Hinweisgeber-Schutz
Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Bei der BKK Pfalz soll Missständen und Regelverstößen durch geeignete Maßnahmen entgegengewirkt werden.
Zu solchen Missständen gehören insbesondere alle Vorgänge, die gegen ein Gesetz verstoßen. Darunter fallen beispielsweise Betrug, Geldwäsche, Korruption, Diskriminierung oder auch Verstöße gegen organisationsinterne Richtlinien und Vorgaben. Aber auch andere potentielle Verstöße sind denkbar.
Ihre Hinweise können dabei helfen, mögliche Schäden oder Risiken für die Versichertengemeinschaft bzw. die BKK Pfalz als Unternehmen abzuwenden.
Dazu haben Sie hier die Möglichkeit, Missstände in einem geschützten Umfeld unter Wahrung Ihrer Anonymität vertraulich melden zu können. Sie erreichen die eigens dafür eingerichtete Meldestelle der BKK Pfalz unter hinweise@bkkpfalz.de.
An diese Meldestelle können Lieferanten, Kunden, Geschäftspartner, Mitarbeitende oder andere Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit der BKK Pfalz in Kontakt stehen, Kenntnisse über potentielle Missstände oder sonstige gesetzwidrige Vorgänge melden, ohne ihre Identität preisgeben zu müssen.
Wichtige Information für das Erstellen von Meldungen
Bedenken Sie: Schon das Verdächtigen einer anderen Person kann für diese zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Bitte nutzen Sie das Hinweisgebersystem verantwortungsvoll und geben Sie nur Informationen weiter, von deren Richtigkeit und Wahrheit Sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind. Vorsätzlich falsche oder unwahr abgegebene Hinweise können mit straf- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden.