Fahrkosten
Leistung
Die BKK Pfalz übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Fahrkosten, zum Beispiel zur stationären Krankenhausbehandlung.
Unser Plus
Wir überprüfen schnell und unbürokratisch, ob ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme besteht. Ihre Unterlagen (zum Beispiel die ärztliche Verordnung der Fahrkosten) können Sie uns einfach per E-Mail, Fax oder über unsere Digitale Geschäftsstelle einreichen.
Wann können wir Fahrkosten übernehmen?
Die BKK Pfalz übernimmt Ihre Fahrkosten zur nächst erreichbaren, geeigneten Behandlungsstätte.
Kann aus medizinischen Gründen kein öffentliches Verkehrsmittel genutzt werden, kann der Arzt ein anderes Verkehrsmittel – zum Beispiel den eigenen PKW oder ein Taxi – verordnen.
Fahrkosten werden übernommen für Fahrten
• zur stationären Krankenhausbehandlung
• zur Chemo- oder Strahlentherapie sowie zur Dialyse
• zur ambulanten oder stationären Rehabilitation, sofern die BKK Pfalz Kostenträger der Maßnahme ist und die Einrichtung keinen Fahrdienst anbietet.
Fahrkosten zur ambulanten ärztlichen Behandlung dürfen nur noch in diesen Ausnahmefällen von der BKK Pfalz übernommen werden:
• es liegt ein Pflegegrad 3 mit einer dauerhaften Beeinträchtigung der Mobilität vor
• es liegt ein Pflegegrad 4 oder 5 vor
• Sie haben einen ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“
• aus medizinischen Gründen ist ein Krankentransportwagen mit entsprechender Ausstattung und Betreuung erforderlich.
Selbstverständlich übernehmen wir auch die Kosten für Rettungsfahrten.
Eigenanteil
Für Fahrkosten fällt der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10% der Kosten einer Fahrt, mindestens 5,00 €, höchstens aber 10,00 € an.
Fahrkosten beantragen
Fahrkosten werden in der Regel von Ihrem Arzt vorab verordnet. Reichen Sie uns die Verordnung bitte schnellstmöglich zur Prüfung ein.
Möchten Sie die Erstattung Ihrer Fahrkosten beantragen?