Pflegehilfsmittel & Umbaumaßnahmen
Leistung
Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Betteinlagen und technische Pflegehilfsmittel wie beispielsweise ein Pflegebett oder Lagerungshilfen zu beantragen. Des Weiteren können Maßnahmen zur Wohnraumanpassung beantragt werden. Die Leistungen sollen dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
Unser Plus
Die Pflegekasse der BKK Pfalz übernimmt für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel monatlich bis zu 40 Euro. Für die Versorgung mit einem technischen Hilfsmittel genügt uns die Verordnung des Arztes / der Ärztin. Wir sorgen für die schnelle Lieferung direkt nach Hause.
Pflegehilfsmittel
Die Pflegekasse der BKK Pfalz übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel, wenn keine Leistungsverpflichtung der Krankenkasse besteht. Das gilt insbesondere für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie beispielsweise Desinfektionsmittel für Flächen und Hände, saugende Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe sowie Mundschutz. Diese Hilfsmittel können direkt von einem zugelassenen Leistungserbringer (Sanitätshäuser und Apotheken) bezogen werden. Die Pflegekasse der BKK Pfalz übernimmt die Kosten bis zu 40 Euro im Monat.
Antrag auf Pflegehilfsmittel
Einfach den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Mail, Fax oder Post einreichen. Wir kümmen uns dann um Ihr Anliegen. Sollte es einmal sehr dringend sein, faxen wir Ihrer Apotheke oder Ihrem Sanitätshaus den Antrag auch gerne zu.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Pflegebedürftige können Anpassungen des Wohnraumes beantragen, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Pflegekasse der BKK Pfalz kann, bei Vorliegen der Voraussetzungen, hierfür einen Zuschuss bis zu 4000 Euro pro Pflegebedürftigen leisten.
Technische Hilfen
Zu den Technischen Hilfen zählen Hilfsmittel wie beispielsweise
- Pflegebetten
- Pflegebettzubehör
- spezielle Pflegebetttische sowie
- Hausnotrufsysteme.
In der Regel erhalten Pflegebedürftige diese Hilfsmittel leihweise. Die Pflegekasse der BKK Pfalz verfügt über einen Pool, aus dem wir kurzfristig Ihre bedarfsgerechte Versorgung zusammenstellen können.
Nicht zu den Pflegehilfsmitteln gehören Mittel des täglichen Lebensbedarfs, die allgemeine Verwendung finden und regelmäßig von mehreren Personen benutzt werden können oder in einem Haushalt vorhanden sind. Wenn Standardrollstühle oder Gehhilfen ärztlich verordnet werden, tragen die Krankenkassen auch bei bestehender Pflegebedürftigkeit die Kosten.
Wir helfen schnell und verlässig
Sie benötigen Pflegehilfsmittel? Dann rufen Sie uns an, wir schicken Ihnen den erforderlichen Vordruck für die Bestellung zu. Sollte es einmal sehr dringend sein, faxen wir Ihrer Apotheke oder Ihrem Sanitätshaus diesen Vordruck auch gerne zu.
Aufgrund einer veränderten Pflegesituation hält Ihr Arzt zur Sicherstellung der ambulanten Pflege den Einsatz technischer Hilfen für erforderlich? Die Arztpraxis oder das Krankenhaus kann uns das Rezept zufaxen, und wir kümmern uns um eine kurzfristige Versorgung.
In enger Kooperation mit den Vertragspartnern unseres Pools ist eine zeitnahe Versorgung gewährleistet. Die Lieferung erfolgt direkt nach Hause; ebenso das Installieren des Hilfsmittels und die Einweisung in die Nutzung.
Hilfsmittelempfehlung durch den Medizinischen Dienst
Seit 2017 kann der Medizinische Dienst in seinen Begutachtungen Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung von Beschwerden der Pflegebedürftigen verordnen. Wenn Sie uns Ihr Einverständnis geben, prüfen wir die Versorgungsmöglichkeiten und leiten eine direkte Versorgung für Sie in die Wege. Sie sparen sich den zusätzlichen Arztbesuch, um eine ärztliche Verordnung für das Hilfsmittel zu bekommen.
Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!
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