Hospiz / SAPV
Leistung
Versicherte erhalten in Ihrer letzten Lebensphase spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) oder teil-/vollstationäre Versorgung in einem Hospiz.
Unser Plus
Die Kundenberater*innen der BKK Pfalz beraten gerne zu den Versorgungsmöglichkeiten.
Versicherte können in einem Hospiz eine stationäre oder teilstationäre Versorgung erhalten, wenn eine bedarfsgerechte Palliativversorgung zu Hause nicht erbracht werden kann. Ziel der stationären Hospizarbeit ist es, eine Pflege und Begleitung anzubieten, welche die Lebensqualität des sterbenden Menschen verbessert, seine Würde nicht antastet und aktive Sterbehilfe ausschließt.
Ist ein Aufenthalt in einem Hospiz erforderlich, verordnet der/die behandelnde Arzt/Ärztin diese Leistung. Die Verordnung wird durch den Medizinischen Dienst geprüft. Liegen die Voraussetzungen vor, übernimmt die BKK Pfalz die Kosten für den Hospizaufenthalt.
Kinderhospize
Wenn Kinder an einer lebenslimitierenden Krankheit erkrankt sind, stellt dies Familien vor besondere Herausforderungen.
Kinderhospize sind auf die besonderen Bedürfnisse und Wünsche von Kindern mit lebenslimitierenden Erkrankungen und ihren Familien bereits ab Diagnosestellung ausgerichtet.
Liegen die Voraussetzungen vor, übernimmt die BKK Pfalz die Kosten für den Hospizaufenthalt.
SAPV
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist eine Versorgung für schwerstkranke Menschen, die unter einer fortgeschrittenen, nicht heilbaren Erkrankung leiden und deren Lebensqualität durch Symptome wie Schmerzen, Atemnot oder Übelkeit stark beeinträchtigt ist. Sie zielt darauf ab, diesen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung eine umfassende medizinische und pflegerische Betreuung zu ermöglichen und den Verbleib in der gewohnten Umgebung so lange wie möglich zu sichern. SAPV wird in der Regel von spezialisierten Palliativteams angeboten, die aus Ärzt*innen, Pflegekräften und anderen Fachkräften bestehen.
Voraussetzungen
Die SAPV kann genutzt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Schwerwiegende, unheilbare Erkrankung: Der/die Patient*in leidet an einer fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung, die eine spezialisierte Betreuung erfordert.
- Notwendigkeit einer speziellen Palliativversorgung: Es muss medizinisch notwendig sein, dass der/die Patient*in spezialisierte palliative Hilfe benötigt, da die allgemeine Versorgung durch den Hausarzt oder Pflegedienst nicht ausreicht.
- Ärztliche Verordnung: Die SAPV muss von einem/r Ärzt*in verordnet werden, der die medizinische Notwendigkeit feststellt. Dies kann der Hausarzt, ein behandelnder Facharzt oder ein Krankenhausarzt sein. Dabei kann die SAPV Leistung als alleinige Beratungs- oder Koordinationsleistung, zusätzliche unterstützende Teilversorgung oder aber vollständige Patientenversorgung verordnet werden.
Kostenübernahme
Die Verordnung wird durch den Medizinischen Dienst geprüft. Liegen die Voraussetzungen vor, übernimmt die BKK Pfalz die Kosten für die SAPV.
Insgesamt stellt die SAPV sicher, dass schwerstkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase bestmöglich rund um die Uhr im häuslichen Umfeld betreut werden und die Zeit in Würde und mit möglichst wenig Leid verbringen können. Die Angehörigen werden in dieser Zeit durch die SAPV-Teams entlastet und ganzheitlich betreut.