Meldeverfahren
Meldeverfahren – einfach und schnell ohne Papier!
Sie arbeiten noch ohne zugelassenes Entgeltabrechnungsprogramm oder mit aufwendigen Papierformularen? Dann haben wir eine einfache und komfortable Lösung für Ihre Datenübermittlung für Sie: Das neue SV-Meldeportal für Arbeitgeber!
Das neue SV-Meldeportal ist eine komplette Neu-Entwicklung. Die Erfahrungen aus den letzten Jahrzehnten flossen in die Programmierung dieser neuen Ausfüllhilfe ein, die optimal auf die Bedürfnisse der Benutzer ausgerichtet ist. Das SV-Meldeportal führt keine Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben durch und steht damit nicht in Konkurrenz zu den professionellen Entgeltabrechnungsprogrammen, die von mehr als 100 Software-Erstellern angeboten werden.
Betrieb des SV-Meldeportals
Die Federführung für den Betrieb des SV-Meldeportals hat der GKV-Spitzenverband übernommen und mit der operativen Durchführung und Programmierung des SV-Meldeportals ist die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (kurz ITSG) als Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen beauftragt. Das SV-Meldeportal ist als ausfallsichere Anwendung konzipiert und die Informationssysteme werden in zwei Rechenzentren in Deutschland gehostet.
Ideal für kleinere Arbeitgeber
Insbesondere kleinere Betriebe sind den Anforderungen nur begrenzt gewachsen, voll-elektronisch im Dialog erreichbar zu sein und alle Daten aus Sozialversicherungsmeldungen einschließlich der Entgeltdaten elektronisch vorzuhalten sowie für einen Abruf bereit zu stellen. Mit der neuen Ausfüllhilfe wird vorrangig für Kleinstarbeitgeber (bis max. 10 Beschäftigen) ein Angebot geschaffen, diese Daten optional in einem zentralen, sicheren Datenspeicher vorhalten zu können. Aber auch mittelständische und große Unternehmen, Selbstständige, die öffentliche Verwaltung sowie Zahlstellen können das SV-Meldeportal nutzen.
Nutzung
Das Gesetz regelt, dass die Nutzer des SV-Meldeportals im angemessenen Umfang an den Kosten der Datenübermittlung beteiligt werden können. Für die Nutzung des SV-Meldeportals ist daher vom Nutzer eine Nutzungsgebühr zu zahlen.
Der Betrieb von sv.net wurde zum 30. Juni 2024 eingestellt. Für die Abgabe elektronischer Meldungen an die Sozialversicherungsträger stehen Ihnen das SV-Meldeportal zur Verfügung.
Infos
Auf der Website des SV-Meldportals finden Sie detaillierte Informationen zu Registrierung und Nutzung sowie ausführliche Erklärvideos.
Maschinelle Datenübermittlung
Die maschinelle Datenübermittlung erfolgt an:
BITMARCK Service GmbH
Lindenallee 6-8
45127 Essen
Empfänger-Betriebsnummer 35382142
E-Mail: ag@bitmarck-daten.de