Antragsverfahren für die Pflege
Leistung
Leistungen der Pflegeversicherung kommen für Personen in Frage, die dauerhaft Einschränkungen im körperlichen und/oder geistigen Bereich haben. Den Antrag stellen Sie an die Pflegekasse der BKK Pfalz, die Beurteilung erfolgt durch den Medizinischen Dienst.
Unser Plus
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekasse der BKK Pfalz unterstützen Sie bei der Klärung der Anspruchsvoraussetzungen und begleiten Sie gerne während des Antragsverfahrens.
Wie erhalte ich Leistungen der Pflegeversicherung?
Leistungen der Pflegeversicherung können alle Versicherten beantragen, die dauerhaft körperliche und/oder geistige Beeinträchtigungen haben. Der Medizinische Dienst oder seit Mitte 2013 auch neutrale Gutachter stellen fest, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind. Hierzu findet in der Regel eine Begutachtung in Ihrer häuslichen Umgebung statt.
Die Pflegekasse der BKK Pfalz muss Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag im Regelfall innerhalb von 25 Arbeitstagen schriftlich mitteilen.
In Ausnahmefällen ist die Begutachtung an eine Frist von einer oder zwei Wochen gebunden. Das ist der Fall, wenn sich der Pflegebedürftige beispielsweise im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung befindet und für die Weiterversorgung zu Hause eine eilige Klärung des Pflegegrads erforderlich ist. Diese Begutachtung erfolgt in aller Regel nach Aktenlage.
Die Wochenfrist gilt auch, wenn
- sich der Antragsteller in einem Hospiz befindet oder
- der Antragsteller ambulant palliativ versorgt wird.
Pflegeberatung auch zu Hause
Die Pflegekasse der BKK Pfalz bietet Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach der Erstantragstellung auf Pflegeleistungen einen Beratungstermin an. Auf Wunsch des Antragstellers findet die Beratung auch bei Ihnen zu Hause statt. In der Pflegeberatung informieren wir Sie über die Leistungen der Pflegeversicherung und anderer Sozialleistungsträger. Außerdem unterstützen Sie die Kundenberaterinnen bei der Genehmigung geeigneter Maßnahmen. Auf Wunsch des Versicherten kann der Termin aber auch nach der Zweiwochenfrist stattfinden.
Sie können sich auch gerne in einem Pflegestützpunkt beraten lassen. Wir nennen Ihnen auf Wunsch Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe.
Äußert der Antragsteller den Wunsch auf Übersendung des ausführlichen schriftlichen Gutachtens zur Pflegeeinstufung, so kommen wir dem gerne nach. Die persönliche Empfehlung zur Rehabilitation für Pflegebedürftige muss bei der Begutachtung mit erstellt werden. Diese Empfehlungen erhalten Sie zusammen mit dem Bescheid.