Eine kleine Kinderhand liegt auf der Hand des Papas auf

Mutterschaftsgeld

Leistung

Die letzte Phase der Schwangerschaft ist anstrengend. Die Arbeit wird beschwerlich. Deshalb gibt es eine gesetzliche Schutzfrist für beschäftigte werdende Mütter. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet 8 Wochen danach.

Unser Plus

Denken Sie daran, das Mutterschaftsgeld rechtzeitig vor der Geburt zu beantragen, damit wir es Ihnen schnellstmöglich auszahlen können. Einen Antrag bekommen Sie sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin direkt von Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin.

Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten innerhalb der Schutzfrist kalendertäglich bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld. Die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt zahlt der Arbeitgeber. Die Schutzfrist beginnt 6 Wochen vor der Entbindung und endet 8 Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Entbindung. Das Mutterschaftsgeld können wir auszahlen, sobald uns der Arbeitgeber über das bisherige Gehalt informiert hat.

Frauen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen und dennoch Anspruch auf Krankengeld haben (freiwillig versicherte Selbstständige), erhalten während der Schutzfrist von ihrer BKK Pfalz Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.

Versicherte, die bis zum Beginn der Schutzfrist Arbeitslosengeld I bezogen haben, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Versicherte im ALG II-Bezug erhalten zwar kein Mutterschaftsgeld, das Arbeitslosengeld II wird aber weiter gezahlt.

Können wir Ihnen behilflich sein bei der Suche nach einer Hebamme? Schauen Sie doch mal in unsere Hebammensuchmaschine!

Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Team Leistungen

Telefon 0621 68 559 103
Fax 0621 68 559 533
E-Mail leistungen@bkkpfalz.de

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