Kostenerstattung
Leistung
Seit 2004 können alle gesetzlich Versicherten anstelle der Abrechnung über die Krankenversicherungskarte eine Kostenerstattung wählen. Erstattet wird — abzüglich eines Verwaltungskostenabschlags — höchstens der Betrag, den die BKK Pfalz bei Abrechnung über die Versichertenkarte zu zahlen hätte.
Unser Plus
Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten und Risiken der Kostenerstattung. Bitte rufen Sie uns auf jeden Fall vor einer Entscheidung an, denn Ihr Arzt rechnet dann seine Aufwendungen direkt mit Ihnen ab!
Die Wahl der Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich mit einem hohen finanziellen Risiko für die Versicherten verbunden. Der Versicherte wird beim Arzt oder Zahnarzt als Privatpatient behandelt. Der Arzt oder Zahnarzt rechnet seine Aufwendungen direkt mit seinem Patienten nach der entsprechenden Gebührenordnung ab.
Wie hoch die spätere Erstattung der Kassenvertragssätze ausfällt, spielt dabei keine Rolle. Die zum Teil sehr hohen Differenzbeträge sind vom Versicherten aus der eigenen Tasche zu zahlen. Die Wahl der Kostenerstattung macht daher nur Sinn, wenn man eine private Zusatzversicherung abgeschlossen hat, die für die Differenzkosten aufkommt.