Außerklinische Intensivversorge

Leistung

Die außerklinische Intensivpflege, auch als häusliche Intensivversorgung bezeichnet, bietet schwerstkranken Menschen die Möglichkeit, umfassende medizinische Betreuung außerhalb eines Krankenhauses zu erhalten. 

Unser Plus

Es ist nicht einfach den passenden Intensivpflegedienst oder die geeignete Wohngruppe zu finden. Wir beraten gerne zur Wahl eines geeigneten Intensivpflegedienstes oder bei Änderung der pflegerischen Situation.

Wann tritt die außerklinische Intensivpflege in Kraft?

Die außerklinische Intensivpflege ist für Personen notwendig, die eine dauerhafte und intensive Pflege aufgrund schwerwiegender Erkrankungen benötigen, wie zum Beispiel bei Beatmungspflicht oder anderen lebensbedrohlichen Gesundheitszuständen. Durch diese Versorgungsform können Patienten in einem vertrauten Umfeld leben, was oft zur Steigerung ihrer Lebensqualität beiträgt.

Versorgungsmöglichkeiten

Die außerklinische Intensivversorgung kann auf verschiedene Weise organisiert werden: 

  1. Versorgung im häuslichen Umfeld: Patient*innen werden direkt in ihrem Zuhause durch spezialisierte Pflegedienste betreut. 
  2. Wohngemeinschaften: In speziellen Pflege-Wohngemeinschaften teilen sich mehrere intensivpflichtige Personen eine betreute Wohnung. Dies kann eine kostengünstigere und gemeinschaftlichere Alternative zur Einzelbetreuung sein. 
  3. Stationäre Pflegeeinrichtung mit einem Beatmungsschwerpunkt 
  4. Vorübergehende Kurzzeitpflege: Diese kommt bei temporären Fällen oder als Entlastung für pflegende Angehörige zum Einsatz, beispielsweise nach Krankenhausaufenthalten.

Aufgaben und Ziel der außerklinischen Intensivpflege

Die außerklinische Intensivpflege geht über die übliche häusliche Krankenpflege hinaus und umfasst hochspezialisierte medizinische Maßnahmen, die sonst nur in einem Krankenhaus erbracht werden. Typische Aufgaben wären beispielsweise die 24-Stunden-Überwachung von Vitalparametern, insbesondere bei beatmungspflichtigen Patienten, das Absaugen der Atemwege und Sicherstellung einer stabilen Atemfunktion, die Medikamentenverabreichung, insbesondere intravenöse Verabreichung, oder die Versorgung von Tracheostomata (Luftröhrenschnitte).

Das Ziel ist, die medizinische Stabilität der Patienten sicherzustellen und dabei die Lebensqualität durch eine Versorgung im eigenen Umfeld zu erhöhen.

Antragsverfahren

Im ersten Schritt stellt der/die behandelnde Arzt/Ärztin nach umfassender Diagnose eine Verordnung zur außerklinischen Intensivversorgung aus, die uns dann zur Genehmigung eingereicht wird. Oft wird zusätzlich ein Gutachten des Medizinischen Dienstes erstellt, um den genauen Pflegebedarf zu bestätigen. Wenn die BKK Pfalz die Kostenübernahme dieser Leistung bestätigt, kann die Pflege entweder durch einen spezialisierten Pflegedienst oder innerhalb einer Pflege-Wohngemeinschaft organisiert werden.

Kosten und Zuzahlungen für Versicherte

Die Kosten für außerklinische Intensivpflege werden grundsätzlich von der BKK Pfalz übernommen, sofern eine entsprechende medizinische Notwendigkeit vorliegt und der Pflegedienst einen entsprechenden Vertrag zur Versorgung geschlossen hat. Es fallen Zuzahlungen an, wenn die betreffende, versicherte Person älter als 18 Jahre ist und nicht von den Zuzahlungen befreit wurde. Die Kosten belaufen sich auf 10 Euro Verordnungsblattgebühr und 10 % der Kosten für die ersten 28 Behandlungstage im Jahr.

Unser Tipp:

Wenn auf die Suche nach einem Intensivpflegedienst gegangen wird, dann ist darauf zu achten, dass der Pflegedienst eine Zulassung hat um die Versorgung zu übernehmen. Es sollte außerdem ganz genau besprochen werden, welche Leistungen erbracht werden müssen.

Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Team Pflege

Telefon 0621 68 559 155
Fax 0621 68 559 3209
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