Künstliche Befruchtung
Leistung
Die gesetzliche Leistung bei künstlicher Befruchtung ist vom Gesetzgeber reglementiert. So werden 50 Prozent der Kosten für höchstens drei Behandlungsversuche übernommen, weitere Versuche werden nicht bezuschusst. Die Frauen müssen mindestens 25 Jahre und noch nicht 40 Jahre alt sein, die Männer mindestens 25, und noch nicht 50. Es werden jeweils drei befruchtete Eizellen transferiert.
Unser Plus
Mit „BKK Kinderwunsch“ unterstützen wir Paare auf dem Weg zur Erfüllung ihres Kinderwunsches – mit Leistungen, die weit über die Regelversorgung hinausgehen. Zudem unterstützt wir die Ei- oder Samenzellenkonservierung, wenn Versicherten eine Krebstherapie bevorsteht, welche die Fruchtbarkeit gefährdet.
Fast ein Viertel der Paare in Deutschland sind ungewollt kinderlos und nutzen viele unterschiedliche Methoden, um ihren größten Wunsch Wirklichkeit werden zu lassen: Ein eigenes Kind. Ihre BKK Pfalz unterstützt Sie mit „BKK Kinderwunsch“ über die gesetzlichen Leistungen hinaus.
Immer mehr Paare in Deutschland nehmen eine künstliche Befruchtung in Anspruch. Die Behandlung ist für viele Paare nicht nur emotional und körperlich, sondern auch finanziell belastend. Denn die gesetzliche Leistung bei künstlicher Befruchtung ist vom Gesetzgeber reglementiert. So werden 50 Prozent der Kosten für höchstens drei Behandlungsversuche übernommen, weitere Versuche werden nicht bezuschusst. Die Frauen müssen mindestens 25 Jahre und noch nicht 40 Jahre alt sein, die Männer mindestens 25, und noch nicht 50. Es werden maximal jeweils drei befruchtete Eizellen transferiert.
Hier setzt „BKK Kinderwunsch“ an: Paare können über die Leistungen der Regelversorgung hinaus mit Unterstützung rechnen. Auch an Versicherte mit einer anstehenden, fruchtbarkeitsgefährdenden Krebstherapie wurde gedacht. Sie erhalten im Rahmen von „BKK Kinderwunsch“ einen Zuschuss, wenn sie vorsorglich ihre Ei- oder Samenzellen konservieren wollen.
Seit 1. April 2020 können sich Kinderwunschzentren aus ganz Deutschland dem innovativen Programm anschließen. Falls das Zentrum Ihres Arztes noch nicht teilnimmt, kann es gerne beitreten.
In unserem FamilyPlus-Portal können Sie ganz bequem nach einem teilnehmenden Kinderwunschzentrum in Ihrer Nähe suchen.
Die Vorteile von „BKK Kinderwunsch“
- Anheben der Altersgrenze bei Frauen auf 41 Jahre
- Zweimalige Kostenbeteiligung an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer (nicht im Zusammenhang mit einem "freezeall") in Höhe von 350 Euro
- Zweimalige Kostenbeteiligung an einer Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer in Höhe von 250 Euro (nicht zusammen mit einem Kryozyklus)
- Einmalige Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden vierten Behandlungsversuch mit einem Zuschuss je nach Behandlungsverfahren
- Einfacher Verfahrenswechsel von der In-vitro-Fertilisation (IVF) zur Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) möglich.
- Zur Reduzierung von Mehrlingsschwangerschaften werden maximal zwei statt drei Embryonen transferiert.
- Auf belastende hormonelle Stimulationstherapien bei der Frau wird soweit wie möglich verzichtet, sofern noch kryokonservierte Eizellen vorhanden sind. Dadurch reduzieren sich auch die Kosten der Medikamente für die Versicherte.
Voraussetzung für Ihre Teilnahme an diesem innovativen Vertrag ist lediglich Ihre Unterschrift (Ehefrau) auf der Teilnahmeerklärung und die Genehmigung Ihrer BKK Pfalz. Die Teilnahme ist freiwillig und beginnt mit dem Tag Ihrer Unterzeichnung. Ihr*e programmteilnehmende*r Ärzt*in wird Sie umfassend über die Inhalte und Ziele des Programms informieren.
Alle Informationen über das Procedere und die im Vertrag enthaltenen Leistungen finden Sie im FamilyPlus-Portal in den jeweiligen Versichertenpaketen.
Der Kinderwunschkanal
Der Bundesverband für Reproduktionsmedizinische Zentren (BRZ) stellt auf dem YouTube-Kanal „Der Kinderwunschkanal“ verschiedene Kurzfilme zum Thema unerfüllter Kinderwunsch bereit.
Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!
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