Pflegesachleistung
Leistung
Pflegebedürftige können entscheiden, ob sie Pflegesach- oder Geldleistungen in Anspruch nehmen möchten. Eine Kombination beider Leistungen ist ebenfalls möglich. Geldleistungen können gezahlt werden, wenn die Pflege in geeigneter Weise durch Pflegepersonen sichergestellt und eine Einstufung mindestens in den Pflegegrad 2 erfolgt ist.
Unser Plus
Die Pflegekasse der BKK Pfalz übernimmt die Kosten für Beratungseinsätze von professionellen Pflegediensten, die regelmäßig bei Pflegegeldbeziehern erforderlich sind. In den Pflegegraden 2 und 3 erfolgen diese halbjährlich, in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Als Pflegebedürftiger im Pflegegrad 1 haben Sie einen Anspruch auf einen Pflegeeinsatz einmal im halben Jahr.
Geldleistung
Pflegegeld können Personen beanspruchen, die ihre ambulante häusliche Pflege durch eine vertraute Person sicherstellen. Die Pflege und Betreuung kann durch mehrere Pflegepersonen durchgeführt werden.
Unterstützend wird durch den Beratungseinsatz eines Pflegedienstes die ambulante Pflege begleitet. Die Pflegekasse erhält hierüber einen Nachweis. Die Kosten der Beratung trägt die Pflegekasse der BKK Pfalz. Die Organisation der Beratungseinsätze liegt beim Pflegebedürftigen oder der Pflegeperson.
Die erste Beratung muss zu Beginn der Pflege in der häuslichen Umgebung erfolgen. Im Anschluss kann jede zweite Beratung auch per Video durchgeführt werden. Wird der Beratungseinsatz nicht rechtzeitig erbracht, kann es Auswirkungen auf die Zahlung des Pflegegeldes haben.
Sachleistung
Ist eine häusliche Pflege durch Angehörige nicht möglich, kann ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung übernehmen. Die erbrachten Einsätze rechnet der Pflegedienst mit der Pflegekasse der BKK Pfalz ab. Die Leistungshöhe richtet sich nach dem Pflegegrad.
Kombinationsleistung
Kann die Pflege teilweise durch eine private Pflegeperson erbracht werden, kann ein Pflegedienst unterstützend tätig werden. Wird der monatliche zur Verfügung stehende Betrag der Sachleistung seitens des Pflegedienstes nicht vollständig ausgeschöpft, zahlt die Pflegekasse der BKK Pfalz ein anteiliges Pflegegeld.
Die Leistungshöhe der einzelnen Pflegegrade finden Sie unter „Finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick“ auf der Übersichtsseite Pflege.