Arbeitgeberversicherung
Informieren Sie sich hier über die erhöhten, allgemeinen und ermäßigten Umlagen der BKK-Arbeitgeberversicherung.
BKK Arbeitgeberversicherung | 2024 |
---|---|
Umlage U1 (ermäßigt) Erstattung 50 % des fortgezahlten Arbeitsentgeltes | 1,9% |
Umlage U1 (allgemein) Erstattung: 60 % des fortgezahlten Arbeitsentgelts | 2,3% |
Umlage U1 (erhöht) Erstattung: 80 % des fortgezahlten Arbeitsentgelts | 4,4% |
Umlage U2 Erstattung: 100 % bei Beschäftigungsverbot, Erhöhung auf 120 % des fortgezahlten Arbeitsentgelt | 0,45% |
Umlage zum Insolvenzgeld (U3) | 0,06% |
U1, U2, U3: kurz erklärt
In jedem Unternehmen entstehen Lohnausfallkosten, zum Beispiel durch Ausfälle der Arbeitnehmer*innen aufgrund von Krankheit (U1) oder Mutterschaft bzw. Beschäftigungsverbot (U2). Der Gesetzgeber sieht den Ausgleich dieser Aufwendungen im Gesetz zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) vor.
Die Mittel zur Durchführung des Ausgleichs der Arbeitgeberaufwendungen werden durch Umlagen von den am Ausgleichsverfahren beteiligten Arbeitgebern aufgebracht. Diese Umlagebeträge sind an die Betriebskrankenkasse zu zahlen, bei denen der Arbeitnehmer versichert ist.
Manchmal gerät ein Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Für dien Fall hat der Gesetzgeber das Insolvenzgeld als zeitweilige Absicherung der Beschäftigten vorgesehen. Finanziert wird diese Leistung von den Arbeitgebern selbst über die sogenannte Umlage zum Insolvenzgeld (U3).
Alle wichtigen Infos, Formulare und Kontaktdaten finden Sie auf der Website des BKK Landesverbands Mitte, zum Beispiel Anträge auf Erstattung (U1/U2), die Erklärung zur Feststellung der Teilnahme am Ausgleichsverfahren oder elektronische Formulare zum Herunterladen. Bestellen Sie außerdem kostenfrei Infomaterial, und lesen Sie immer die aktuellsten Informationen!