Finanzielle Entlastung
In vielen Situationen unterstützen wir Sie finanziell. Sei es im längeren Krankheitsfall durch die Zahlung von Krankengeld oder die Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe. Wir helfen Ihnen, wenn Sie als Berufstätiger Ihr krankes Kind zu Hause versorgen müssen. Und informieren über Ihren persönlichen Beitrag zur Finanzierung wie Zuzahlungen und Härtefallgrenzen.
Wichtige Informationen zum Thema finanzielle Entlastung
Kostenerstattung
Gesetzlich Versicherte können anstelle der Abrechnung über die Krankenversicherungskarte eine Kostenerstattung wählen.
Krankengeld
Sollten Sie länger arbeitsunfähig (AU) sein, werden Sie von Ihrer BKK Pfalz finanziell unterstützt, wenn Sie mit Anspruch auf Krankengeld bei uns versichert sein.
Kinderkrankengeld
Die BKK Pfalz zahlt Ihnen nach gesetzlichen Vorgaben Kinderkrankengeld, wenn Sie wegen der Betreuung Ihres erkrankten Kindes nicht arbeiten können.
Fahrkosten
Die BKK Pfalz übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Fahrkosten, zum Beispiel zur stationären Krankenhausbehandlung.
Haushaltshilfe
Ihre BKK Pfalz übernimmt die Kosten einer Haushaltshilfe, wenn Sie wegen Krankheit Ihren Haushalt nicht weiterführen können.
Zuzahlungen
Alle gesetzlich Versicherten müssen sich bei einigen Leistungen in geringem Maße an den Kosten beteiligen. Das gilt zum Beispiel für die Rezeptgebühr bei verordneten Medikamenten oder wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden.
Elterngeld
Die BKK Pfalz berät Sie zum gesetzlich geregelten Elterngeld, da Sie in vielen Fällen keine Abgaben zur Sozialversicherung zahlen müssen.
Mutterschaftsgeld
Die BKK Pfalz bezahlt werdenden Müttern in einer Beschäftigung das Mutterschaftsgeld für die gesetzliche Schutzfrist.
Krankengeld für Selbstständige
Auch Selbstständige können ihr finanzielles Risiko absichern, das ihnen mit einer längeren Arbeitsunfähigkeit droht. Die BKK Pfalz unterstützt Sie, wenn Sie mit Anspruch auf Krankengeld bei uns versichert sind.
Interessant für Selbstständige
Hier finden Sie alle wichtigen Infos Rund um das KrankengeldPLUS