Mann schaut depressiv aus dem Fenster

Beratung bei Berufskrankheit

Was ist eine Berufskrankheit?

Wenn unser Beruf uns langfristig belastet, können wir krank werden – man spricht dann von einer Berufskrankheit. Sowohl Materialien als auch mechanische Einwirkungen können Auslöser für eine Berufskrankheit sein – typische Beispiele sind Hautkrankheiten, Schwerhörigkeit oder Erkrankungen der Wirbelsäule. Es ist auch möglich, dass die Erkrankungen erst viele Jahre oder Jahrzehnte später auftreten. 

Damit eine Berufskrankheit anerkannt wird, muss ein Zusammenhang zwischen der Krankheit und dem ausgeübten Beruf bestehen. Zudem muss die Krankheit in der Berufskrankheiten-Verordnung gelistet sein.

So gehen Sie am besten vor

Mit der BKK Pfalz in Verbindung setzen

Wenn Sie vermuten, dass Sie an einer Berufskrankheit erkrankt sind, können Sie sich gerne direkt mit uns in Verbindung setzen. Wir leiten alles Weitere für Sie in die Wege und stehen Ihnen während des Verfahrens zur Seite. 

Ihre Vorteile

Bei Berufskrankheiten haben Sie Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Vorteil besteht darin, dass Sie durch Ihre Berufskrankheit bei der Inanspruchnahme von Leistungen günstiger gestellt werden. Im Folgenden haben wir für Sie einige Leistungen der Unfallversicherungsträger aufgelistet:

  • Verletztengeld (fällt höher als das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen aus)
  • keine gesetzliche Zuzahlung (die bisher geleisteten Zuzahlungen werden Ihnen durch den Unfallversicherungsträger zurückerstattet)
  • Rentenzahlung (bei besonders schwerwiegenden Fällen)
  • Fahrkostenerstattung bei ambulanten Maßnahmen
  • Hilfestellung zur beruflichen Wiedereingliederung

Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Team Forderungsmanagement

Telefon 0621 68 559 142
Fax 0621 68 559 3138
E-Mail forderungsmanagement@bkkpfalz.de
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