Elektronische Patientenakte (ePA)
Die ePA für alle kommt
Am 15. Januar 2025 kommt sie für alle: die elektronische Patientenakte, kurz ePA. Sie dient als sicherer, zentraler Speicherort für Ihre medizinischen Unterlagen: Ihre medizinischen Berichte über den Krankheits- und Behandlungsverlauf, Ihre Notfalldaten und Medikationspläne sowie weitere für Ihre Gesundheit relevanten Daten finden dort einen hochgeschützten, aber für Sie jederzeit zugänglichen Platz.
Die ePA für alle startet am 15. Januar 2025 zunächst in den Modellregionen Hamburg, Franken und in Teilen Nordrhein-Westfalens. Am Test sind ca. 300 Leistungserbringer beteiligt.
Praktisch und bequem: Sie müssen selbst nur dann aktiv werden, wenn Sie die Akte in der BKK Pfalz ePA App verwalten, Zugriffe beschränken oder selbst Dokumente hochladen möchten.
Zugang zu Ihrer ePA erhalten Sie über die "Meine BKK Pfalz ePA"-App, die Sie im Google Play- oder IOS-Appstore finden:
Wichtig für alle, die bereits jetzt die BKK Pfalz ePA App nutzen
Die Überführung der „alten“ in die „neue“ ePA für alle erfolgt schrittweise ab dem 15. Januar 2025. Möglicherweise haben Sie für einen Übergangszeitraum von voraussichtlich vier bis sechs Wochen keine Möglichkeit, auf Ihre ePA zuzugreifen – darauf hat die BKK Pfalz leider keinen Einfluss.
Wichtig ist, dass Sie sich bis zum 15. Juli 2025 einmalig in Ihrer bestehenden ePA anmelden, um die Überführung der Akte zu starten. Wenn binnen sechs Monaten ab dem 15. Januar 2025 keine Anmeldung in der Akte erfolgt, wird diese unwiderruflich gelöscht. Eine neue Registrierung und Aktenanlage ist danach jedoch natürlich wieder möglich.
Einrichtung der ePA
Bei der Einrichtung hilft Ihnen unsere ausführliche Anleitung zur Einrichtung der ePA.
Sie möchten die Akte nicht aktiv verwalten oder die App nicht nutzen? Kein Problem. Ihre Ärztinnen und Ärzte werden mit Einführung der "ePA für alle" Ihre persönliche Akte automatisch mit Ihren Befunden füllen. Sie dient dann als zentraler Ablageort für Ihre medizinischen Unterlagen, auf die nur Ihre Behandler Zugriff haben.
Die ePA bietet für Ihre medizinische Versorgung zahlreiche Vorteile. Die wichtigsten auf einen Blick:
- Effizient und umfassend
Die ePA erleichtert den schnellen Zugriff auf Ihre wichtigen Patientendaten, wo und wann immer Sie es wünschen. - Mehr Behandlungsqualität
Bei einem Wechsel der Arztpraxis nehmen Sie Ihre Akte mit allen Befunden, Berichten und Empfehlungen mit. Belastende Mehrfachuntersuchungen können so vermieden werden und Informationen gehen während der Behandlung nicht verloren. - Notfalldaten griffbereit
Auch Informationen über Blutgruppe, Allergien oder chronische Erkrankungen können hinterlegt und im Notfall abgerufen werden. - E-Rezept integriert
Das Abrufen und Einlösen von Rezepten ist genauso möglich wie die übersichtliche Rezepte-Verwaltung mit Überblick über bereits eingelöste und noch offene Rezepte. Das hilft unter anderem, unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten zu vermeiden. Lesen Sie dazu die häufigsten Fragen hier. - Anbindung an Organspende-Register
Zusätzlich können sich Versicherte mithilfe ihrer GesundheitsID im Organspende-Register (Webportal) des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) authentifizieren.
Zentrale digitale Services zur Gesundheitsversorgung können nun an einem Ort gebündelt werden.
Was sich hinter der ePA verbirgt und welchen Nutzen sie bringt, erklärt dieses Video.
Die ePA ist sicher
Datensicherheit und Datenschutz haben bei Ihrer ePA oberste Priorität, deshalb sind höchste Sicherheitsstandards Pflicht.
Den Zugriff auf Ihre ePA steuern Sie selbst
Sie erteilen die Berechtigung in der Praxis ganz einfach über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK). Die Praxis ist dann für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen berechtigt, auf Ihre ePA zuzugreifen. Wenn Sie nicht möchten, dass eine Praxis auf Ihre Daten zugreifen kann, können Sie der Nutzung Ihrer ePA im Einzelfall direkt bei der Praxis widersprechen.
