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Eine ältere Dame sitzt an einem Tisch und wird von hinten von einer Pflegerin umarmt

Entlastungs-Betrag

Leistung

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können Angebote zur Unterstützung im Alltag wahrnehmen.

Unser Plus

Damit Sie bestmöglich abgesichert sind, unterstützt Sie die Pflegekasse der BKK Pfalz mit einem monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro.

Um den Betreuungsaufwand, sowie die Qualität der Pflege weiter zu optimieren, gibt es zusätzlich zu den festgelegten Leistungen für Pflegepersonen oder Pflegebedürftige viele weitere Angebote. Sie sollen dazu beitragen, die betreuenden Personen zu entlasten. Diese Zusatzleistungen unterstützen wir mit einem festgelegten monatlichen Entlastungsbetrag, den alle Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 1) in Anspruch nehmen können.

Für welche Angebote kann das Geld eingesetzt werden?

Der Entlastungsbetrag dient der Erstattung von Aufwendungen der oder des Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von

  • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
  • Leistungen der Kurzzeitpflege,
  • Leistungen der zugelassenen Pflegedienste oder zugelassenen Betreuungsdienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung). Hier handelt es sich insbesondere um pflegerische Betreuungsmaßnahmen, sowie um Hilfen bei der Haushaltsführung, 
  • Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Wie werden die Leistungen abgerechnet?

Die Pflegekasse der BKK Pfalz prüft die Erstattung der Kosten, sobald uns die Rechnung vom Pflegebedürftigen eingereicht wird. Wird der monatliche Betrag in Höhe von 125 Euro nicht in Anspruch genommen, kann dieser bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.

Umwandlungsanspruch

Für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 besteht die Möglichkeit, eine Kostenerstattung bis zu 40 Prozent des Leistungsbetrags der Sachleistung einzusetzen, soweit dieser nicht für den Bezug ambulanter Sachleistungen verbraucht wird. Dieser Anspruch wird auf das Pflegegeld angerechnet und Sie erhalten dann ggf. noch ein anteiliges Pflegegeld.

Um einen Überblick über die in Anspruch genommenen Pflegeleistungen zu erhalten, können Sie sich eine Übersicht von der Pflegekasse der BKK Pfalz anfordern. Gerne senden wir Ihnen diese automatisch einmal im halben Jahr zu.

Mehr Infos zu den Unterstützungsangeboten gibt es bei den Leistungserbringern oder den Kundenberater*innen der BKK Pfalz.

Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Pflege Backoffice

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