Teilstationäre Pflege
Leistung
Für Pflegebedürftige, bei denen die häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt ist, übernimmt die Pflegekasse der BKK Pfalz — bis zum gesetzlichen Höchstbetrag des entsprechenden Pflegegrades — die Kosten für eine teilstationäre Pflege in einer zugelassenen Einrichtung.
Unser Plus
Die Teilstationäre Pflege kann zusätzlich zu laufenden, ambulanten Pflegeleistungen genutzt werden. Die Kundenberater*innen der Pflegekasse der BKK Pfalz beraten gerne zur Inanspruchnahme der teilstationären Pflege sowie zur möglichen Erstattung der Eigenanteile.
Unter Tages- und Nachtpflege oder teilstationärer Pflege versteht man die stundenweise Betreuung in einer Einrichtung. Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Die Pflegebedürftigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags zurück nach Hause gebracht.
Kostenübernahme
Die Pflegekasse übernimmt die Pflegekosten, die Aufwendungen der Betreuung und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege. Darin enthalten sind auch die Kosten der morgendlichen und abendlichen Hol- und Bringdienste der Einrichtungen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen dagegen privat getragen werden. Hier besteht die Möglichkeit, die Eigenanteilsrechnungen einzureichen, sodass die Pflegekasse der BKK Pfalz eine mögliche Kostenübernahme im Rahmen der Entlastungsleistungen prüfen kann.
Die Leistungen von Tages- und Nachtpflege können parallel und vollumfänglich mit den anderen Leistungen der ambulanten Pflege (Geld-, Kombinations- oder Sachleistungen) kombiniert werden.
Die Leistungshöhe der einzelnen Pflegegrade finden Sie unter „Finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick“ auf der Übersichtsseite zur Pflege.
Antrag auf Teilstationäre Pflege
Sie möchten den Antrag zur Teilstationären Pflege stellen? Kein Problem, füllen Sie einfach den entsprechenden Antrag aus und senden uns diesen zu.