Sparschwein

Finanzen

Schieflage der gesamten gesetzlichen Krankenversicherung zeigt sich auch im Finanzergebnis der BKK Pfalz.

Das Geschäftsjahr 2023 hat die BKK Pfalz mit einem negativen Ergebnis von 23,38 Millionen Euro abgeschlossen.

Für 162.749 bei uns versicherte Menschen haben wir Leistungen im Wert von 623,6 Millionen Euro finanziert. Im Durchschnitt waren das je Versicherten 3.832 Euro und damit rund 262 Euro mehr als 2022.

Die größten Ausgabenblöcke bei den Leistungen waren 2023 wie schon in den Vorjahren die Bereiche Krankenhaus mit 178,1 Millionen Euro (+ 10,7 Prozent je Versicherten), die ärztliche Behandlung mit über 99,7 Millionen Euro und Arzneimittel mit rund 100,1 Millionen Euro.

Bei Gesamtausgaben von 623,6 Millionen Euro beträgt der Anteil der Verwaltungskosten lediglich 5,2 Prozent (ca. 32,7 Millionen Euro) – ein deutliches Zeichen dafür, dass die BKK Pfalz sehr bewusst mit den Beiträgen ihrer Mitglieder umgeht.

Mit dem negativen Ergebnis des Jahres 2023 ist das Vermögen der BKK Pfalz zum Jahresende 2023 aufgebraucht. Die ausgewiesene Verschuldung von ca. 5,5 Millionen Euro (inklusive Verwaltungsvermögen von 429.000 Euro) ergibt sich allerdings aus geschätzten Verpflichtungen von mehr als 10 Millionen Euro, die in die Bilanz aufgenommen werden müssen. Ob und wann diese Beträge tatsächlich bezahlt werden müssen, steht nicht fest. Durch die tatsächlich ausreichend vorhandenen liquiden Mittel ist die BKK Pfalz jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und die Leistungen für und an ihre Versicherten zu bezahlen.

In der sozialen Pflegeversicherung werden die Einnahmen und Ausgaben zwischen allen Pflegekassen gleichmäßig aufgeteilt. Da die Pflegekasse der BKK Pfalz im Jahr 2023 rund 110 Millionen Euro für Pflegeleistungen ihrer Versicherten benötigte, wurden 32 Prozent der Einnahmen den anderen Pflegekassen solidarisch zur Verfügung gestellt, damit diese die Pflegeleistungen ihrer Versicherten bezahlen können.

Die BKK Pfalz hat das Geschäftsjahr 2022 mit einem Überschuss der Einnahmen von rund 2,7 Mio. Euro (inklusive Abgabe an andere Pflegekassen) abgeschlossen. Auch das Jahr 2023 war aufgrund der Corona-Pandemie für die Pflegekassen und natürlich für alle Beschäftigten in der Pflege ein ganz besonderes Jahr.

Im Auftrag der Pflegeversicherung hat sich die BKK Pfalz auch 2023 in zahlreichen Städten und Landkreisen in Rheinland-Pfalz um die Bonuszahlungen an die Arbeitgeber in der Pflege gekümmert, die die Prämien dann an mehrere tausend Voll- und Teilzeitbeschäftigte weiterleiten konnten.

Zusätzlich wurden in 2023 knapp 615.000 Euro als Schutzschirm für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen bezahlt sowie über 2,8 Millionen Euro für Testkosten in den Einrichtungen.

Leistungen, die ankommen

Versicherte der BKK Pfalz verbrachten im Jahr 2023 252.881 Tage im Krankenhaus. Jeder Tag kostete durchschnittlich 704 Euro. 16.484 Versicherte wurden ambulant operiert.

Unsere Versicherten waren mit ihrer Gesundheitskarte 1.274.782 Mal beim Arzt und 244.907 Mal beim Zahnarzt. 13.492 Heil- und Kostenpläne für Zahnersatz wurden genehmigt.

Im Schnitt hat jeder Versicherte rund 5 Arzneimittelverordnungen erhalten. In Summe sind dies 934.004 Rezepte.

606 Versicherte befanden sich in vollstationärer Pflege, 6.093 Versicherte in ambulanter oder teilstationärer Pflege.

Unsere berufstätigen und arbeitslosen Versicherten waren insgesamt 2.194.065 Tage krank. An 720.221 Tagen haben wir Krankengeld bezahlt.

85.409  Mal musste ein Rettungs- oder Notarztwagen zu einem Versicherten der BKK Pfalz ausrücken. 158 Mal kam die Flugrettung im Einsatz.

 

Wir sind für Sie da  

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Service-Telefon haben 194.196 Beratungsgespräche am Telefon geführt. Rund 83 Prozent aller Anfragen konnten im ersten Telefonat direkt geklärt werden.

Rund 654.00 Briefe haben wir an unsere Kunden verschickt, 285.000 Briefe erhalten und bearbeitet.

Wie funktioniert die Finanzierung der Krankenversicherung

Ein Schaubild, welches erklärt wie Krankenkassen finanziert werden

 

Im Jahr 2009 wurde ein Gesundheitsfonds in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Seine Aufgabe ist es, die Beitragseinnahmen einzusammeln und dann  vor allem über den Morbi-RSA auf die einzelnen Krankenkassen zu verteilen. Seit 2015 beträgt der vom Gesetzgeber festgelegte allgemeine Beitragssatz 14,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen. Er wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Darüber hinaus legt jede Krankenkasse je nach Finanzbedarf einen individuellen, einkommensabhängigen Zusatzbeitrag festlegt. Die  gesetzlichen  Krankenkassen fungieren dabei als Einzugsstellen. Auch bei freiwilligen GKV-Versicherten erheben die Krankenkassen deren Beiträge und führen diese an den Gesundheitsfonds ab. Die Beiträge der Rentner, Arbeitslosengeldbezieher, geringfügig Beschäftigten und Künstler werden von den zuständigen Stellen direkt in den Gesundheitsfonds abgeführt.

