Die elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA für alle kommt

Am 15. Januar 2025 kommt sie für alle: die elektronische Patientenakte, kurz ePA. Sie dient als sicherer, zentraler Speicherort für Ihre medizinischen Unterlagen: Ihre medizinischen Berichte über den Krankheits- und Behandlungsverlauf, Ihre Notfalldaten und Medikationspläne sowie weitere für Ihre Gesundheit relevanten Daten finden dort einen hochgeschützten, aber für Sie jederzeit zugänglichen Platz.

Praktisch und bequem: Sie müssen selbst nur dann aktiv werden, wenn Sie die Akte in der BKK Pfalz ePA App verwalten, Zugriffe beschränken oder selbst Dokumente hochladen möchten. Bei der Einrichtung hilft Ihnen unsere ausführliche   Anleitung zur Einrichtung der ePA zur Einrichtung Ihrer BKK Pfalz ePA-App.

Ihre Ärztinnen und Ärzte werden mit Einführung der ePA für alle Ihre persönliche Akte automatisch mit Ihren Befunden füllen.

Die ePA bietet für Ihre medizinische Versorgung zahlreiche Vorteile. Die wichtigsten auf einen Blick:

  • Effizient und umfassend
    Die ePA erleichtert den schnellen Zugriff auf Ihre wichtigen Patientendaten, wo und wann immer Sie es wünschen.
  • Mehr Behandlungsqualität
    Bei einem Wechsel der Arztpraxis nehmen Sie Ihre Akte mit allen Befunden, Berichten und Empfehlungen mit. Belastende Mehrfachuntersuchungen können so vermieden werden und Informationen gehen während der Behandlung nicht verloren.
  • Notfalldaten griffbereit
    Auch Informationen über Blutgruppe, Allergien oder chronische Erkrankungen können hinterlegt und im Notfall abgerufen werden.
  • Medikationsplan
    Das eRezept kann integriert werden. Das hilft, unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten zu vermeiden.

Die ePA ist sicher

Datensicherheit und Datenschutz haben bei Ihrer ePA oberste Priorität, deshalb sind höchste Sicherheitsstandards Pflicht.

Den Zugriff auf Ihre ePA steuern Sie selbst

Sie erteilen die Berechtigung in der Praxis ganz einfach über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK). Die Praxis ist dann für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen berechtigt, auf Ihre ePA zuzugreifen. Wenn Sie nicht möchten, dass eine Praxis auf Ihre Daten zugreifen kann, können Sie der Nutzung Ihrer ePA im Einzelfall direkt bei der Praxis widersprechen.
Gut zu wissen: Die BKK Pfalz legt die ePA zwar automatisch für Sie an, hat aber aber keinen Zugriff auf Ihre Akte und deren Inhalte!

Wichtig für alle, die bereits jetzt die BKK Pfalz ePA App nutzen

Die Überführung der „alten“ in die „neue“ ePA für alle erfolgt schrittweise ab dem 15. Januar 2025. Möglicherweise haben Sie für einen Übergangszeitraum von voraussichtlich vier bis sechs Wochen keine Möglichkeit, auf Ihre ePA zuzugreifen – darauf hat die BKK Pfalz leider keinen Einfluss.

Wichtig ist, dass Sie sich bis zum 15. Juli 2025 einmalig in Ihrer bestehenden ePA anmelden, um die Überführung der Akte zu starten. Wenn binnen sechs Monaten ab dem 15. Januar 2025 keine Anmeldung in der Akte erfolgt, wird diese unwiderruflich gelöscht. Eine neue Registrierung und Aktenanlage ist danach jedoch natürlich wieder möglich.

Widerspruchsrecht – Opt-out

Die BKK Pfalz ist davon überzeugt, dass die ePA für alle Ihre Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessern und für Entlastung im Gesundheitssystem sorgen kann.

Selbstverständlich bleibt die aktive Nutzung der ePA trotzdem auch weiterhin für Sie freiwillig. Wenn Sie die zahlreichen Vorteile der elektronischen Patientenakte nicht nutzen möchten, finden Sie hier alle Informationen zu den Möglichkeiten, der Aktenanlage und Nutzung zu widersprechen.

