Arzt fasst Frau von hinten an den Kopf für eine Behandlung

Osteopathie

Leistung

Osteopathische Behandlungen sind kein Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten dürfen daher in der Regel nicht übernommen werden.

Unser Plus

Im Rahmen unserer Satzungsleistungen erstatten wir unter bestimmten Bedingungen einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen.

Die BKK Pfalz beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) nicht ausgeschlossen sind und ärztlich verordnet werden.

Die Kostenerstattung beträgt 40 Euro je Behandlung und ist auf drei Behandlungen pro Jahr beschränkt. Der Höchstzuschuss je Kalenderjahr beträgt also 120 Euro.

Voraussetzungen

  • Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt durch eine ärztliche Verordnung, zum Beispiel durch ein Privatrezept,  veranlasst werden.
  • Die Leistung muss durch einen qualitätsgesicherten osteopathischen Leistungserbringer, berechtigten Vertragsarzt/ärztin oder zugelassenen Physiotherapeuten oder Physiotherapeutin erbracht werden, der/die eine osteopathische Ausbildung in den Bereichen parietale oder viszerale Osteopathie mit einer erfolgreichen Abschlussprüfung absolviert hat und Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder aufgrund der abgeschlossenen Ausbildung zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt wäre.

Eine Übersicht über osteopathische Leistungserbringer finden Sie auf der Website des Verbands der Osteopathen Deutschlands e.V.

So geht's

Bitte reichen Sie uns das ärztliche Rezept und die Rechnungen ein.

Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Team Leistungen

Telefon 0621 68 559 103
Fax 0621 68 559 533
E-Mail leistungen@bkkpfalz.de

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