Absicherung von Pflegepersonen
Leistung
Viele pflegebedürftige Menschen haben den Wunsch, in den eigenen vier Wänden gepflegt zu werden. Pflegende Personen leisten einen wichtigen Beitrag in unserer Gesellschaft. Ihre soziale Absicherung wurde durch die Pflegestärkungsgesetze verbessert.
Unser Plus
Die Kundenberater*innen der Pflegekasse der BKK Pfalz beraten gerne und informieren über die Ansprüche der Pflegepersonen.
Soziale Absicherung
Pflegepersonen haben Anspruch auf soziale Absicherung, wenn sie einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 versorgen. Pflegepersonen sind zum Beispiel während ihrer Pflegetätigkeit durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, wenn in dieser Zeit etwas passiert.
Die Pflegekasse der BKK Pfalz zahlt für Sie als Pflegeperson Beiträge an den Rentenversicherungsträger, wenn
- die Pflege ehrenamtlich erfolgt,
- Sie die Pflege voraussichtlich dauerhaft übernehmen,
- Sie mindestens 10 Stunden an 2 Tagen die Pflege übernehmen,
- Sie nicht mehr als 30 Stunden in der Woche Ihren Beruf oder Ihre selbstständige Tätigkeit ausüben,
- Sie keine Vollrente mit Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen.
Die Pflegekasse der BKK Pfalz zahlt für Sie als Pflegeperson Beiträge an den Arbeitslosenversicherungsträger, wenn
- die Pflege ehrenamtlich erfolgt,
- Sie die Pflege voraussichtlich dauerhaft übernehmen,
- Sie mindestens 10 Stunden an 2 Tagen die Pflege übernehmen,
- Sie unmittelbar vor Beginn der Pflegetätigkeit versicherungspflichtig waren oder einen Anspruch auf eine laufende Entgeltersatzleistung (nach dem SGB III) hatten.
Pflegezeit
Möchten Sie sich als private Pflegepersonen für ihre Pflegetätigkeit gemäß dem Pflegezeitgesetz von der Arbeit freistellen, können sie gegebenenfalls im Rahmen der Familienversicherung kranken- und pflegeversichert sein. Ist das nicht möglich, zahlt die Pflegekasse der BKK Pfalz auf Antrag einen Beitragszuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung.