis oder 100-Tage-Husten, ist eine hoch ansteckende bakterielle Infektion der Atemwege, die durch das Bakterium Bordetella pertussis verursacht wird.

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Die Kinderlähmung ist eine akute Infektionskrankheit, bei der es durch den Befall des Zentralnervensystems zu Lähmungen kommen kann.

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Masern, trotz ihrer schweren Komplikationen wie Hirnentzündung, sind durch die MMR-Impfung vermeidbar, die ab dem 15. Lebensmonat und erneut ab dem 6. Lebensjahr verabreicht wird, mit Empfehlungen für alle nach 1970 Geborenen.

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Die ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt die Meningokokken Impfung für Kinder im zweiten Lebensjahr und für Menschen mit erhöhtem Risiko oder Reisende in Länder mit erhöhtem Infektionsrisiko.

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Kinder sollten ab dem 15. Lebensmonat und erneut ab dem 6. Lebensjahr gegen Mumps geimpft werden, idealerweise mit der Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfung.

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Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Erwachsenen ab 60 Jahren die Impfung gegen Pneumokokken. Je nach Gesundheitszustand sollte die Impfung nach sechs Jahren ggf. aufgefrischt werden.

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Rotavirus-Impfungen schützen Säuglinge und Kleinkinder vor schwerem Durchfall und Erbrechen und werden von der BKK Pfalz bis zu 150 Euro pro Jahr übernommen, auch außerhalb der empfohlenen Impfzeiten.

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Rechtzeitige Rötelnschutzimpfungen für Kinder ab dem 15. Lebensmonat und vor der Pubertät verhindern schwere Schäden durch Röteln.

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Präventiv empfiehlt die STIKO im Juni 2024 für alle Neugeborenen und Säuglinge eine Prophylaxe zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch RSV.

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Tetanus kann durch geringe Hautverletzungen übertragen werden; eine Grundimmunisierung ab dem 3. Lebensmonat und regelmäßige Auffrischungen alle zehn Jahre sind wichtig.

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Tollwut, die ohne sofortige Impfung nach Kontakt mit infizierten Tieren immer tödlich endet, erfordert dringend Schutzimpfung und schnelle Nachbehandlung bei Kontakt mit tollwütigen Tieren.

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Säuglinge sind besonders gefährdet, sich mit Tuberkulose anzustecken. Daher wird empfohlen, die Impfung gegen Tuberkulose bei Kindern durchzuführen, deren Lebensumfeld besondere Gefährdungen beinhaltet.

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Die STIKO empfiehlt bei Kindern eine zweimalige Impfung vor der Infektion mit Windpocken: Im Alter von 11 bis 14 Monaten. Zeitgleich mit der ersten Masern-Mumps-Röteln-Impfung oder frühestens vier Wochen danach. Vier bis sechs Wochen nach der ersten Impfung, im Alter von 15 bis 23 Monaten. 

Für Erwachsene empfiehlt die STIKO die Impfung für bestimmte Personengruppen.

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