Die ePA Ombudsstelle

Die Ombudsstelle berät Sie zu allen Fragen und Problemen, die bei der Nutzung der ePA auftreten. Sie nimmt Ihre Widersprüche gegen bestimmte Anwendungsfälle oder Zugriffe entgegen und setzt diese für Sie um. Sie stellt die Protokolldaten der Zugriffe der letzten drei Jahre auf Wunsch für die Kunden zur Verfügung, die nicht über die BKK Pfalz ePA App selbst darauf zugreifen können.

Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail oder unter der Rufnummer 0800 0008120.

Pflichtinformationen zur ePA

Die gesetzlichen Pflichtinformationen finden Sie  Pflichtinformationen zur ePA.

Was sich hinter der ePA verbirgt und welchen Nutzen sie bringen soll, erklärt unser kleines ePA-Video:

 

Mit Ihrer persönlichen „Gesundheits ID“ haben Sie ganz einfach Zugang zum Beispiel zu Ihrer elektronischen Patientenakte ePA oder der eRezept-App.

Neuerungen für alle Nutzer der BKK Pfalz ePA-App:

  • Der Zugriff auf Ihre ePA kann mittels App-Code, elektronischer Gesundheitskarte (eGK) und PIN oder elektronischem Personalausweis (eID) und PIN erfolgen — Sie entscheiden, welche Anmeldemethode Sie nutzen möchten.
  • Bei Nutzung des App-Codes muss die Anmeldung spätestens alle 6 Monate per eGK oder eID bestätigt werden
  • Die Komfortanmeldung mit Biometrie (Fingerabdruck/Gesichtserkennung) ist nicht mehr erlaubt
  • In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Sie sich erneut identifizieren müssen
  • Mit Ihrer persönlichen „Gesundheits ID“ haben Sie ganz einfach Zugang zum Beispiel zu Ihrer ePA oder der eRezept-App.

 

Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie unseren Versicherten-Helpdesk "Vida" rechts unten auf dieser Website.
Dort finden Sie auch Erklärvideos, je nach Anmeldemethode, für Android und iOs.

 

Selbstverständlich hilft Ihnen auch gerne unser Kundencenter weiter: 0800 133 33 00 oder per E-Mail an:  info@bkkpfalz.de

 

Der Registrierungs- und Anmeldevorgang ergibt sich aus den aktuellen gesetzlichen Vorgaben zur Sicherheit Ihrer Daten – die BKK Pfalz hat keinen Einfluss auf den Prozess.


Identifizierung

Damit auch wirklich nur Sie Zugriff auf die ePA und Ihre Daten erhalten, ist es notwendig, sich einmalig sicher zu identifizieren.

Dazu stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Persönliche Identifizierung in unseren BKK Pfalz Kundenzentren mit gültigem Personalausweis oder Reisepass
  • Mittels einer sicher zugestellten elektronischen Gesundheitskarte mit NFC-Funktion und PIN — umfangreiche Informationen finden Sie hier

Darüber hinaus können Sie die Identifizierungsverfahren der Deutschen Post nutzen. Zur Verfügung stehen diese beiden Verfahren:

  • Identifizierung in der Postfiliale
  • Nutzung des elektronischen Personalausweises (eID)

Für die sichere Identifizierung über die PostIdent-Verfahren werden Sie beim ePA-Registrierungsprozess auf die POSTIDENT App umgeleitet.

Info-Video zum PostIdent-Verfahren

Inhalte und Möglichkeiten des PostIdent-Verfahrens erläutert das Video der Deutschen Post:

Post-Ident durch Online-Ausweisfunktion (eID)

Weitere Informationen zum PostIdent-Verfahren finden Sie direkt bei der Deutschen Post.

ePA Desktop-Anwendung

Sie haben bereits über ein Mobilgerät Ihre ePA angelegt und aktiviert und möchten Sie nun auf dem „großen“ Bildschirm verwalten?

Hier finden Sie die Desktop Anwendungen für Windows 10 und Debian-Linux (MacOS in Vorbereitung).

 

Um den eVA Chatbot verwenden zu können, müssen Sie zunächst den Statistik Coookies zustimmen.