Ältere Frau mit Yogamatte unter dem Arm wartet auf Beginn des Kurses

Kuren im EU-Ausland

Leistung

Der Erhalt Ihrer Gesundheit liegt uns am Herzen! Zunächst wird geklärt, ob der Antrag bei der Rentenversicherung oder bei der BKK Pfalz gestellt werden muss.

Unser Plus

Unter bestimmten Bedingungen, haben Sie die Möglichkeit, eine Kur im EU-Ausland durchzuführen.

Voraussetzungen nach deutschem Recht

Zunächst müssen Sie in der gleichen Weise vorgehen, als ob die Kur in Deutschland durchgeführt werden soll. Dies bedeutet, dass Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt die Notwendigkeit der Durchführung einer sogenannten ambulanten Vorsorgemaßnahme bescheinigt.

Sie müssen die Kur bei Ihrer BKK Pfalz beantragen. Wir senden Ihnen dann das entsprechende Antragsformular zu. Bitte füllen Sie dieses gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt aus.

Anforderungen an das rechtliche System des EU-Staates

Das Gesundheitssystem des Behandlungsstaates muss für die dort versicherten Personen in einer vergleichbaren gesundheitlichen Situation ähnliche Vorsorgeleistungen vorsehen. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie bei uns.

Des Weiteren muss es sich bei dem von Ihnen ausgesuchtem ausländischen Kurort ebenfalls um einen im dortigen Rechtssystem anerkannten Kurort handeln. Auch bei der Klärung dieser Frage, helfen wir Ihnen gern weiter.

In folgenden Ländern ist eine Kur derzeit möglich: Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechien und Ungarn

Durchführung der Kur

Bitte klären Sie mit der Ärztin oder dem Arzt am ausländischen Kurort ab, ob und inwiefern von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in Deutschland eine Verordnung der notwendigen Vorsorgeleistungen benötigt wird.

Bitte heben Sie alle Rechnungen, die Sie im Rahmen der Kur erhalten haben, sorgfältig auf. Achten Sie darauf, dass diese quittiert sind und die durchgeführten Maßnahmen so genau wie möglich aufgeführt werden. Die Rechnung sollte folgende Angaben enthalten:

  • Ihren Namen und Vornamen
  • eine genaue, detaillierte Beschreibung der Leistung
  • die Nennung des Rechnungsbetrages und des Datums der Abgabe
  • die Abbildung des Stempels der abgebenden Stelle.

Kostenerstattung

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Rechnung von uns überprüft wurde, können wir maximal die Kosten erstatten, die wir auch bei einer Kur in Deutschland übernehmen würden.

Dabei orientieren wir uns an den mit deutschen Kurorten vereinbarten Vergütungen für vergleichbare Leistungen. Außerdem ziehen wir eine Pauschale für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen vom Erstattungsbetrag ab (dies können bis zu 5% des Erstattungsbetrages sein).

Bitte lassen Sie sich auf jeden Fall vorher von unserem Team beraten!

Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Team Ausland

Telefon 0621 68 559 190
Fax 0621 68 559 3401
E-Mail ausland@bkkpfalz.de
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