Familien-Versicherung
Versichern Sie Ihre Familie kostenlos
Als freundliche Familienkasse heißen wir jeden bei uns versicherten Familienangehörigen ganz herzlich willkommen und sind mit vielen Extra-Leistungen für die ganze Familie da!
Welche Angehörigen kostenfrei versichert werden dürfen, ist gesetzlich geregelt:
- Kinder bis zum 23. Geburtstag, wenn sie nicht erwerbstätig sind
- Kinder bis zum 25. Geburtstag, wenn sie in die Schule gehen oder studieren
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), die ein Einkommen unter 505 Euro haben
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), die eine geringfügige Beschäftigung bis 538 Euro ausüben.
Jetzt Familienmitglied kostenfrei versichern
Möchten Sie Ihren Familienangehörigen bei uns versichern? Dann füllen Sie einfach unseren Antrag auf Familienversicherung aus. Ab in die Post damit — und die Krankenversicherungskarte ist schon auf dem Weg zu Ihnen!
Gut zu wissen
Für familienversicherte Kinder gilt ebenfalls die Einkommensgrenze von 505 Euro bzw. 538 Euro bei geringfügiger Beschäftigung. Wir beraten Sie gerne, wenn Ihr Kind eine Beschäftigung ausüben möchte und prüfen, ob die Familienversicherung möglich ist.
Ist ein Elternteil privat versichert? Dann rufen Sie uns bitte an. Wir klären gerne für Sie, ob eine Familienversicherung für Ihr Kind möglich ist.
Wer kann familienversichert werden, welche Unterlagen benötigen wir. In unserem Merkblatt Informationen zur Familienversicherung finden Sie alle Infos auf einen Blick.
Weitere Infos
- Unser Antrag auf Familienversicherung und die Informationen zur Familienversicherung in englischer Sprache
- Unser Antrag auf Familienversicherung und die Informationen zur Familienversicherung in türkischer Sprache.
- Nützliche Informationen zur Familienpolitik finden Sie auch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Häufig gestellte Fragen
Das hängt vom Einkommen des nicht gesetzlich versicherten Ehegatten ab.
Liegt dieses Einkommen (Arbeitseinkommen, Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung, etc.) unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 €), ist eine kostenfreie Familienversicherung möglich. Ist der privatversicherte Ehegatte Arbeitnehmer und war schon vor dem 1. Januar 2003 privatversichert, gilt hier übrigens 2024 eine Einkommensgrenze von 62.100 €.
Liegt das Einkommen über dieser Grenze und der gesetzlich versicherte Ehegatte verdient nicht noch mehr, ist eine Familienversicherung leider ausgeschlossen.
In diesem Fall ist entweder eine Versicherung des Kindes beim nicht gesetzlich versicherten Ehegatten (privat) möglich oder eine freiwillige Versicherung bei Ihrer BKK Pfalz.
Weitere Infos auf unserer Seite zur Familienversicherung
Viele unserer Mitglieder mit familienversicherten Angehörigen erhalten regelmäßig einmal im Jahr ein Formular zur „Prüfung der Bestandspflege“, das manchmal zu Verwirrung führt.
Ihre BKK Pfalz wurde vom Gesetzgeber verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob die kostenfreie Familienversicherung für Angehörige zu Recht besteht. Deshalb müssen wir zurückliegende Zeiten der Familienversicherung auf Veränderungen überprüfen und sind dabei auf Ihre Mithilfe angewiesen. Veränderungen können zum Beispiel sein: ein Kind hat eine Ausbildung begonnen, verdient nun Geld und muss sich deshalb selbst krankenversichern. Oder ein bisher familienversicherter Ehegatte hat angefangen, geringfügig zu arbeiten usw.
Für die Versichertengemeinschaft der BKK Pfalz ist die Rücksendung des Fragebogens sehr wichtig. Nur wenn wir Ihre Rückmeldung bekommen und damit die Familienversicherung prüfen können, erhalten wir Geld aus dem Gesundheitsfonds und können so die kostenfreie Versicherung von Familienangehörigen sicherstellen.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, diese Fragebögen immer umgehend auszufüllen und zurückzusenden.
Herzlichen Dank!
Sofern die Bruttoeinkünfte des privat versicherten Ehegatten nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von jährlich 69.300 Euro liegen, besteht grundsätzlich weiterhin Anspruch auf eine kostenfreie Familienversicherung.
Ist der privatversicherte Ehegatte Arbeitnehmer und war schon vor dem 1. Januar 2003 privatversichert, gilt hier übrigens 2024 eine Einkommensgrenze von 62.100 €.
Alle wichtigen Informationen rund um die kostenfreie Familienversicherung haben wir in unseren Informationen zur Familienversicherung für Sie zusammengestellt. Darin lesen Sie
- bis zu welchem Lebensalter Kinder und Jugendliche familienversichert werden können
- welche Einkommensgrenzen es für familienversicherte Ehegatten gibt
- welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen und vieles mehr.
Ausgezeichnete Leistungen für Familien
Die Familienzeitschrift "Eltern" hat gesetzliche Krankenversicherungen verglichen und die BKK Pfalz mit dem Siegel "Beste Krankenkassen für Familien" in der Kategorie "Eltern & Kind" prämiert.