Wahltarif KrankengeldPLUS

Auch Selbstständige können ihr finanzielles Risiko absichern, das ihnen mit einer längeren Arbeitsunfähigkeit droht. Sie können sich zum allgemeinen Beitragssatz bei der BKK Pfalz versichern und haben dann Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Gesetzliches Krankengeld

Das Krankengeld für Selbstständige wird bei Arbeitsunfähigkeit ab dem 43. Tag in Höhe von 70 Prozent Ihres Einkommens berechnet. Für die Berechnung wird der Einkommenssteuerbescheid zugrunde gelegt, nach dem Sie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Der Höchstanspruch beträgt maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren bei gleicher Erkrankung. Wenn Sie sich Ihren gesetzlichen Krankengeldanspruch sichern wollen, füllen Sie bitte diese Wahlerklärung aus.

Wahltarif "KrankengeldPLUS — Differenztarif"

Zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld können Sie sich mit unserem Wahltarif KrankengeldPLUS — Differenztarif absichern. Der Tarif" KrankengeldPLUS — Differenztarif" beginnt am 1. des auf die Beantragung folgenden Monats. Bei Neumitgliedern beginnt der Tarif gleichzeitig mit der Mitgliedschaft bei der BKK Pfalz. Für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Arbeitsunfähigkeit besteht, verschiebt sich der Tarifbeginn bis Sie wieder arbeitsfähig sind.

Alle Infos zu diesem Tarif finden Sie in unserer  Beschreibung Krankengeld Differenztarif

Eine Gesundheitsprüfung vor Versicherungsbeginn findet nicht statt.

Mit der Wahl des Tarifs KrankengeldPLUS entscheiden Sie sich, mindestens 3 Jahre am Tarif teilzunehmen und bei Ihrer BKK Pfalz Mitglied zu sein. Wird der Tarif nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der dreijährigen Frist gekündigt, verlängert er sich um weitere drei Jahre.

Der Anspruch auf Krankengeld endet mit dem Bezug einer eigenen Rente oder einer vergleichbaren Leistung, mit Eintritt einer vollen Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung, mit Wirksamwerden der Kündigung des Tarifs oder mit dem Ende der Mitgliedschaft bei der BKK Pfalz.

Wahltarif KrankengeldPLUS — Künstler und Publizisten

Der Wahltarif KrankengeldPLUS für Künstler und Publizisten sichert für Künstler und Publizisten mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag einen zusätzlichen Anspruch auf Krankengeld für die Zeit vom 15. Bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit ab.

Alle Infos zu diesem Tarif finden Sie in der  Tarifbeschreibung Künstler

Nutzen Sie unsere persönliche Beratung für den Wahltarif. Weitere Informationen zu den Themen gesetzliches Krankengeld und Wahltarif Krankengeld erhalten Sie gerne unter 0800 / 133 33 00.

Wir helfen Ihnen gerne, die für Sie passende Krankengeldabsicherung auszuwählen. Rufen Sie uns an!