Zwei Wanderer in den Bergen

Schutz innerhalb Europas

Leistung

Wir wollen, dass Sie auch im Urlaub gut versorgt sind. In fast allen europäischen Ländern können Sie die Europäische Krankenversichertenkarte EHIC (European Health Insurance Card) beim Arzt oder im Krankenhaus benutzen.

Unser Plus

Für alle Versicherten der BKK Pfalz ist die EHIC auf der Rückseite der Versichertenkarte oder elektronischen Gesundheitskarte aufgedruckt. Deshalb gehört diese Karte unbedingt in Ihr Urlaubsgepäck! Für alle Fälle!

Die EHIC gilt in diesen Ländern
BelgienIrlandMazedonienSchweiz
BulgarienIslandMontenegroSerbien
DänemarkItalienNiederlandeSlowakei
DeutschlandKroatienNorwegenSlowenien
EstlandLettlandÖsterreichSpanien
FinnlandLiechtensteinPolenTschechien
FrankreichLitauenPortugalUngarn
GriechenlandLuxemburgRumänienZypern (griech. Teil)
Großbritannien*MaltaSchweden 

*Trotz des Austritts Großbritanniens kann die EHIC aufgrund des „Handels- und Kooperationsabkommens“  weiterhin genutzt werden. Reisende können aber nicht sicher sein, dass die britischen Ärzte die EHIC auch akzeptieren. Vermutlich müssen Sie bei einer Behandlung durch den britischen National Health Service (NHS) zunächst in Vorkasse gehen. Danach können sie die Rechnung bei uns einreichen. Es werden dann maximal die Kosten, die für die gleiche Behandlung in Deutschland angefallen wären, abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile, erstattet. Dies gilt aber ausschließlich für Ärzte des NHS, nicht für Privatpraxen. Wir empfehlen Ihnen deshalb für Ihre Reise nach Großbritannien den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung.

Alle wichtigen Informationen für diese Gruppe von Grenzgänger*innen 

lesen Sie hier.

Alle wichtigen Infos zur Krankenversicherung für Renter*innen mit Wohnsitz im Ausland

lesen Sie hier.

Um im Ausland nachweisen zu können, dass Ihre Tätigkeit deutschem Recht unterliegt, benötigen Sie die sogenannte A1-Bescheinigung.

Alle Infos dazu lesen Sie hier.

Auslandskrankenschein

Mit einigen Ländern ist zwar ein Sozialversicherungsabkommen über die Behandlung geschlossen, die EHIC gilt dort aber nicht. Für Urlaubsreisen in diese Länder benötigen Sie daher auch weiterhin einen Auslandskrankenschein:

  • Bosnien-Herzegowina
  • Türkei
  • Tunesien

Beantragen Sie Ihren Auslandkrankenschein ganz bequem mit unserem Online-Formular:

Auslandsreise-Krankenversicherung empfohlen

Auch mit der EHIC sind nicht alle Risiken im Ausland abgedeckt. So darf beispielsweise ein krankheitsbedingter Rücktransport aus dem Ausland von der gesetzlichen Kasse nicht übernommen werden. Wir empfehlen Ihnen daher eine private Auslandsreise-Krankenversicherung. 

Merkblätter mit weitergehenden Informationen für die meisten Länder in Europa hält die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland) für Sie bereit.

Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Team Kundencenter

Telefon 0800 133 33 00
Fax 0621 68 559 559
E-Mail info@bkkpfalz.de
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