Elterngeld
Leistung
Elterngeld ist eine Transferleistung des Staates für seit dem 1. Januar 2007 geborene Kinder. Es wird bis zu 14 Monate lang unabhängig vom Netto-Einkommen bezahlt und beträgt bis zu 1.800 Euro pro Monat.
Unser Plus
In vielen Fällen müssen Sie während des Elterngeldbezugs keine Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen. Wir beraten Sie gerne.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Erwerbstätige Eltern, die ihr Berufsleben unterbrechen oder ihre Erwerbstätigkeit auf höchstens 30 Stunden wöchentlich reduzieren, erhalten zwölf Monate lang einen Einkommensersatz in Höhe von mindestens zwei Dritteln des vorherigen Nettoeinkommens, höchstens aber 1.800 Euro. Pausieren können die Eltern, die mit dem Kind in einem Haushalt leben, aber auch „Stiefeltern“, wenn sie das Kind betreuen und erziehen und der sorgeberechtigte Elternteil zustimmt. Voraussetzung ist hier, dass die Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Und wie lange?
Der Anspruch auf Elterngeld besteht grundsätzlich vom Tag der Geburt an ein ganzes Jahr. Eine Ausnahme bilden adoptierte Kinder: Hier gilt der Zeitraum von der Aufnahme in den Haushalt bis 14 Monate danach, sofern das achte Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Wenn auch der andere Elternteil für mindestens zwei Monate in seinem Job pausiert, verlängert sich der Zeitraum des Bezugs von Elterngeld auf 14 Monate. Alleinerziehende können ebenfalls 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Es besteht die Option, den Bezug des Elterngeldes mit halben monatlichen Zahlungen auf 24 bzw. 28 Monate bei gleichem Gesamtbudget zu verteilen.
Nur etwas für Gutverdienende?
Aber nicht nur für Gutverdienende ist das neue Elterngeld von Vorteil: Für Mütter oder Väter ohne Einkommen, für Arbeitslose, Geringverdiener oder Studenten wird ein Sockelbetrag von 300 Euro bezahlt, der nicht mit anderen Sozialleistungen, wie etwa dem Arbeitslosengeld II, verrechnet wird. Ist die Zeit zwischen zwei Geburten zu kurz, um wieder in ein Arbeitsverhältnis einzutreten, ist ein „Geschwisterbonus“ bei der Einkommensberechnung vorgesehen. Eltern mit kleinem Einkommen und Eltern von Geschwisterkindern werden besonders berücksichtigt: Liegt das Einkommen unter 1.000 Euro netto monatlich, kann ein Einkommensersatz von bis zu 100 Prozent bezogen werden; der Prozentsatz wird gleitend erhöht. Für je 2 Euro unter der maßgeblichen Grenze steigt die Ersatzrate um 0,1 Prozent.
Weitere Infos auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!
Das könnte Sie auch interessieren
Mutterschaftsgeld
Die BKK Pfalz bezahlt werdenden Müttern in einer Beschäftigung das Mutterschaftsgeld für die gesetzliche Schutzfrist.
Kinderheldin: Digitale Hebammenberatung
Bei allen Fragen zur Schwangerschaft, Geburt und Babyzeit unterstützt Sie Kinderheldin kostenfrei.
Kinderkrankengeld
Die BKK Pfalz zahlt Ihnen nach gesetzlichen Vorgaben Kinderkrankengeld, wenn Sie wegen der Betreuung Ihres erkrankten Kindes nicht arbeiten können.