Kindern fällt der Aufenthalt in einem Krankenhaus leichter, wenn Mama oder Papa dabei sein dürfen. Und die Erfahrung zeigt, dass Kinder schneller gesund werden, wenn eine enge Bezugsperson in der Nähe ist.
Wir sind davon überzeugt, dass erkrankte Kinder maßgeblich davon profitieren, wenn eine vertraute Begleitperson während des Krankenhausaufenthalts an ihrer Seite ist. Deshalb haben wir schon immer die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson von Kindern im Krankenhaus aus medizinischen Gründen getragen.
Die BKK Pfalz übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen unbürokratisch die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson: für einen Elternteil, einen anderen Angehörigen oder eine von den Erziehungsberechtigten bestimmte Person. Ist das Kind jünger als sieben Jahre, geht die BKK Pfalz grundsätzlich von der medizinischen Notwendigkeit der Mitaufnahme aus. Eine gesonderte Antragsstellung ist nicht notwendig, die Zusage der Kostenübernahme erfolgt kurzfristig: Denn im Gegensatz zu vielen anderen Kassen verzichtet die BKK Pfalz auf eine gesonderte Prüfung der medizinischen Notwendigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
Der MDK empfiehlt in der Regel nur bei Kindern im Vorschulalter uneingeschränkt die Mitaufnahme einer Begleitperson. Auch für ältere Kinder und Jugendliche übernimmt die BKK Pfalz die Kosten der Mitaufnahme, zum Beispiel bei der stationären Aufnahme als Notfall oder bei schweren lebensbedrohlichen Erkrankungen. Für die Ihnen entstehenden Kosten für Unterbringung und Verpflegung als Begleitperson zahlen wir Ihnen bis zu 45 Euro pro Tag. Reichen Sie einfach die Rechnungen oder Quittungen bei uns ein.