Stationäre Pflege
Leistung
Manchmal ist die Pflege in den eigenen vier Wänden nicht mehr möglich oder kommt aus besonderen Gründen nicht in Betracht. Dann kann der Einzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung die Lösung sein.
Unser Plus
Wenn der Einzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung ansteht, unterstützen wir bei der Veränderung. Die Kundenberater*innen der Pflegekasse der BKK Pfalz beraten gerne hierzu.
In einer vollstationären Pflegeeinrichtung besteht Anspruch auf Pflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung. Die Pflegekasse der BKK Pfalz übernimmt — bis zum gesetzlichen Höchstbetrag des entsprechenden Pflegegrades — die Kosten für die vollstationäre Pflege in einer zugelassenen Einrichtung.
Leistungszuschlag
Zusätzlich übernimmt die Pflegekasse der BKK Pfalz einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil in Pflegeheimen. Dieser Zuschlag steigt mit der Dauer des Aufenthaltes in der stationären Pflege.
Verweildauer im Heim | Leistungszuschlag |
---|---|
bis 12 Monate | 15% |
mehr als 12 Monate | 30% |
mehr als 24 Monate | 50% |
mehr als 36 Monate | 75% |
Die Pflegekasse der BKK Pfalz informiert das Pflegeheim über die bisherige Dauer des Aufenthaltes in stationären Einrichtungen. Das Pflegeheim informiert über die reduzierte Höhe des Eigenanteils.
Zugelassene Einrichtungen finden Sie mit unserem Pflegefinder:
Einrichtungen der Behindertenhilfe
Mit Einrichtungen, die zum Beispiel stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe erbringen, dürfen die Pflegekassen keinen Versorgungsvertrag abschließen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe kann ein Pauschbetrag für pflegebedingte Aufwendungen bis maximal 266 Euro monatlich übernommen werden. Die Pflegekasse kann den Pauschalbetrag nur übernehmen, wenn mindestens die Voraussetzungen des Pflegegrades 2 vorliegen.
An den Pflegetagen zu Hause kann ein Anspruch auf Leistungen aus der ambulanten Pflege bestehen.
Die Leistungshöhe der einzelnen Pflegegrade finden Sie unter „Finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick“ auf unserer Übersichtsseite zu den Pflegeleistungen