Ein Kind und ein Pfleger begrüßen sich

Kinder im Krankenhaus

Leistung

Wir sind davon überzeugt, dass Kinder schneller gesund werden, wenn eine vertraute Person während des Aufenthaltes an ihrer Seite ist. Die BKK Pfalz zahlt Ihnen Kinderkrankengeld für die Dauer der stationären Mitaufnahme.

Unser Plus

Wir übernehmen auch die Kosten für Ihre Unterbringung, sofern dies vom Krankenhaus gesondert abgerechnet wird. Ist eine stationäre Mitaufnahme geboten, Ihnen aber nicht möglich, übernehmen wir alternativ die Fahrkosten für Besuchsfahrten.

Kindern fällt der Aufenthalt in einem Krankenhaus leichter, wenn Mama oder Papa dabei sein dürfen. Und die Erfahrung zeigt, dass sie schneller gesund werden, wenn eine enge Bezugsperson in der Nähe ist.

Sie erhalten auch für die Dauer der stationären Mitaufnahme Kinderkrankengeld. Die Zeiten der stationären Behandlung werden dabei nicht auf das bisherige Krankengeld bei Erkrankung des Kindes angerechnet.

Außerdem übernimmt die BKK Pfalz übernimmt die "Rooming-In"-Kosten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ganz unbürokratisch. Bis zum 9. Geburtstag Ihres Kindes gehen wir grundsätzlich von der medizinischen Notwendigkeit der Mitaufnahme aus. Das gilt für einen Elternteil, einen anderen Angehörigen oder eine von den Erziehungsberechtigten bestimmte Person. Wir verzichten unbürokratisch auf einen gesonderten Nachweis des Krankenhauses.

Ab dem 9. und bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr reichen Sie uns bitte die Bescheinigung des Krankenhauses zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung für das Kinderkrankengeld oder, falls das Krankenhaus diese nicht erstellt, zusammen mit dem Antragsformular bei uns ein.

Wir kümmern uns um alles Weitere und nehmen Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber auf.

Auch für Bezieher von Arbeitslosengeld I besteht ein Anspruch auf Kinderkrankengeld für die Dauer der Mitaufnahme. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Arbeitsamt und reichen den Aufhebungsbescheid mit Ihrem Antrag ein.

Sind Ihnen Unterkunfts- oder Fahrkosten für Besuchsfahrten entstanden? Lassen Sie uns einfach geeignete Belege (zum Beispiel die Rechnung des Krankenhauses für die Unterbringung) mit den Antragsunterlagen zukommen.

Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Team Leistungen

Telefon 0621 68 559 103
Fax 0621 68 559 533
E-Mail leistungen@bkkpfalz.de

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