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Medizinische Behandlung im Ausland

Nutzen Sie vorab die Beratung mit unserem Fachteam!

Denn unter bestimmten Voraussetzungen können wir uns an den Behandlungskosten beteiligen. Dafür benötigen wir zum Beispiel vorab bestimmte Unterlagen vom behandelnden Arzt. 

Wichtige Informationen zu Behandlungen im Ausland

In diesen Ländern ist eine geplante medizinische Behandlung prinzipiell möglich: alle Staaten der Europäischen Union, in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes Island, Liechtenstein, Norwegen sowie in der Schweiz, Großbritannien und Nordirland.

Eine Kostenbeteiligung an einer geplanten Behandlung im Ausland ist auch möglich, wenn das Zielland nicht zur Europäischen Union  oder zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört. Voraussetzung ist, dass mit dem Staat ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Dazu gehören folgende Länder: 

  • Bosnien-Herzegowina
  • Nordmazedonien
  • Montenegro
  • Serbien
  • Türkei
  • Tunesien

Das sollten Sie vor einer Behandlung wissen

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für eine Kostenübernahme einer geplanten Behandlung in einem Abkommensstaat für die deutschen Krankenkassen. Deutschland verfügt über ein sehr gutes Gesundheitssystem. Ihre BKK Pfalz kann sicherstellen, dass Sie eine geeignete Behandlung in Deutschland erhalten. Wenn eine solche Behandlung in Deutschland nicht möglich sein sollte, prüfen wir gerne im Vorfeld Ihrer Behandlung ob eine Kostenerstattung in Frage kommt. 

Bitte setzen Sie sich vor jeder geplanten Behandlung in einem Abkommensstaat mit uns in Verbindung! 

Sollten wir einer geplanten Behandlung im Vorhinein zugestimmt haben, erhalten Sie von uns vorab einen entsprechende Anspruchsbescheinigung. Eine Erstattung von privat verauslagten Kosten durch die deutschen Krankenkassen ist nicht möglich. 

Deutschland verfügt über ein sehr gutes Gesundheitssystem. Es ist sichergestellt, dass Sie hier eine geeignete Behandlung erhalten. Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen beschränken sich grundsätzlich auf Deutschland. Wenn eine medizinisch notwendige Behandlung hier einmal nicht möglich sein sollte, kann die Kostenübernahme außerhalb Deutschlands geprüft werden.

Bitte sprechen Sie uns vor jeder geplanten Behandlung an, damit wir Sie individuell beraten können. 

Die Erstattung von privat verauslagten Kosten ist ohne vorherige Genehmigung durch die deutschen Krankenkassen nicht möglich.

Es ist wichtig, dass Leistungsanbieter*innen, zum Beispiel Ärzt*inne, Zahnärzt*innen oder Physiotherapeut*innen, über ausreichende Erfahrung und die entsprechende Qualifikation verfügt. Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich einen detaillierten Kostenvoranschlag geben, aus dem hervorgeht, welche Kosten auf Sie zukommen.

Die Rechnung eines Leistungsanbieters, mit dem Sie einen privaten Behandlungsvertrag eingehen, bezahlen Sie zunächst selbst. Damit wir Ihre Ausgaben soweit wie möglich erstatten können, benötigen Sie eine detaillierte und quittierte Rechnung für die Behandlung.

Wir können Ihnen für Ihre Behandlung maximal einen Zuschuss bis zu der Höhe erstatten, die für dieselbe Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Liegen die tatsächlichen Kosten darunter, ist die Erstattung auf die tatsächlichen Kosten begrenzt.

Das zahlen Sie selbst

Sie sollten damit rechnen, einen Teil der Kosten selbst tragen zu müssen. Bei einigen Leistungen ist für eine Kostenerstattung eine vorherige Genehmigung erforderlich – insbesondere bei Krankenhausbehandlung sowie Zahnersatz.

Behandlung ohne Vorleistung möglich

Wenn eine geeignete Behandlung innerhalb Deutschlands nicht oder nicht in einem medizinisch vertretbaren Zeitraum stattfinden kann. Was "medizinisch vertretbar" ist, hängt individuell von Ihrem Gesundheitszustand ab. Wichtig: Es muss sich um eine gesetzliche Leistung in Deutschland handeln. Sprechen Sie uns bitte hierzu rechtzeitig vor der geplanten Behandlung an, da Sie für die Kostenübernahme immer eine schriftliche Genehmigung beziehungsweise Zustimmung von uns benötigen.

Wenn Sie eine Zahnersatzbehandlung in einem der oben genannten Länder in Betracht ziehen, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Vor Behandlungsbeginn muss uns der Heil- und Kostenplan des ausländischen Zahnarztes in deutscher Sprache vorliegen.
  • Zahnersatzversorgungen stellen eine genehmigungspflichtige Leistung dar. Die Behandlung kann erst begonnen werden, wenn Ihnen der Heil-und Kostenplan genehmigt vorliegt.
  • Oft sind mehrere Reisen ins Ausland nötig, weil beispielsweise Kronen angepasst werden müssen. Rechnen Sie die Ausgaben, die für Sie persönlich dadurch anfallen, bei den Heil- und Kostenplänen ausländischer Zahnärzte hinzu. So können Sie die tatsächlichen Kosten mit einem Heil- und Kostenplan eines deutschen Zahnarztes vergleichen. 
  • Die in Deutschland üblichen Garantie- und Gewährleistungsansprüche von zwei Jahren könnten bei einer Behandlung im Ausland entfallen.
  • Eine Übernahme von Gewährleistungsarbeiten in Deutschland ist grundsätzlich nicht möglich, wenn der Zahnersatz im Ausland eingesetzt wurde.

Zunächst zahlen Sie dann die Rechnung vor Ort selbst. Nach Abschluss Ihrer Behandlung schicken Sie uns einfach eine Übersetzung Ihrer Rechnung mit dem Heil- und Kostenplan. Wenn die Behandlung wie genehmigt durchgeführt wurde, erhalten Sie den deutschen Festzuschuss bis maximal zur Höhe des Rechnungsbetrags – abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 10% (maximal jedoch 50 Euro).

  • Arzneimittel aus der Apotheke

Um in einer Apotheke verschreibungspflichtige Arzneimittel zu bekommen, brauchen Sie immer ein Rezept. Dieses können Sie grundsätzlich auch von Leistungserbringern, wie einem Arzt oder Zahnarzt eines anderen EU-Staates, erhalten. Allerdings könnte es zu Problemen in der deutschen Apotheke kommen, zum Beispiel wegen einer abweichenden Zusammensetzung der Inhaltsstoffe, anderen Wirkstoffen bzw. Namen oder einfach wegen sprachlicher Hürden. 

Wir empfehlen: Lassen Sie die Medikation auf der Verordnung vom behandelnden Arzt oder Zahnarzt so präzise wie möglich formulieren, am besten mit einer detaillierten Angabe der Zusammensetzung und der Wirkstoffe. Eventuell hilft hier der Beipackzettel Ihrer Medikamente, die Sie in Deutschland nehmen.

  • Heilmittel

Heilmittel, wie zum Beispiel Physiotherapie, müssen ärztlich verordnet werden. Eine Verordnung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Bitte lassen Sie sich eine ärztliche Verordnung von einem Arzt in Deutschland ausstellen, um Ihre Heilmittel im Ausland in Anspruch zu nehmen.
Einige Heilmittelverordnungen müssen vorab genehmigt werden. Bitte setzen Sie sich vorab mit uns in Verbindung. Das gilt insbesondere für Heilmittel, die im Rahmen von Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahmen verordnet werden. 

  • Hilfsmittel

Hilfsmittel müssen ebenso wie Heilmittel ärztlich verordnet werden. Manche müssen sogar vorab genehmigt werden. Bitte setzen Sie sich vorab mit uns in Verbindung.

Planen Sie eine Behandlung in einem Krankenhaus im europäischen Ausland, benötigen Sie immer eine vorherige Genehmigung durch Ihre BKK Pfalz. Fehlt diese, ist eine nachträgliche Kostenerstattung durch uns nicht möglich. Bitte setzen Sie sich vorab mit uns in Verbindung.

Bitte gehen Sie diese Punkte vor weiteren Planungen durch:

  • Setzen Sie sich vorab unbedingt mit uns in Verbindung.
  • Was für eine Qualifikation und Erfahrungen haben Ärzte, Zahnärzte oder anderer Leistungserbringer, die Sie im Ausland in Anspruch nehmen wollen. 
  • Lassen Sie sich über die Behandlung und eventuelle Neben- oder Nachwirkungen ausreichend aufklären. Wie viele Behandlungen fallen an.
  • Fragen Sie genau nach, welche Leistungen Sie im Rahmen der Behandlung bekommen und wie viel diese kosten. Lassen Sie sich einen detaillierten Kostenvoranschlag geben. Welche Kosten kommen auf Sie als Patient zu.
  • Gibt es Garantieleistungen, zum Beispiel Nachbesserung?
  • Können Sie sich verständlich machen, also spricht der Behandelnde oder Leistungserbringer deutsch oder verstehen Sie die Landessprache?
  • Entscheiden Sie sich für eine Behandlung im Ausland, gehören ins Reisegepäck Ihre persönlichen Medikamente inklusive Beipackzettel und Kontaktdaten des heimischen Hausarztes.
  • Bitte nicht vergessen: Für unvorhergesehene Erkrankungen nehmen Sie bitte immer die Europäische Krankenversicherungskarte mit (EHIC: European Health Insurance Card), die sich auf der Rückseite Ihrer deutschen Krankenversicherungskarte befindet. Darüber hinaus empfehlen wir den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung.
  • Welche Vor- bzw. Nachteile hat die Behandlung in Deutschland? Ist die Behandlung im Ausland wirklich von Vorteil? 
  • Welche Reisekosten kommen auf mich zu? Ist die Rückreise möglich? 
  • Was passiert, wenn es zu Komplikationen kommt? Habe ich einen Ansprechpartner an den ich mich wenden kann, wenn ich wieder zurück bin?

Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Team Ausland

Telefon 0621 68 559 190
Fax 0621 68 559 3401
E-Mail ausland@bkkpfalz.de
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