Gut zu wissen: Die BKK Pfalz legt die ePA zwar automatisch für Sie an, hat aber aber keinen Zugriff auf Ihre Akte und deren Inhalte!
Widerspruchsrecht – Opt-out
Die BKK Pfalz ist davon überzeugt, dass die ePA für alle Ihre Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessern und für Entlastung im Gesundheitssystem sorgen kann.
Selbstverständlich bleibt die aktive Nutzung der ePA trotzdem auch weiterhin für Sie freiwillig. Wenn Sie die zahlreichen Vorteile der elektronischen Patientenakte nicht nutzen möchten, finden Sie im folgenden Formular alle Informationen zu den Möglichkeiten, der Aktenanlage und Nutzung zu widersprechen.
Für Ihren telefonischen Widerspruch über unsere kostenfreie Hotline 0800 0008120 halten Sie bitte Ihr Kundenkennwort bereit.
Die ePA Ombudsstelle
Die Ombudsstelle berät Sie zu allen Fragen und Problemen, die bei der Nutzung der ePA auftreten. Sie nimmt Ihre Widersprüche gegen bestimmte Anwendungsfälle oder Zugriffe entgegen und setzt diese für Sie um. Sie stellt die Protokolldaten der Zugriffe der letzten drei Jahre auf Wunsch für die Kunden zur Verfügung, die nicht über die BKK Pfalz ePA App selbst darauf zugreifen können.
Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!
Pflichtinformationen zur ePA
Die gesetzlichen Pflichtinformationen finden Sie hier:
Mit Ihrer persönlichen „Gesundheits ID“ haben Sie ganz einfach Zugang zum Beispiel zu Ihrer elektronischen Patientenakte ePA oder der eRezept-App.
Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!
Der Registrierungs- und Anmeldevorgang ergibt sich aus den aktuellen gesetzlichen Vorgaben zur Sicherheit Ihrer Daten – die BKK Pfalz hat keinen Einfluss auf den Prozess.
Identifizierung
Damit auch wirklich nur Sie Zugriff auf die ePA und Ihre Daten erhalten, ist es notwendig, sich einmalig sicher zu identifizieren.
Dazu stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- Persönliche Identifizierung in unseren BKK Pfalz Kundenzentren mit gültigem Personalausweis oder Reisepass
- Mittels einer sicher zugestellten elektronischen Gesundheitskarte mit NFC-Funktion und PIN — umfangreiche Informationen finden Sie hier
Darüber hinaus können Sie die Identifizierungsverfahren der Deutschen Post nutzen. Zur Verfügung stehen diese beiden Verfahren:
- Identifizierung in der Postfiliale
- Nutzung des elektronischen Personalausweises (eID)
Für die sichere Identifizierung über die PostIdent-Verfahren werden Sie beim ePA-Registrierungsprozess auf die POSTIDENT App umgeleitet.
Info-Video zum PostIdent-Verfahren
Inhalte und Möglichkeiten des PostIdent-Verfahrens erläutert das Video der Deutschen Post:
Post-Ident durch Online-Ausweisfunktion (eID)
Weitere Informationen zum PostIdent-Verfahren finden Sie direkt bei der Deutschen Post.
ePA Desktop-Anwendung
Im Rahmen der Umstellung auf die ePA für alle steht die ePA für den Windows- oder Linux-Desktop bis voraussichtlich Sommer 2025 nicht zur Verfügung.
Wir informieren Sie, sobald die Desktop-Anwendung wieder verwendet werden kann.
Weitere Informationen zur ePA
- Unsere Datenschutzerklärung zur ePA.
- Nutzungsbedingungen und Einwilligungserklärung
- Viele Fragen und Antworten zur Nutzung finden Sie hier
- Alles zur Barrierefreiheit der epa-App lesen Sie hier
- Hier geht es zum Informationsblatt: elektronische Patientenakte (ePA)
ePA Selfservice
Sie möchten das Benutzerkonto sperren lassen (z.B. bei Verlust des Telefons) oder ganz löschen, Ihre eMail-Adresse, das Passwort oder Ihre registrierten Geräte verwalten? Dann folgen Sie dem Link.
Gut zu wissen: Bei der Sperrung oder Löschung Ihres Benutzeraccounts werden die Inhalte Ihrer ePA nicht gelöscht. Sie stehen Ihnen bei einer erneuten Anmeldung wieder zur Verfügung!