Kuren & Rehabilitation
Leistung
Neben der Rentenversicherung bezahlt in bestimmten Fällen auch Ihre BKK Pfalz Rehabilitationsmaßnahmen, die Ihnen helfen, wieder gesund zu werden. Bei stationären Aufenthalten in Rehakliniken zahlen wir die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Unser Plus
Gern klären wir, ob wir oder die Rentenversicherung zuständig ist und helfen Ihnen bei der Wahl einer Rehabilitationseinrichtung. Nutzen Sie unseren individuellen Beratungsservice.
Wer ist zuständig? Renten- oder Krankenversicherung?
Die Gesetzliche Rentenversicherung ist in der Regel zuständig, wenn durch eine Rehabilitation Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit abgewendet werden können, zum Beispiel durch die Vermeidung einer Frühverrentung. Es gilt der Slogan: „Reha vor Rente“. Für Erwerbstätige, Arbeitssuchende oder Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung ist die Gesetzliche Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner.
Die Gesetzliche Krankenversicherung finanziert Rehabilitationsleistungen, um Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. Hier gilt das Schlagwort: „Reha vor Pflege“. Für Kinder und Jugendliche etwa, nicht berufstätige Erwachsene und Rentner ist die BKK Pfalz der richtige Ansprechpartner für die Kostenübernahme.
Mehr zum Thema Rehakliniken unter www.rehakliniken.de.
Informationen zu den Leistungen der Rentenversicherung finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Stationäre Vorsorgekur
Bei einer stationären Vorsorgekur soll die bereits geschwächte Gesundheit verbessert und durch Erlernen von Fähigkeiten zur Selbsthilfe und Eigenverantwortung gestärkt werden.
Die Voraussetzungen sind:
- geschwächte Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit führen würde
- alle vom Arzt verordneten therapeutischen Angebote inklusive der Medikamente und Heilmittel sind — ohne Eintritt einer entscheidenden Besserung — ausgeschöpft
- eine ambulante Vorsorge (ambulante Badekur) ist nicht ausreichend.
Die stationäre Vorsorgekur findet in einer zugelassenen Kurklinik statt und dauert in der Regel drei Wochen.
Zuzahlung
Bei ambulanten oder stationären Leistungen zur Rehabilitation durch die Krankenkassen beträgt die Zuzahlung in der Regel 10 Euro pro Tag.
Sie möchten eine Kur/Reha beantragen?
- Besprechen Sie Ihr Anliegen mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Dort klären Sie auch, welche Behandlung medizinisch notwendig ist: eine Vorsorgekur oder Reha und ob diese ambulant oder stationär erfolgen soll.
- Wenn es um eine Vorsorgekur geht, fordern Sie bitte den Antrag bei uns an.
- Einen Antrag für eine Rehabilitation erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin
- Lassen Sie den Antrag von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ausfüllen und schicken Sie uns diesen zu.
Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!
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