Kontakt

Kostenlose Servicenummer
0800 133 33 00

Mo - Fr 8-18 Uhr
Sa 9-12 Uhr

E-Mail:
info@bkkpfalz.de

Fax:
0621 68 559 559

BKK Pfalz Logo
♲⚘
Jetzt in den Eco Mode wechseln und den CO2 Verbrauch dieser Webseite senken.
Eine Mutter misst die Temperatur, des Fiberkranken Kindes

Kinderkrankengeld

Leistung

Wenn Sie wegen der Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes unter 12 Jahren nicht arbeiten und niemand sonst in Ihrem Haushalt die Betreuung sicherstellen konnte, dann erhalten Sie Kinderkrankengeld.

Unser Plus

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten Ihre Unterlagen umgehend, damit wir Ihnen Ihren Verdienstausfall schnell erstatten können.

Krankengeld bei Erkrankung Ihres Kindes erhalten Sie, wenn

  • Sie zur Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege ihres erkrankten versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben,
  • eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und
  • das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Neu ab 2024: Sie erhalten auch unbefristet Krankengeld bei Erkrankung Ihres Kindes, wenn Sie Ihr Kind ins Krankenhaus oder zur Reha begleiten und Ihre stationäre Mitaufnahme aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Die medizinisch notwendige Mitaufnahme ist durch die stationäre Einrichtung zu bestätigen.

So lange erhalten Sie Kinderkrankengeld

Für jedes Kind besteht Anspruch für maximal 15 Arbeitstage je Kalenderjahr, insgesamt für höchstens 35 Arbeitstage je Kalenderjahr für alle Kinder. Allein erziehende Versicherte können das Krankengeld maximal 30 Arbeitstage je Kind und Kalenderjahr erhalten, insgesamt höchstens 70 Arbeitstage je Kalenderjahr. Bei schwersterkrankten Kindern mit lediglich begrenzter Lebenserwartung besteht der Anspruch für ein Elternteil unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich unbegrenzt. Sprechen Sie uns an — wir helfen Ihnen gerne weiter!


Kinderkrankengeld wird ab dem ersten Tag gezahlt, an dem Sie nicht arbeiten können. Für die Dauer der Krankengeldzahlung besteht grundsätzlich ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Wenn und solange der Arbeitgeber zur bezahlten Freistellung verpflichtet ist, besteht kein Krankengeldanspruch.

So wird das Kinderkrankengeld berechnet

Seit 1. Januar 2015 erhalten Vater oder Mutter 90 Prozent vom tatsächlich ausgefallenen Nettogehalt. Einmalzahlungen werden berücksichtigt, wenn sie in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Freistellung gezahlt wurden. Dadurch beträgt das Bruttokrankengeld 100 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Von diesem Betrag werden dann die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Der Höchstbetrag des Kinderkrankengeldes beträgt 120,75 Euro je Kalendertag.


Damit wir Ihnen das Kinderkrankengeld auszahlen können, benötigen wir eine Information Ihres Arbeitgebers über Ihr Entgelt. Diese fordern wir selbstverständlich für Sie an. Schicken Sie uns bitte einfach die Krankmeldung Ihres Kinderarztes an: BKK Pfalz, Lichtenbergerstraße 16, 67059 Ludwigshafen. Wir kümmern uns um alles Weitere!
 

Kindergarten- oder Schulunfall

Bei einem „Arbeitsunfall“ des Kindes (zum Beispiel bei einem Kindergarten- oder Schulunfall) ist der Unfallversicherungsträger zuständig. Ein berufstätiger Elternteil, der wegen Betreuung eines verletzten Kindes nicht arbeiten kann, hat Anspruch auf ein „Kinderpflege-Verletztengeld“.


Der behandelnde Arzt hält die entsprechenden Unterlagen bereit, die Sie dann bei uns einreichen können.

Das könnte Sie auch interessieren

Kinder im Krankenhaus

Die BKK Pfalz zahlt Ihnen Kinderkrankengeld für die Dauer der stationären Mitaufnahme im Krankenhaus.

Kinder-Vorsorgeuntersuchungen U1-U9

Ein sicherer Weg, die Entwicklung Ihres Kindes zu verfolgen und zu überprüfen, ist der regelmäßige Besuch beim Kinder- oder Hausarzt.

Zahnärztliche Vorsorge für Kleinkinder

Gehen Sie mit Ihren Kleinkindern zu den drei Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat.

Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Team Leistungen

Telefon 0621 68 559 103
Fax 0621 68 559 533
E-Mail leistungen@bkkpfalz.de
Teilen

Ihr direkter Draht zur BKK Pfalz

Kostenlose Servicenummer
0800 133 33 00

Mo - Fr 8-18 Uhr
Sa 9-12 Uhr

E-Mail: info@bkkpfalz.de
Fax: 0621 68 559 559