Hörgeräte
Leistung
Die BKK Pfalz übernimmt die Kosten für medizinisch erforderliche Hörgeräte in Höhe der geltenden Vertragspreise.
Unser Plus
Dank eines speziellen Vertrages haben sich die Beträge, die die BKK Pfalz für Hörgeräteversorgungen übernimmt, nahezu verdoppelt. Gerne unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre aufzahlungsfreie Hörgeräteversorgung und sind Ihnen dabei behilflich, die Produktvielfalt der Hörgeräte zu verstehen.
Hörgeräte sind Hilfsmittel, die dazu dienen, Hörverluste bei Schwerhörigen auszugleichen. Ziel einer Hörgeräteversorgung ist es, den Hörverlust so weit aufzuheben, dass es für Betroffene möglich wird, wie ein Gesunder zu hören. Ein Hörgeräteträger soll den Anforderungen des Alltags gewachsen sein.
Vertragsinhalt
Der Vertrag sieht die Versorgung aller Kunden vor, die die medizinischen Voraussetzungen für eine Hörgeräteversorgung mitbringen. Wir sprechen hier von Personen mit mittel- bis hochgradiger Schwerhörigkeit oder von Personen, die an Taubheit grenzend schwerhörig sind. Für Kinder sieht der Vertrag besondere Leistungen vor, da sich das Gehör von Kindern unterschiedlich entwickeln kann.
Eine Hörgeräteversorgung besteht in der Regel aus einem Hörgerät und einem Ohrpassstück (Otoplastik). Unser Vertrag beinhaltet außerdem folgende Leistungen:
- Ausstattung mit den auf Ihre Hörsituation abgestimmten analogen, digital programmierbaren und volldigitalen Hörsystemen,
- Beratung, Auswahl, Anpassung und Lieferung der zuvor genannten Produkte,
- erforderliche Einweisung in den Gebrauch der Hörsysteme,
- kompetente Nachbetreuung,
- Erbringung von Reparaturleistungen für einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren.
Kostenübernahme durch die BKK Pfalz
Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach dem Grad der Schwerhörigkeit.
einseitige Versorgung | beidseitige Versorgung | |
---|---|---|
mittel- bis hochgradig schwerhörige Personen | bis zu 799,63 Euro | bis zu 1.432,44 Euro |
an Taubheit grenzend schwerhörige Personen | bis zu 934,21 Euro | bis zu 1.681,58 Euro |
Optimale Versorgung für Kinder
Die Kinderversorgung greift die besonderen Bedürfnisse der Kinder auf; die Preise orientieren sich am Alter der Kinder.
Die Anpassung von Kinderhörsystemen nimmt nur ein Hörgeräteakustiker-Meister und/oder ein Högeräteakustiker mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung und der Zusatzausbildung zum Päd-Akustiker (Kinderakustiker) vor.
Kostenübernahme für einen Versorgungszeitraum von 4 Jahren:
einseitige Versorgung | beidseitige Versorgung | |
---|---|---|
Kinder unter 10 Jahren inkl. Reparaturkostenpauschale | 1.523,64 Euro | 3.047,28 Euro |
Kinder ab 10 Jahren inkl. Reparaturkostenpauschale | 1.223,37 Euro | 2.446,74 Euro |
Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!
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