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Impfungen

RSV

Das RSV-Virus (Respiratorisches Synzytial-Virus) ist ein Virus, das die Atemwege befällt. Im Krankheitsverlauf werden in der Regel zuerst Symptome einer Erkrankung der oberen Atemwege beobachtet, die innerhalb von 1–3 Tagen zu Symptomen einer unteren Atemwegserkrankung fortschreiten können.

Behandlung und Prävention

Die Behandlung einer RSV-Infektion erfolgt symptomatisch und besteht in der Hauptsache aus ausreichender Flüssigkeitszufuhr und Freihalten der Atemwege.  
Präventiv empfiehlt die STIKO für alle Neugeborenen und Säuglinge eine Prophylaxe zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch RSV.

Impfempfehlung

Es handelt sich dabei nicht direkt um eine Schutzimpfung, sondern um eine Prophylaxe mit dem Antikörper Nirsevimab.

Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen, idealerweise bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung. Hierzu bietet sich die Vorsorgeuntersuchung U2 an, die am 3. bis 10. Lebenstag durchgeführt wird. Eine versäumte Nirsevimab-Gabe soll innerhalb der 1. RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden.

Eine Impf- bzw. Prophylaxeempfehlung gegen RSV für Erwachsene oder Kinder nach der ersten RSV-Saison liegt derzeit nicht vor. 

Kostenübernahme

Die Kosten der RSV-Prophylaxe im Rahmen der STIKO-Empfehlung werden von der BKK Pfalz übernommen und direkt über die Versichertenkarte mit uns abgerechnet. Sollten Sie im Einzelfall eine Privatrechnung erhalten, kontaktieren Sie uns bitte. 

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