Röteln
Komplikationen im Verlauf einer Rötelninfektion sind sehr selten. Gefürchtet sind die Röteln allerdings, wenn sie in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft auftreten. Die Gefahr der Schädigung des heranwachsenden Kindes ist in diesem Fall sehr groß. Es kann zu schweren Augenschäden bis hin zur Blindheit, zu Taubheit, Herzmissbildungen und geistigen Schäden kommen.
Durch rechtzeitig durchgeführte Rötelnschutzimpfungen können Sie diese schweren Schäden verhindern. Alle Kleinkinder ab dem 15. Lebensmonat (Jungen und Mädchen) sollten gemeinsam mit der Masern-Mumps-Impfung gegen Röteln geeimpft werden, außerdem alle Kinder ab dem 6. Lebensjahr. Mädchen erhalten zusätzlich vor Eintritt der Pubertät eine Impfung, unabhängig davon, ob sie bereits als Kleinkinder gegen Röteln geimpft wurden.