Krankengeld

Unser Plus:

Ihre BKK Pfalz übernimmt in der Zeit Ihres Krankengeldbezugs in der Regel die Hälfte der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die vom Krankengeld zu zahlen sind. Außerdem müssen Sie in dieser Zeit keine Beiträge für die Krankenversicherung zahlen.

Leistung:

Sollten Sie länger arbeitsunfähig (AU) sein, und der Verlust Ihres Einkommens droht, werden Sie von Ihrer BKK Pfalz finanziell unterstützt. Sie müssen nur mit Anspruch auf Krankengeld bei uns versichert sein.

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres erzielten regelmäßigen Bruttoarbeitsentgeltes bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Es darf jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgeltes nicht übersteigen. Sie erhalten Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren bei gleicher Erkrankung.

Bei der Berechnung der Krankengeldhöhe werden auch die Einmalzahlungen (zum Beispiel Weihnachts- und Urlaubsgeld) berücksichtigt, wenn dafür Beiträge entrichtet wurden. Der Höchstbetrag des Krankengeldes beträgt im Jahr 2024 kalendertäglich 120,75 Euro.

Wir nehmen am eAU-Verfahren teil: Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt Ihnen einen elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus und schickt sie direkt an uns. Sie müssen nichts mehr tun. Sollte es in IHrer Arztpraxis Probleme beim technischen Versand geben, so können Sie uns Ihre Ausfertigung der Krankenmeldung gerne per E-Mail schicken: au@bkkpfalz.de.

Bitte beachten Sie, dass Krankengeld immer rückwirkend gezahlt wird, ab dem Ende der Gehaltszahlungen Ihres Arbeitgebers bis zu dem Tag, an dem Ihr Arzt die Krankmeldung ausgestellt hat.

Fragen und Antworten haben wir unter FAQs — Krankengeld & Krankenhaus für Sie zusammengestellt.

Alles zum Thema Krankengeld für Selbstständige finden Sie hier.

Ab welchem Zeitpunkt wird Krankengeld gezahlt? Wie erfolgt die Zahlung?

Der Anspruch auf Krankengeld entsteht bereits bei Beginn der stationären Behandlung. Bei Arbeitsunfähigkeit an dem Tag, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Häufig jedoch ruht der Anspruch auf Krankengeld zunächst. Der Grund: Erkrankte Arbeitnehmer erhalten während ihrer Arbeitsunfähigkeit von ihrem Arbeitgeber — in der Regel bis zu sechs Wochen — ihr Bruttoarbeitsentgelt weiterbezahlt. Dieser „Lohnfortzahlung“ schließt sich unser Krankengeld lückenlos an.

Das Krankengeld wird grundsätzlich bis zum Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit geleistet. Wird Krankengeld für den ganzen Monat gezahlt, werden 30 Tage berücksichtigt. Das gilt auch für den Monat Februar.

Ich bin Arbeitnehmer*in. Wie berechnet sich mein Krankengeld?

Das Krankengeld dient dazu, Ihnen den Verdienstausfall zu ersetzen. Es orientiert sich deshalb an Ihrem regelmäßigen Arbeitsentgelt des letzten abgerechneten Monats (beziehungsweise letzten Abrechnungszeitraums) vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Auch beitragspflichtige Einmalzahlungen (zum Beispiel Weihnachtsgeld), die Sie in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Arbeitsunfähigkeit erhalten haben, werden berücksichtigt.

Arbeitnehmer*innen erhalten 70 Prozent ihres regelmäßigen Brutto-Arbeitsentgelts (2023 höchstens 4.987,50 Euro monatlich), aus dem Sie Beiträge zur Krankenversicherung entrichtet haben, als Krankengeld. Dieses darf jedoch nicht höher sein als Ihr bisheriges Nettoarbeitsentgelt. Falls Sie keine Einmalzahlungen erhalten haben, liegt die Grenze Ihres Bruttokrankengeldes bei 90 Prozent Ihres Nettoverdiensts für den Kalendertag. Übrigens: Ein auf der Lohnsteuerkarte eingetragener Freibetrag erhöht Ihr Nettoarbeitsentgelt und damit möglicherweise auch Ihr Krankengeld.
Daneben sind aus dem Bruttokrankengeld Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung zu zahlen. Die aktuellen Sätze im Jahr 2023: Rentenversicherung 18,6 Prozent, Arbeitslosenversicherung 2,7 Prozent und Pflegeversicherung 3,05 Prozent (für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr 3,40 Prozent).

Wann und wie erhalte ich Krankengeld?

Wer in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig ist und mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld versichert ist, erhält nach 42 Tagen Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Diagnose Krankengeld.

Bitte denken Sie daran, Ihre Krankmeldung (AU-Bescheinigung) schnell an uns zu schicken: BKK Pfalz, Lichtenbergerstraße 16, 67059 Ludwigshafen.

Seit dem 01.10.2021 stellen die niedergelassenen Ärzte auf ein digitales System der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung um, die so genannte eAU. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2022, dann sollte die Umstellung bei allen Ärzten erfolgt sein. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt darauf an, ob er Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) elektronisch an uns übermitteln kann. Falls dies technisch noch nicht möglich ist, setzen Sie uns bitte unbedingt zeitnah über Ihre Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis!  Senden Sie uns die AU-Bescheinigung gerne auch per E-Mail an: au@bkkpfalz.de.

Die BKK Pfalz verschickt dann die Krankengeldunterlagen und kontaktiert Ihren Arbeitgeber, damit dieser uns die Berechnungsgrundlagen für Ihr Krankengeld bereitstellt.

Sie erhalten weiterhin Ihre gewohnte Krankmeldung, auf der Ihr Arzt das Feld "Im Krankengeldfall" ankreuzt. Ihre BKK Pfalz zahlt Ihnen Ihr Krankengeld immer rückwirkend bis zu dem Tag aus, an dem Sie zuletzt beim Arzt vorstellig wurden.

Was ist Kinderkrankengeld?

Ihr Kind ist krank und Sie können deswegen nicht zur Arbeit?

Lassen Sie sich vom Kinderarzt eine Bescheinigung ausstellen und schicken Sie uns diese zu, damit wir Ihnen das Kinderkrankengeld überweisen können.

Sie erhalten Kinderkrankengeld, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

Ihr Kind ist unter 12 Jahren und es gibt keinen anderen Betreuer, Ihr Arbeitgeber hat Ihren Lohn nicht weitergezahlt, usw.

Lesen Sie mehr zum Thema Kinderkrankengeld.

Übrigens: Jeder Elternteil kann 15 „Kind-krank-Tage“ pro Jahr in Anspruch nehmen. Sollten 15 Tage nicht ausreichen, kann der Vater seine 15 Tage auf die Mutter oder auch umgekehrt übertragen.

Wie lange zahlt die BKK Pfalz Krankengeld?

Grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung  bis Sie wieder gesund sind. Ausnahme: Bei Arbeitsunfähigkeit wegen ein und derselben Krankheit gibt es Krankengeld höchstens für 78 Wochen (= 1 1/2 Jahre) innerhalb von je drei Jahren. Das gilt auch dann, wenn während dieser Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzukommt.