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Datenschutzerklärung für die ePA

Ausführliche Datenschutzhinweise

Die ausführlichen Datenschutzhinweise der BKK Pfalz für die elektronische Patientenakte (ePA) sowie Pflichtinformationen gemäß §343 Absatz 1 SGB V können Sie in der Datenschutzerklärung zur ePA nachlesen.

Datenschutzerklärung zur ePA

Datenschutzhinweise für die elektronische Patientenakte (ePA) und eRezept-Modul einschließlich der Registrierung über das Identity Access Management (IAM)

Im Sinne einer besseren Lesbarkeit und einem vereinfachtem Bearbeitungsverfahren wurde die gendergerechte Ansprache durch die einheitliche Verwendung der Formulierungen

  • „Versicherter“
  • „Vertreter“

ersetzt. Mit der Benutzung dieser Begriffe sind immer ohne Einschränkung alle Geschlechter gemeint.

Allgemeines

Datenschutzerkläung für die ePA

Der Verantwortliche im Sinne von §§ 341 Abs. 4 Satz 1, 307 Abs. 4 SGB V in Verbindung mit Art. 4 Ziffer 7 der Datenschutz-Grundverordnung ist die:

BKK Pfalz, Lichtenbergerstr. 16, 67059 Ludwigshafen

Telefon: 0800 / 1333300

eMail: info@bkkpfalz.de

Der/Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorferstraße 153, 53117 Bonn

Telefon: +49 (0)228 997799-0

Fax: +49 (0)228 997799-5550

E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

Bundesamt für Soziale Sicherung, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn

Telefon: +49 (0)228-619-0

Telefax +49 (0)228619-1870

Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Versicherten, soweit dies zur Bereitstellung bzw. Nutzung einer funktionsfähigen ePA erforderlich ist. Sofern die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Versicherten auf der Grundlage einer Einwilligung geschieht, erfolgt dies aufgrund einer dahingehenden gesetzlichen Verpflichtung aus dem SGB V. Eine Bereitstellung der ePA für unsere Versicherten ohne deren Einwilligung ist gesetzlich nicht zugelassen. Die Nutzung der ePA ist für unsere Versicherten freiwillig. Ihnen entsteht kein Nachteil, sofern sie sich gegen die Nutzung der ePA entscheiden.

Wir geben Daten unserer Versicherten grundsätzlich nicht an Dritte weiter. Wir setzen verschiedene technische Dienstleister ein, um unseren Versicherten die ePA bereitstellen zu können. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Unternehmen der BITMARCK Unternehmensgruppe. In diesem Zusammenhang kann es vorkommen, dass ein solcher technischer Dienstleister Kenntnis von personenbezogenen Daten erhält. Wir wählen diese Dienstleister sorgfältig aus und treffen alle

datenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen für eine zulässige Datenverarbeitung. Die beauftragen Dienstleister sind ebenfalls verpflichtet, alle datenschutzrechtlichen Maßnahmen einzuhalten und werden im Rahmen einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV) verpflichtet.

Eine Verarbeitung der Daten unserer Versicherten außerhalb der europäischen Union findet nicht statt.

Unsere Versicherten haben das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten. Diesbezüglich können sich unsere Versicherten jederzeit an uns wenden. Unsere Versicherten haben das Recht auf Berichtigung oder Löschung, oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit ihnen dieses Recht gesetzlich zusteht. Unsere Versicherten haben ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Unsere Versicherten haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Wir löschen die ePA unseres Versicherten grundsätzlich dann, wenn kein Erfordernis für eine weitere Speicherung besteht. Ein Erfordernis kann insbesondere dann bestehen, wenn die Daten noch benötigt werden, um die ePA für unsere Versicherten weiterhin bereitstellen zu können. Im Falle von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten kommt eine Löschung erst nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungspflicht in Betracht.

Wir setzen keine Verarbeitungsvorgänge ein, die auf einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gem. Art. 22 DSGVO beruhen.

Unsere Versicherten haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei einer der Ziffer A.3 und A.4 genannten Aufsichtsbehörden zu beschweren.

Unseren Versicherten steht das Recht zu, ihre datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf kann wie folgt erklärt werden: Gegenüber der Krankenkasse jederzeit schriftlich oder auf elektronischem Weg über die ePA-App ohne Angabe von Gründen.

Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung, nicht berührt.

Bereitstellung der ePA durch die Krankenkasse

Datenschutzerkläung für die ePA

Nach Erteilung der ausdrücklichen schriftlichen oder elektronischen (über die ePAApp) Einwilligung unseres Versicherten legen wir eine individuelle und ausschließlich von unserem Versicherten verwendete elektronische Patientenakte (ePA) an, welche unser Versicherter eigenständig souverän und autonom verwalten und verwenden kann. Ein Versicherter kann in seiner ePA eine oder mehrere vertretende Personen, hinzufügen, siehe hierzu Kapitel D2.

Bei der Bereitstellung der ePA werden folgende personenbezogene Daten unseres

Versicherten verarbeitet:

  • Art und Nummer eines amtlichen Ausweisdokuments:
  • Aufenthaltstitel
  • oder Personalausweis
  • oder Reisepass
  • Anzahl der aktiven elektronischen Gesundheitskarten (eGK). Die Anzahl der aktiven eGK, die dem identifizierten Versicherten im eGK-System zugeordnet sind. Eine Karte gilt dabei im eGK-System als aktiv, wenn sie weder gesperrt oder logisch gelöscht ist. In der Regel ist immer nur eine eGK aktiv.
  • Name, VornameGeburtsdatum des Versicherten
  • Geburtsort des Versicherten
  • Versichertenart (z. B.: Mitglied, Familienversicherter, Rentner)
  • Beginn und Ende Versicherungsverhältnis
  • IdentDataTime (Zeitstempel für die vollzogene Identifizierung des Versicherten)
  • Schutzklasse für die Identifikation (mit oder ohne eGK)
  • Identifizierungsverfahren (z. B. in der Filiale oder Postident)
  • Meldeadresse: Länderkennzeichen, PLZ, Ort; Straße, Hausnummer;
  • Ende der Registrierung / Ja oder Nein
  • Zeitpunkt Registrierungsbeginn
  • Titel
  • Namenszusatz
  • Vorsatzwort (z. B.: „von“, „de“, „van“)
  • Geschlecht
  • je nach verwendetem Authentisierungsmittel:
  • ein Pseudonym bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Dabei ruft der verwendete Anbieter erstmalig alle uns zugänglichen Daten des Personalausweises zum Personenabgleich ab und erzeugt ein Pseudonym. Jedes weitere mal erfolgt der Abgleich durch das vom Anbieter erzeugte Pseudonym. i. das Zertifikat der eGK bei Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte
  • VIP – Kennzeichen
  • ICCSN (Kartenkennnummer auf der Rückseite der eGK)
  • istNfcEgk (Dieser Wert gibt an, ob die im Aufruf bezeichnete eGK für „Near
  • Field Communication“ (NFC) ausgerüstet ist.)
  • istPinBriefVersandt (Dieser Wert gibt an, ob zu der im Aufruf bezeichneten eGK ein PIN-Brief versandt wurde.)
  • pinBriefVersandDatum (Zeitpunkt zu dem der PIN-Brief-Versand dem KAMS (Kartenanwendungs-managementsystem) gemeldet wurde.)

Rechtsgrundlage für die Erstellung der ePA ist die Einwilligung unseres Versicherten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. §§ 342 Abs. 1, 344 Abs. 1 Satz 1 SGB V.

Zweck der Datenverarbeitung ist die Bereitstellung der ePA gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach SGB V. In diesem Zusammenhang bedarf es der Zuordnung einer konkreten ePA zu unserem Versicherten.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.

Unser Versicherter kann seine Einwilligung zur Bereitstellung der ePA jederzeit widerrufen und gegenüber der BKK Pfalz die Löschung der ePA verlangen. Der Versicherte erklärt den Widerruf durch Entfernen des gesetzten Bestätigungshakens, schriftlich oder persönlich in einer unserer Geschäftsstellen.

Nutzung Anwendung E-Rezept

Datenschutzerklärung für die ePA

Der Versicherte kann in der ePA-App über das E-Rezept-Modul alle elektronischen Verordnungen, die von Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten ausgestellt wurden, über den Fachdienst E-Rezept abrufen.

Dabei werden die Daten wie in Kapitel B.1 beschrieben verarbeitet sowie Standortdaten und Versichertennummer.

Die Anmeldung am Fachdienst E-Rezept erfolgt über einen elektronischen Identitätsnachweis (z. B. elektronische Gesundheitskarte oder 2D-Code) welches Versichertenstammdaten (z. B. Name und Versichertennummer) enthält.

Kommunikation zwischen ePA-App und Apotheken

Rezepte: Apotheken erhalten das Zugriffsrecht für das im Fachdienst E-Rezept gespeicherte E-Rezept. Eine direkte Kommunikation zwischen ePA-App und Apotheke erfolgt dabei nicht da die ePA-App direkt mit dem Kommunikationssystem der Apotheke kommuniziert.

Mitteilungen: die Kommunikation mit der Apotheke läuft über den Fachdienst E-Rezept, der die Mitteilungen archiviert. Die ePA-App lädt die Mitteilungen vom Fachdienst E-Rezept und speichert sie auf dem Gerät.

Rechtsgrundlage für die Nutzung des E-Rezept-Moduls ist die Einwilligung unseres Versicherten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 360 Abs. 10 SGB V.

Zweck der Datenverarbeitung ist die Nutzung der Anwendung E-Rezept durch den Versicherten zum Abruf und zur Einlösung von ausgestellten Rezepten.

Für den Versicherten besteht die Möglichkeit Rezepte selbst zu löschen, ansonsten werden die Rezepte nach 100 Tagen durch den Fachdienst E-Rezept gelöscht (§ 360 Abs. 11 SGB V). Zugriffsprotokolle im Fachdienst E-Rezept werden nicht auf dem Gerät gespeichert und können nicht gelöscht werden. (Automatische Löschung nach drei Jahren (§ 309 SGB V))

Die unter diesem Abschnitt beschriebenen Datenverarbeitungen sind zur Nutzung des E-Rezept-Moduls durch den Versicherten zwingend erforderlich. Der Versicherte kann seine Einwilligung zur Nutzung des E-Rezept-Moduls jederzeit widerrufen, durch Entfernen des gesetzten Bestätigungshakens in der ePA-App.

IAM Registrierungsprozess für die ePA

Datenschutzerklärung für die ePA

Die in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Datenverarbeitungsprozesse sind zur Bereitstellung der ePA zwingend erforderlich.

Zur rechtssicheren Einrichtung für die Bereitstellung einer ePA- für unseren Versicherten ist es erforderlich, ein Verifikations-Verfahren durchzuführen, um zu überprüfen, ob die Person, die sich für eine ePA registriert auch tatsächlich unser Versicherter ist. Diese Prozessabläufe sind nachfolgend beschrieben:

1. Schritt: Der Versicherte installiert die ePA App und startet diese.

2. Schritt: Der Versicherte klickt den Funktionsbutton „Los geht`s“ an.

3. Schritt: Der Versicherte klickt, wenn bereits ein Benutzerkonto besteht, auf „Anmelden bei der BKK Pfalz“, oder muss sich zuerst über den Funktionsbutton „Registrieren“ ein Benutzerkonto  anlegen.

4. Schritt: Um mit der Registrierung zu starten, klickt der Kunde auf  „Jetzt loslegen“

5. Schritt: Der Versicherte gibt die folgenden Daten, gemäß der  vorgegebenen Felder ein:

  • E-Mail-Adresse
  • Versichertennummer
  • PLZ
  • Auswahl eines individuellen Passwortes
  • Passwort Wiederholung
  • Eingabe der letzten 6 Stellen der Kennnummer der eGK (ICCSN)

6. Schritt: Der Versicherte bestätigt in der Checkbox, die Akzeptanz der Nutzungsbedingungen IAM sowie die Akzeptanz der Einwilligung IAM, um die Registrierung abzuschließen.

7. Schritt Der Versicherte muss die E-Mail-Adresse bestätigen und muss dafür in der versendeten E-Mail den Link aufrufen, um fortfahren zu können.

8. Schritt Der Versicherte legt einen App-Code als weiteres Sicherheitsmerkmal fest.

9. Schritt Es wird die Identität überprüft mit einem der zur Verfügung gestellten Verfahren.

10. Schritt Patientenakte einrichten

  • Ohne meine Gesundheitskarte Höchster Komfort mit AppCode
  • Mit meiner Gesundheitskarte Höchste Sicherheit mitGesundheitskarte

11. Schritt Gerät und App verknüpfen

  • Bei der Einrichtung der Patientenakte via App-Code
  • Eine Gerätebindung, das heißt die App mit dem Gerät zu verknüpfen, ist entsprechend der Sicherheitsvorgaben notwendig.

12. Schritt Im Anschluss wird dem Versicherten die Freigabe zur Nutzung angezeigt und damit sind die Voraussetzungen für die Einrichtung der ePA abgeschlossen.

Beim Registrierungsverfahren werden vorstehende Daten in einem technischen Container temporär gespeichert. Nach Verifikation der eingegebenen Daten durch die BKK Pfalz wird der Versicherte als Nutzer der ePA angelegt und zur Nutzung freigeschaltet. Der Versicherte erhält hierzu eine Bestätigung der BKK Pfalz.

Wir benötigten die im Folgenden aufgeführten Informationen, wenn ein Versicherter

einen Fehler meldet und die Ursache analysiert werden muss.

Für die ePA Apps für IOS und Android sowie die Desktop App wird im Fehlerfall ein Report erstellt und dieser wird automatisch an das Business Service Management (BSM) versendet.

Diese übermittelten Daten werden ausschließlich zur Fehlerbehebung analysiert.

DatenWertBeispiel
DEVICE bezogene Daten  
FamilyNokiaNokia
ModelNokia 4.2 (QKQ1.191008.001)Nokia 4.2 (QKQ1.191008.001)
Architecturearm64-v8aarm64-v8a
Battery Level100%100%
OrientationPortraitPortrait
MemoryTotal: 2.8 GB / Free: 1.4 GBTotal: 2.8 GB / Free: 1.4 GB
CapacityTotal: 20.2 GB / Free: 17.0 GBTotal: 20.2 GB / Free: 17.0 GB
SimulatorFalseFalse
Boot Time2021-08-18T07:29:28.162Z2021-08-18T07:29:28.162Z
TimezoneEurope/AmsterdamEurope/Amsterdam
archs[arm64-v8a, armeabi-v7a, armeabi][arm64-v8a, armeabi-v7a, armeabi]
battery_temperature31 C31 C
brandNokiaNokia
chargingTrueTrue
connection_typeWifiWifi
languagede_DEde_DE
low_memoryFalseFalse
manufacturerHMD GlobalHMD Global
onlineTrueTrue
screen_density1.8751.875
screen_dpi300300
screen_height_pixels13701370
screen_resolution1370x7201370x720
screen_width_pixels720720
APP bezogene Daten  
Start Time2021-08-18T07:52:25.904Z2021-08-18T07:52:25.904Z
Bundle IDcom.rise_world.epa.integration.debugcom.rise_world.epa.integration.debug
Bundle NameePAePA
Version1.2.01.2.0
Build123070123070
OPERATING SYSTEM  
NameAndroidAndroid
Version10 (00EEA_2_290)10 (00EEA_2_290)
Kernel Version4.9.186-perf+4.9.186-perf+
RootedNoNo

Für die ePA Apps für IOS und Android sowie die Desktop App wird im Fehlerfall ein Report erstellt. Zusätzlich zu dem automatisiert übermittelten Report können Nutzer die folgenden Daten manuell an das Business Service Management (BSM) versenden.

Die folgenden Informationen können zusätzlich im Fehlerfall an das BSM übermittelt werden. Diese übermittelten Daten werden ausschließlich zur Fehlerbehebung analysiert.

DatenWertBeispielErläuterung
USERID bezogene DatenDie UserId ist eine UUID und wird pro App Session neu generiert.
TAGSID66cfbd07-1881-4975-bc2f-41a81f9d0907 
 androidSDK29Android SDK Version
 applicationIdcom.rise_world.epa.integration.debugApp bundle name
 buildJobepa-android/developGitlab build job
 deviceNokia 4.2Gerätebezeichnung
 device.familyNokiaProduktgruppe
 dist123070Gitlab-Pipeline-ID
 environmentdebugUmgebung
 fdvSdk1.2.0Android SDK
 fdvSdkModule1.2.2C++ SDK
 flavorepaIntegrationApp flavor
 gitHashbc5853dGit Hash
 levelerrorLoglevel
 os Android10Android Version
 os.nameAndroidBetriebsystemname
 os.rootednoGerootetes Gerät
 release1.2.0App Release Version
 supportIdB88G-KDVD-YNEKSupport-Code
 userid:66cfbd07-1881-4975-bc2f-41a81f9d0907UserId
StackTraceUmfasst die technische Beschreibung des aufgetretenen Fehlers.

Rechtsgrundlage für den IAM Registrierungsprozess der ePA und die hierbei verarbeiteten Daten ist die Einwilligung unseres Versicherten nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. §§ 342 Abs. 1, 344 Abs. 1 Satz 1 SGB V.

Zweck der Datenverarbeitung ist die rechtssichere Identifikation des Versicherten sowie die Verhinderung von Daten- und Identitätsmissbrauch.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Dies ist der Fall, wenn die ePA gekündigt und final gelöscht wurde.

Die unter diesem Abschnitt beschriebenen Datenverarbeitungen sind zur Registrierung der ePA zwingend erforderlich. Unser Versicherter kann seine Einwilligung zur Registrierung der ePA gleichwohl jederzeit widerrufen und gegenüber uns die Löschung der ePA verlangen. Hierzu muss der Versicherte in der ePA-App seine Einwilligung widerrufen oder den Widerruf schriftlich an uns senden.

Datenschutzerklärung für die ePA

Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) / Datenspeicher über die App

Zur rechtssicheren Einrichtung für die Bereitstellung einer ePA- für unseren Versicherten ist es erforderlich, ein Verifikations-Verfahren durchzuführen, um zu überprüfen, ob die Person, die sich für eine ePA registriert auch tatsächlich unser Versicherter ist.

Der Versicherte startet die App, nach erfolgter Registrierung und Identifizierung. Zuerst erscheint die Login Maske, in die der Versicherte seine Zugangsdaten (Versichertennummer und Passwort sowie zur Auswahl App-Code, Gesundheitskarte oder Personalausweis) eingibt.

Beim ersten Start der Anwendung erhält der Versicherte einen ersten Überblick über die Nutzungsmöglichkeiten seiner ePA-App. In der Patientenakte in der Ansicht „Übersicht“ kann der Nutzer über das Profilbild auf sein Profil zugreifen, zudem sieht er die folgenden Bereiche:

1. Bereich Dokumente

2. Bereich Berechtigungen

3. Bereich Aktivitäten

4. Bereich „Meine Einrichtungen und Praxen“

Der Versicherte kann die Krankenkasse berechtigen, die Leistungsdaten in die Patientenakte einzustellen. Es werden die Daten gespeichert, die der Versicherte in seine digitale Patientenakte einstellt, bzw. die von Dritten dorthin hochgeladen werden. Hierbei kann es sich auch um Gesundheitsdaten nach Artikel 9 der DSGVO handeln.

Über das Profilbild gelangt der Versicherte in diese Ansicht und kann dort seine Einstellungen verwalten und zum Beispiel seine Zugangsdaten ändern. Zudem kann er unter Informationen auf die folgenden Menüpunkte zugreifen

a. Einrichtung und Zugriff auf vertretende Patientenakten

b. Über die ePA

c. Interaktive App-Demo

d. Kontakt

e. Hilfe

f. Sicherheitshinweise

g. Hinweise zur Datenerfassung

h. Zusatzfunktionen

i. App-Bericht senden sowie unter „Rechtliche Hinweise“ auf

j. Lizenzen Dritter

k. Impressum

l. Datenschutzerklärung

Zusätzlich steht die Information zur aktuell genutzte App Version bereit.

Versicherte können für Ihre Patientenakte einen oder mehrere vertretende Personen berechtigen. Die vertretende Person nutzt die eigene ePA-App seiner Krankenkasse zur Wahrnehmung der Vertretung. Bei der Einrichtung wird der Name, die E-MailAdresse und die Versichertennummer (KVNr) angegeben und gespeichert. Wenn die vertretende Person in der Patientenakte als Vertretung handelt, können alle technisch möglichen Aktionen anstelle des Versicherten ausgeführt werden.

Vertretende Personen können keine weiteren vertretenden Personen für die vertretene Patientenakte einrichten und auch nicht die Patientenakte für den Versicherten insgesamt löschen.

Bei der Vertretung innerhalb der ePA erfolgt eine Datenverarbeitung wie in Kapitel D1 beschrieben.

Rechtsgrundlage für die Speicherung personenbezogener Daten in der ePA ist die Einwilligung des Versicherten nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und Art. 9 Abs. 2 DSGVO i.V.m. §§ 342 Abs. 1, 344 Abs. 1 Satz 1 SGB V.

Zweck der Datenverarbeitung ist die Nutzung des ePA durch den Versicherten zur Archivierung und Verwendung seiner individuellen Gesundheitsinformationen.

Die Daten werden durch den Versicherten gelöscht, wenn er entscheidet, dass die in der ePA gespeicherte Daten nicht mehr benötigt werden.

Die unter diesem Abschnitt beschriebenen Datenverarbeitungen sind zur Nutzung der ePA zwingend durch unseren Versicherten erforderlich. Der Versicherte kann seine Einwilligung zur Nutzung der ePA gleichwohl jederzeit widerrufen, per Entfernen des gesetzten Bestätigungshakens in der ePA-App oder schriftlich oder persönlich bei uns.

Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Mitarbeiter Peter Eidt

Peter Eidt

Telefon 0621 68 5591355
Fax 0621 68 559 3355
E-Mail peidt@bkkpfalz.de
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