Hebammenbetreuung
Leistung
Hebammen sind wichtige Ansprechpartnerinnen während und nach der Schwangerschaft und bei der Geburt. Deshalb übernehmen wir die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik, für die Nachsorge und Stillberatung und für die Entbindung.
Unser Plus
Die Kosten für Geburtsvorbereitung, Nachsorge, Stillberatung und Rückbildungsgymnastik rechnet die Hebamme direkt mit der BKK Pfalz ab, sie müssen nicht in Vorleistung treten.
Geburtsvorbereitung
Ihre BKK Pfalz bezahlt Geburtsvorbereitungskurse in der Gruppe für werdende Mütter, die von Hebammen durchgeführt werden, für bis zu 14 Stunden.
Beginnen können Sie schon in der 26. Schwangerschaftswoche. Für Kurse, die in Doppelstunden abgehalten werden, empfehlen wir Ihnen einen Kursbeginn ab der 33. Woche. Die Kosten werden direkt mit uns abgerechnet.
Geburtsvorbereitungskurs für werdende Väter
Die BKK Pfalz erstattet den Vorbereitungskurs für bei der BKK Pfalz versicherte Väter mit bis zu 70 Euro je Schwangerschaft. Voraussetzung ist die regelmäßige Teilnahme und die Vorlage der Teilnahmebestätigung. Selbstverständlich erstatten wir die Kosten auch für bei der BKK Pfalz versicherte Co-Mütter.
Entbindung
Selbstverständlich übernimmt die BKK Pfalz auch die Kosten der Hebamme während der Entbindung.
Nach der Geburt
Bis zu acht Wochen nach der Geburt haben Sie Anspruch auf die Unterstützung und die Nachsorge durch Ihre Hebamme. Sie kommt zu Ihnen nach Hause und gibt Ihnen Tipps zum Stillen, zur Rückbildung, zur Ernährung und zum Umgang mit Ihrem Nachwuchs.
Sollten Sie Probleme beim Stillen haben oder Ernährungsprobleme bei Ihrem Nachwuchs, kann Ihre Hebamme Sie bis zu acht Mal beraten. (Die Beratungen können bei Stillproblemen frühestens acht Wochen nach der Geburt bis zum Ende der Abstillphase und bei Ernährungsproblemen des Säuglings bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt stattfinden.
Rückbildungsgymnastik
Ihre BKK Pfalz übernimmt die Kosten für bis zu zehn Stunden Rückbildungsgymnastik, die von Hebammen durchgeführt wird.
Die Rückbildungsgymnastik muss bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt beendet sein.
Die Kosten für Nachsorge, Stillberatung und Rückbildungsgymnastik rechnet die Hebamme direkt mit der BKK Pfalz ab.
Sie sind auf der Suche nach einer Hebamme in Ihrer Nähe? Dann nutzen Sie unseren Hebammen-Finder:
Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!
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