Wahltarif KrankengeldPLUS
Auch Selbstständige können ihr finanzielles Risiko absichern, das ihnen mit einer längeren Arbeitsunfähigkeit droht. Sie können sich zum allgemeinen Beitragssatz bei der BKK Pfalz versichern und haben dann Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Gesetzliches Krankengeld
Das Krankengeld für Selbstständige wird bei Arbeitsunfähigkeit ab dem 43. Tag in Höhe von 70 Prozent Ihres Einkommens berechnet. Für die Berechnung wird der Einkommenssteuerbescheid zugrunde gelegt, nach dem Sie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Der Höchstanspruch beträgt maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren bei gleicher Erkrankung. Wenn Sie sich Ihren gesetzlichen Krankengeldanspruch sichern wollen, füllen Sie bitte den Antrag auf gesetzliches Krankengeld aus.
Wahltarif "KrankengeldPLUS — Differenztarif
Zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld können Sie sich mit unserem Wahltarif KrankengeldPLUS — Differenztarif absichern. Der Tarif" KrankengeldPLUS — Differenztarif" beginnt am 1. des auf die Beantragung folgenden Monats. Bei Neumitgliedern beginnt der Tarif gleichzeitig mit der Mitgliedschaft bei der BKK Pfalz. Für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Arbeitsunfähigkeit besteht, verschiebt sich der Tarifbeginn bis Sie wieder arbeitsfähig sind.
Alle Infos zu diesem Tarif finden Sie in unserer in der Beschreibung.
KrankengeldPLUS – Differenztarif
Eine Gesundheitsprüfung vor Versicherungsbeginn findet nicht statt.
Mit der Wahl des Tarifs KrankengeldPLUS entscheiden Sie sich, mindestens 3 Jahre am Tarif teilzunehmen und bei Ihrer BKK Pfalz Mitglied zu sein. Wird der Tarif nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der dreijährigen Frist gekündigt, verlängert er sich um weitere drei Jahre.
Der Anspruch auf Krankengeld endet mit dem Bezug einer eigenen Rente oder einer vergleichbaren Leistung, mit Eintritt einer vollen Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung, mit Wirksamwerden der Kündigung des Tarifs oder mit dem Ende der Mitgliedschaft bei der BKK Pfalz.
Wahltarif KrankengeldPLUS — Künstler und Publizisten
Der Wahltarif KrankengeldPLUS für Künstler und Publizisten sichert für Künstler und Publizisten mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag einen zusätzlichen Anspruch auf Krankengeld für die Zeit vom 15. Bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit ab.
Alle Infos zu diesem Tarif finden Sie in der Beschreibung.