Ansprechstelle Bundesteilhabegesetz
Bereits am 1. Januar 2018 sind mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) die Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung betroffene Menschen in Kraft getreten. Die gemeinsamen Servicestellen für Reha, die bundesweit 2002 eingerichtet worden waren, sind aufgrund des Gesetzes im Laufe des Jahres 2018 aufgelöst worden und wurden ab 1. Januar 2019 durch Ansprechpartner bei den Krankenkassen ersetzt.
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Die EUTB ist eine unabhängige Beratungsstelle, die sich für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen stark macht und ihnen zu einem selbstbestimmten Leben verhelfen will.
Infos zum Thema Rehabilitation und Teilhabe finden Sie unter www.teilhabeberatung.de.
Die EUTB hält auf Ihrer Website auch viele Flyer und Broschüren zum Thema bereit, einige davon auch in leichter Sprache.
Dort finden Sie auch Beratungsangebote in Ihrer Nähe.
Die BKK Pfalz hat für Sie eine zentrale Ansprechstelle eingerichtet
Sie haben Fragen zu Leistungen zur Rehabilitation im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes oder benötigen Unterstützung bei der Antragsstellung?
Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne auch persönlich weiter und beraten Sie über Inhalte, Ziele und Verfahren zu Leistungen zur Teilhabe.