Rabattverträge für Arzneimittel
Leistung
Seit 2007 können Krankenkassen mit einzelnen Arzneimittelherstellern Rabattverträge schließen. Die Kasse verpflichtet sich, vorrangig Medikamente bestimmter Hersteller abzunehmen und erhält hierfür einen Preisnachlass. Das spart der Krankenkasse und damit der gesamten Versichertengemeinschaft Geld.
Unser Plus
Etliche Arzneimittel sind auch von der Zuzahlung befreit. So sparen Sie in der Apotheke bares Geld.
Sicherlich ist es Ihnen auch schon so ergangen: Sie waren in der Apotheke und haben nicht mehr Ihr gewohntes Medikament bekommen, sondern ein wirkstoffgleiches eines anderen Herstellers. Das liegt vermutlich daran, dass wir für dieses Medikament einen Rabattvertrag abgeschlossen haben.
Auswirkungen der Rabattverträge
Ihre Apotheke muss Ihnen bevorzugt rabattierte Arzneimittel abgeben. Wichtig: Sie bekommen in jedem Fall den vom Arzt verschriebenen Wirkstoff, es wird lediglich der Hersteller ausgetauscht. Soweit Ihr Arzt auf dem Rezept ein bestimmtes Medikament mit einem Kreuz auf dem „Aut-Idem„-Feld verordnet, erhalten Sie dieses Medikament natürlich auch weiterhin. Die Apotheke hat in der Regel immer die Auswahl zwischen mehreren rabattierten Präparaten. Sollte Ihre Apotheke ausnahmsweise kein rabattiertes Präparat vorrätig haben, wird Ihre Apotheke das benötigte Mittel schnell besorgen oder Ihnen ein anderes Präparat geben. Somit ist gewährleistet, dass Sie jederzeit mit dem richtigen Arzneimittel versorgt werden.
Höchste Qualität auch weiterhin gewährleistet
Alle Arzneimittelhersteller müssen die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Medikamente beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nachweisen, um eine Zulassung in Deutschland zu erhalten. Somit ist garantiert, dass alle Arzneimittel einen hohen Qualitätsstandard aufweisen.
Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!
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