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Zahnärztliche Behandlung & Zahnersatz

Leistung

Als Mitglied der BKK Pfalz haben Sie die freie Wahl unter allen Zahnärzten mit einer Kassenzulassung. Die BKK Pfalz beteiligt sich an Ihren Kosten für Zahnersatz mit einem Festzuschuss. Zahnärztliche Grundleistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit komplett bezahlt oder bezuschusst.

Unser Plus

Die BKK Pfalz ermöglicht Ihnen zuzahlungsfreien Zahnersatz im Rahmen eines Versorgungsvertrags bei ausgewählten Zahnärzten.

Grundleistungen

Diese Grundleistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit von Ihrer BKK Pfalz komplett bezahlt oder bezuschusst:

• Schmerzbehandlung 
• Zahnfüllung mit einem einfachen Füllungsmaterial (Amalgam, Zement...)
• Untersuchung
• Zahnsteinentfernung (einmal jährlich)
• einfache Wurzelbehandlungen
• Zahnentfernungen
• Standardkronen (mit Festzuschuss)
• Versorgung von Zahnlücken mit einfachen Brücken oder Prothesen (mit Festzuschuss)
• Versorgung mit Suprakonstruktionen bei Einzelzahnlücke oder totaler Prothese (mit Festzuschuss).

Professionelle Zahnreinigung

Für eine professionelle Zahnreinigung zahlt die BKK Pfalz jährlich 50 Euro Zuschuss — beim Zahnarzt Ihrer Wahl.

Aufwändigere Behandlungen

Für Behandlungen, die über die Grundleistung hinausgehen (Leistungen mit hochwertigeren Materialien oder aufwändigeren Behandlungstechniken), müssen Sie etwas dazu bezahlen:

• Kunststoff-Füllungen
• laborgefertigte Füllungen (Inlays)
• Neue Techniken in der Karies-Entfernung
• aufwändigere Kronen, Brücken oder Prothesen (mit Festzuschuss)
• aufwändigere Suprakonstruktionen (mit Festzuschuss)
• Vollnarkose bei zahnärztlichen Leistungen

Leistungen, die nicht bezuschusst werden können

Einige Behandlungen dürfen von den Krankenkassen nicht bezuschusst werden. Sie müssen die Kosten dafür selbst übernehmen:

• Implantate
• komplizierte Wurzelbehandlungen
• zahnärztliche Kosmetik (zum Beispiel Bleichen von Zähnen)
• Prothesenreinigung 
• Keramikfacetten (Veneer)
• sowie alle Behandlungen, die über das notwendige, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Maß hinausgehen.

Festzuschuss Zahnersatz

An einem geplanten Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) beteiligen wir uns mit einem Festzuschuss. Dieser Festzuschuss wird vom gemeinsamen Bundesausschuss für Zahnärzte und Krankenkassen bestimmt und richtet sich nach der Versorgungsform. Wählen Sie die Regelversorgung, so erhalten Sie von der BKK Pfalz den entsprechenden befundorientierten Festzuschuss. Wird eine höherwertige Versorgung gewünscht, müssen alle anfallenden Zusatzkosten, die über den Festzuschuss der Regelversorgung hinausgehen, aus eigener Tasche getragen werden. Der Zuschuss für die Regelversorgung beträgt 60 Prozent der Kosten.

Regelmäßig zur Kontrolle beim Zahnarzt!

Regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt, die Sie im Bonusheft nachweisen, belohnen wir zusätzlich: Ab fünf Jahren erhöht sich der Zuschuss nochmals um zehn Prozent, ab zehn Jahren sogar um 15 Prozent, also auf bis zu 75 Prozent der Kosten. Das allseits bekannte Bonusheft ist also weiter von Bedeutung. Lassen Sie sich deshalb vom Zahnarzt die durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen eintragen.

Rechenbeispiel: Zahnersatz

Kostet eine Regelversorgung zum Beispiel 800 Euro, übernimmt die BKK Pfalz davon 480 Euro. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft beträgt der Zuschuss dann sogar 560 (5 Jahre) bzw. 600 Euro (10 Jahre).

Härtefallregelung

Wenn Sie durch die Selbstbeteiligung am Zahnersatz „unzumutbar belastet“ werden, übernimmt die BKK Pfalz 100 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Das ist zum Beispiel für Versicherte möglich, die nur über ein geringes Bruttoeinkommen verfügen, Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe-Leistungen beziehen. Um die Voraussetzungen dafür prüfen zu können, benötigen wir verschiedene schriftliche Belege Ihrer aktuellen Einkommensverhältnisse. Den "Antrag auf Härtefall-Zuschuss bei Zahnersatz" mit weiteren Informationen können Sie bei uns direkt online herunterladen. Bitte füllen Sie ihn aus und schicken Sie ihn uns mit den entsprechenden Unterlagen per Post.

Über Details zur Härtefallregelegung informieren wir auch in unserem Lexikon der Sozialversicherung.

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Aktualisiert: 25.09.2024
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