Neben den Beiträgen der Krankenkassen wird der Gesundheitsfonds auch durch einen steuerfinanzierten Bundeszuschuss gespeist. Er wurde als pauschaler Beitrag der Steuerzahler zu den Aufwendungen der gesetzlichen Krankenversicherung für versicherungsfremde Leistungen (u.a. beitragsfreie Mitversicherung von nicht berufstätigen bzw. geringfügig beschäftigten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern sowie Kindern, Leistungen rund um die Schwangerschaft und Mutterschaft) konzipiert. Er sollte die Finanzierung dieser familienpolitisch und gesamtgesellschaftlich motivierten Aufgaben Deutschlands unterstützen. Insbesondere seit dee globalen Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2009 schwankt der Bundeszuschuss konjunktur- und politikabhängig.

Wie kommt die BKK Pfalz zu den Beitragseinnahmen?

Um die durchschnittlichen Leistungsausgaben finanzieren zu können, erhalten die Krankenkassen vom Gesundheitsfonds eine Grundpauschale pro Versicherten, die nach Alter, Geschlecht und Wohnort bemessen wird. Die Grundpauschale wird dabei mit steigendem Lebensalter höher. Daneben erhalten die Krankenkassen für Versicherte mit einer von ca. 13.300 Krankheitsdiagnosen, die zu 360 Krankheitsbildern zusammengefasst werden, zusätzliche Zuweisungen. Ziel dieses Verfahrens ist es, die unterschiedliche Risikostruktur der Versicherten zu berücksichtigen und auszugleichen.

Der neue Risikostrukturausgleich: Von der Diagnose bis zum Zuschlag. Quelle: BAS

 

Ein Schaubild über die verschiedenen Informationen zum Risikostruktursaugleich

 

Krankenkassen mit älteren und kranken Versicherten erhalten dementsprechend mehr Finanzmittel als Krankenkassen mit einer Vielzahl an jungen und gesunden Versicherten.

Darüber hinaus erhalten alle Krankenkassen weitere Zuweisungen zur Deckung der sonstigen standardisierten Ausgaben (zum Beispiel Verwaltungsausgaben, Satzungs- und Ermessensleistungen). Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Krankenkassen nicht dadurch im Wettbewerb benachteiligt werden, dass sie viele chronisch Kranke oder viele Mitglieder mit niedrigem Einkommen und geringen Beitragszahlungen versichern.

Was ist daran problematisch?

Das Finanzierungssystem gleicht nur durchschnittliche, standardisierte Leistungsausgaben aus. Medizinische Behandlungen sind aber immer individuell und damit auf die jeweilige Situation und auch die Bedürfnisse des einzelnen Versicherten zugeschnitten. Damit entstehen immer auch individuell verschieden hohe Ausgaben. Dabei spielen unterschiedliche Behandlungen, aber auch regionale Preisunterschiede eine große Rolle.

Die Folge: Manche Kassen erhalten mehr Mittel als sie benötigen. Sie haben in den vergangenen Jahren mit den solidarisch finanzierten Zuweisungen Überschüsse und Vermögen aufgebaut, die sie nun in Form von unterdurchschnittlichen Zusatzbeiträgen wieder abbauen. Dabei ist das Vermögen nicht nur durch wirtschaftliches Handeln entstanden, sondern schlicht aus der Tatsache, dass die Versicherten dieser Kassen keine, weniger oder günstigere Leistungen erhalten haben.

Die BKK Pfalz gehört zu den Kassen, die systematisch zu wenige Zuweisungen bekommen haben, da ihre Versicherten jünger als der Bundesdurchschnitt sind. Die Zuweisungen reichen leider nicht aus, um die tatsächlich anfallenden, individuellen Leistungen an die Versicherten zu finanzieren. Insbesondere die sinnvollen Ausgaben in den Bereichen Früherkennung und Prävention werden dabei nicht ausreichend ausgeglichen.

Solidarität ja — aber bitte für alle!

Die BKK Pfalz steht dazu, dass Krankenkassen nicht dadurch im Wettbewerb benachteiligt werden dürfen, wenn sie viele chronisch Kranke oder viele Mitglieder mit niedrigem Einkommen und geringen Beitragszahlungen versichern. Es darf aber auch nicht so sein, dass eine Kasse mit vielen jüngeren, eher gesünderen Versicherten keine ausreichenden Finanzmittel bekommt und dadurch Früherkennung und Prävention über höhere Zusatzbeiträge finanziert werden müssen. Dies ist aktuell aber der Fall! Hier ist die Politik gefordert, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen und faire Verteilungsmechanismen einzuführen.

Hier hat der Verwaltungsrat der BKK Pfalz klar Position bezogen: "Deshalb ist unsere Forderung, den MRSA endlich transparenter, zielgenauer und gerechter zu machen. Insbesondere die Zuweisungen für Prävention und Vorsorge müssen sich an den tatsächlichen Ausgaben einer Krankenkasse orientieren. Kassen wie die BKK Pfalz, die Vorsorge und Prävention ihrer Versicherten aktiv fördern, müssen für die dadurch entstehenden, überdurchschnittlichen Ausgaben aus dem Fonds entsprechende Zahlungen erhalten."

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