Funktionstraining
Leistung
Beim Funktionstraining setzen Krankengymnasten in den bewegungstherapeutischen Übungen in der Gruppe hauptsächlich Gymnastik und Wassergymnastik ein.
Unser Plus
Die BKK Pfalz übernimmt die Kosten für Funktionstraining im Regelfall für 12 Monate. Der Leistungserbringer rechnet die Kosten direkt mit uns ab.
So beantragen Sie Funktionstraining
Sie erhalten eine Verordnung über Funktionstraining von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, wenn er oder sie es für medizinisch notwendig hält. Diese Originalverordnung reichen Sie bitte bei uns ein. Gerne auch schon, wenn Sie sich noch nicht für einen bestimmten Anbieter entschieden haben. Wenn wir den Antrag geprüft und genehmigt haben, können Sie ihn bei einem zugelassenen Anbieter Ihrer Wahl abgeben.
Das Funktionstraining kann für maximal 12 Monate genehmigt werden.
Das ist kein Funktionstraining
Funktionstraining soll nicht nur das Wohlbefinden des Patienten verbessern, sondern vor allem die Selbsthilfe und Eigenverantwortung des Patienten stärken. Ausgeschlossen sind Übungen an Geräten, die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung dienen. Auch Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder Fitness-Studios können nicht übernommen werden.
Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!
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