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Beiträge & Versicherung

Informieren Sie sich hier über die aktuellen Beitragssätze zur Krankenversicherung und den anderen Sozialversicherungen.

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Alle Informationen rund um Ihre Versicherung auf einen Blick

Krankenversicherung

Ob berufstätig, während des Studiums oder im Ruhestand: Hier finden Sie die Beiträge zur Krankenversicherung im Überblick.

Pflegeversicherung

Alles rund um das Thema Beiträge zur Pflegeversicherung

Beitrags­bemessungs­grenzen

Alle Informationen über die Grenzwerte für Versicherungen

Informationen zur Renten­versicherung & Arbeitslosen­versicherung

Beitragssatz zur Rentenversicherung
Beitrag zur Rentenversicherung18,6%
Pauschaler Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte15,0%

Damit Sie auch im Alter abgesichert sind, zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Teil des Beitrags zur Rentenversicherung. Für geringfügig Beschäftigte zahlt der Arbeitgeber den pauschalen Beitrag alleine.

Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenter*innen

Ab 1. Juli 2024 wird die Deutsche Rentnerversicherung Rentenzuschläge an verschiedene Rentner*innen auszahlen. Der Rentenversicherung ist die Meldung dieser Zuschläge an die Krankenkassen leider nicht möglich. Sind Sie pflichtversicherter Rentner? Dann erfolgt der Beitragsabzug direkt über den Rentenversicherungsträger. Sofern für Sie als Rentner*in eine freiwillige Versicherung oder Familienversicherung besteht und Sie eine Mitteilung über die Zahlung eines Zuschlages erhalten, bitten wir Sie diese Mitteilung an uns weiterzuleiten, um Beitragsnachzahlungen zu vermeiden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

Damit Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit abgesichert sind, zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Teil des Beitrags zur Arbeitsförderung.

Arbeitsförderung
Beitrag zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung)2,6%
FAQs

Häufig gestellte Fragen zum Thema Beitrag & Versicherung

Die BKK Pfalz ist eine gesetzliche Krankenkasse, die die Ehepartner und Kinder von Mitgliedern unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen kostenfrei mitversichert.

Die BKK Pfalz ist eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Das bedeutet, dass sich jede in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich krankenversicherte Person bei uns versichern kann. Dabei gibt es keine Einschränkungen für bestimmte Berufsgruppen.

Im Laufe eines Lebens gibt es Veränderungen. Sei es ein Arbeitsplatzwechsel, Arbeitslosigkeit, der Übergang in die Rente usw. In diesen Fällen erhalten wir Abmeldungen vom Arbeitgeber oder anderen Meldestellen ohne dass wir von Ihnen selbst wissen, was sich geändert hat oder uns eine Neuanmeldung vorliegt. Wenn wir eine Abmeldung erhalten, müssen wir Ihren Versicherungsschutz erst einmal beenden.

Damit wir Ihren Sie weiterhin versichern und gut betreuen können, benötigen wir die Angaben zu Ihrer aktuellen Situation, also ob Sie zum Beispiel einen neuen Arbeitgeber haben, Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten etc.

Dann schicken wir Ihnen einen Brief mit dem Betreff „Klärung Ihrer Mitgliedschaft“ und bitten Sie, diesen schnell zu beantworten.

Am besten ist es natürlich, wenn Sie uns Veränderungen immer sofort mitteilen, zum Beispiel unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am kostenlosen Service-Telefon unter 0800 / 133 33 00.

Ja. Unser kostenloses Kundenmagazin GESUNDHEIT erhalten Sie vier Mal im Jahr. Sie können sie aber auch hier auf der Website lesen oder herunterladen. 
Wenn Sie unser Magazin nur noch auf elektronischem Weg erhalten wollen, dann schicken Sie uns einfach eine E-Mail an info@bkkpfalz.de mit der E-Mail-Adresse, an die unser Magazin gehen soll.

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Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

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