Ein Sparschwein, umringt von einem Stethoskop

Zuzahlungen

Leistung

Alle gesetzlich Versicherten müssen sich bei einigen Leistungen in geringem Maße an den Kosten beteiligen. Das gilt zum Beispiel für die Rezeptgebühr bei verordneten Medikamenten oder wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden.

Unser Plus

Um Sie finanziell zu entlasten, können wir Sie von den Zuzahlungen befreien, wenn  Sie Ihre persönliche Zuzahlungsgrenze erreicht haben. Diese liegt bei zwei Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinkünfte, bei einer chronischen Erkrankung nur bei einem Prozent.

Grundsätzlich beträgt Ihre Zuzahlung 10 Prozent des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Liegt der Preis unter 5 Euro, zahlen Sie nur den geringeren Betrag.

Ausnahmen und Belastungsgrenzen

Um Familien zu entlasten, sind Kinder und Jugendliche unter 18 von Zuzahlungen befreit. Einzige Ausnahme sind Fahr- und Transportkosten — da beträgt der Eigenanteil 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt.

Für schwerwiegend chronisch Kranke gilt eine Grenze von 1 Prozent der Bruttoeinnahmen. Als „schwerwiegend chronisch krank“ gilt, wer sich seit mindestens einem Jahr in Dauerbehandlung befindet (nachgewiesen durch mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit) und außerdem eine der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Erwerbsminderung zu mindestens 60 Prozent beziehungsweise Behinderung oder
  • Notwendigkeit der kontinuierlichen medizinischen Betreuung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln), weil sich andernfalls die Krankheit nach Einschätzung des Arztes lebensgefährlich verschlimmert, die Lebenserwartung verringert oder die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt ist.

Zuzahlungsbefreiung: Belege sammeln!

Lassen Sie sich sämtliche Zuzahlungen quittieren und bewahren Sie die Belege auf. Wenn Sie während eines laufenden Jahres die Grenze erreichen, befreien wir Sie für den Rest des Jahres von allen weiteren Zuzahlungen.

Schicken Sie uns bitte den ausgefüllten Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen zusammen mit Ihren Zuzahlungsbelegen. Beim Ausfüllen sind wir gerne behilflich.

Ihre BKK Pfalz berechnet gern Ihre persönliche Zuzahlungsgrenze für Sie. Sie können sie aber auch selbst mit unserem Zuzahlungsrechner ermitteln.

Bitte beachten Sie: Zuzahlungen und Eigenanteile müssen Sie auch dann leisten, wenn die Behandlung aufgrund eines nicht selbst verschuldeten Unfalls oder eines Behandlungsfehlers erfolgte. Möglicherweise können Sie die Kosten dann aber selbst bei der Gegenseite als Schadensersatz geltend machen.

Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Team Leistungen

Telefon 0621 68 559 103
Fax 0621 68 559 533
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