Ein kleiner Junge schaut mit seinen großen Augen in die Kamera

Brillen & Kontaktlinsen

Leistung

Gesetzliche Krankenkassen dürfen sich nur unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten für Sehhilfen aller Art beteiligen.

Unser Plus

Wenn Sie unter 18 Jahre alt und fehlsichtig sind, bezuschusst die BKK Pfalz die Brillengläser in Höhe der Vertragspreise.

Kostenbeteiligung bei Kindern

Wir bezahlen die Brillengläser unabhängig von der Dioptrien-Anzahl. Wie bei Erwachsenen gibt es Festbeträge, die wir übernehmen. Wichtig: Die Brillengläser müssen vom Augenarzt oder der Augenärztin verordnet werden. Kosten für das Brillengestell können wir nicht übernehmen.

 

Kostenbeteiligung bei Erwachsenen

Anspruch auf einen Zuschuss zu Brillengläsern haben Erwachsene bei

  • einer Fehlsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien (+/- 6,25 dpt.) bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder
  • einer Hornhautverkrümmung von mehr als vier Dioptrien (+/- 4,25 dpt.) oder
  • einer schweren Sehbeeinträchtigung

Eine schwere Sehbeeinträchtigung liegt dann vor, wenn das bessere Auge trotz Brille oder Kontaktlinse nicht mehr als 30 Prozent Sehleistung erbringt (Schweregrad nach empfohlener Klassifikation der WHO: mindestens Stufe 1 bzw. Visus von höchstens 0,3).

Zuschuss der BKK Pfalz

Sind die Voraussetzungen erfüllt, übernehmen wir die Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen in Höhe unserer Vertragspreise. Ihr Augenarzt oder Ihre Augenärztin stellt Ihnen dann eine Verordnung aus. In den meisten Fällen kann Sie Ihr Optiker bereits über die Höhe des Zuschusses informieren. Eine Übernahme oder Bezuschussung der Kosten für Brillengestelle oder Kontaktlinsen-Pflegemittel ist gesetzlich weiterhin ausgeschlossen.

Wenn Sie eine besondere Brille für Ihren Arbeitsplatz benötigen, dann fragen Sie bitte direkt Ihren Arbeitgeber — die BKK Pfalz darf sich an den Kosten nicht beteiligen.

Viele Infos zum Thema „Gutes Sehen“ finden Sie auch auf der Website des Kuratoriums Gutes Sehen e.V.

Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Team Hilfsmittel

Telefon 0621 68 559 143
Fax 0621 68 559 3498
E-Mail hilfsmittel@bkkpfalz.de

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Präventionskurse

Wir bezuschussen Präventionskurse aus den Bereichen Bewegung, Entspannung, Ernährung oder Suchtprävention mit bis zu 300 Euro im Jahr.

Professionelle Zahnreinigung

Die BKK Pfalz bezuschusst eine professionelle Zahnreinigung jährlich mit 50 Euro beim Zahnarzt Ihrer Wahl.

Zuzahlungen

Alle gesetzlich Versicherten müssen sich bei einigen Leistungen in geringem Maße an den Kosten beteiligen. Das gilt zum Beispiel für die Rezeptgebühr bei verordneten Medikamenten oder wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden.

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