Beiträge: Arbeitgeber
Beiträge zu den Sozialversicherungen sind grundsätzlich vom Einkommen abhängig. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen ihren Anteil, die Beiträge sind für alle Zweige der Sozialversicherung unterschiedlich.
Informieren Sie sich hier über die aktuellen Beitragssätze zur Krankenversicherung und die anderen Sozialversicherungen.
Beitragssatz für Berufstätige
Damit Sie immer den umfassenden Krankenversicherungsschutz der BKK Pfalz erhalten, ist es wichtig, den richtigen Beitrag zu zahlen. Als Arbeitnehmer zahlen sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber einen Teil des Beitrags. Für geringfügig Beschäftigte zahlt der Arbeitgeber den pauschalen Beitrag alleine.
Beitragssätze zur Krankenversicherung 2024 | |
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Beitragssatz für Mitglieder mit Gehalts-/ Lohnfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit und Rentner*innen. Der Höchstbeitrag 2024 berechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 €. Der Arbeitgeberanteil beträgt 9,25 %. | 18,50% |
Beitragssatz für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch bei Arbeitsunfähigkeit. Der Höchstbetrag 2024 berechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 €. | 17,90% |
Versorgungsbezüge Zum Beispiel Betriebsrenten oder Kapitalauszahlungen. | 18,50% |
Pauschaler Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte | 13,0% |
Zusatzbeitrag der BKK Pfalz | 3,9% |
Krankenversicherungsbeitrag für Studierende
Krankenversicherungsbeitrag für Studierende (ab 01.11.24) | |
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Beitrag zzgl. Pflegeversicherung mit Kindern | 149,80€ |
Beitrag zzgl. Pflegeversicherung ohne Kinder | 154,93€ |
Während Schulzeit und Studium bist du bei uns bis zum 25. Lebensjahr kostenfrei versichert — über die Familienversicherung, also über deine Eltern. Das bedeutet natürlich nicht, dass du zwingend mit 25 dein Studium in der Tasche haben musst. Denn darüber hinaus gibt es den günstigen Studentenbeitrag.
Bis zur Vollendung deines 30. Lebensjahres zahlst du deshalb nur einen günstigen Pauschalbeitrag. Die Höhe des Pflegeversicherungsbeitrags (PV) richtet sich nach deinem Alter und danach, ob du eigene Kinder hast oder nicht.
Im Tarif für Studierende kannst du längstens bis zum Ablauf des Semesters versichert sein, in welchem du das 30. Lebensjahr vollendest. Über diesen Zeitpunkt hinaus können wir diesen Tarif für dich unter bestimmten Bedingungen fortsetzen:
Gründe für eine Verlängerung über die Altersgrenze hinaus
- Geburt eines Kindes
- Erkrankung oder Behinderung
- Betreuung behinderter oder erkrankter Angehöriger
- Zweiter Bildungsweg
- Grundwehr- oder Zivildienst
- Bundesfreiwilligendienst (BF)
- Anerkannte, vergleichbare Freiwilligendienste (zum Beispiel Internationaler Jugendfreiwilligendienst)
- Freiwilliges soziales Jahr
- Besuch eines Studienkollegs oder die Teilnahme an einem studienvorbereitenden Sprachkurs als zwingende Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums
- Nichtzulassung zum Studium
- Mitarbeit im Gremium einer Hochschule
Mitgliedsbescheinigung für Studierende
Wenn du dich an der Uni oder Fachhochschule einschreibst oder die Uni wechselst, dann brauchst du eine Mitgliedsbescheinigung deiner Krankenkasse. Wenn du bei uns versichert bist, kann du diese Bescheinigung ganz einfach und schnell über unser Formular-Center ausfüllen und anfordern. Ein paar Klicks und die Bescheinigung ist an dich unterwegs!
Schulzeitbescheinigung
Du bist oder wirst bald 17 und besuchst weiterhin die Schule? Damit keine Lücken in deinem Rentenanspruch entstehen, benötigt der Rentenversicherungsträger eine Bestätigung über deine Schulzeit. Deshalb solltest du gleich zum Abschluss deiner Schulzeit die Schulzeitbescheinigung ausfüllen und uns zusenden. Wir leiten sie dann an die Rentenversicherung weiter.
Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung erhältst du das Formular.
Berufsstart
Als Berufsstarter kommen ein paar Dinge auf dich zu, die du organisieren musst. So auch deine Krankenversicherung. Mit Beginn deiner Berufsausbildung endet nämlich die kostenfreie Familienversicherung über deine Eltern. Jetzt ist es Zeit, dir eine eigene Krankenversicherung zu suchen. Wir würden uns natürlich freuen, wenn du uns auch nach deiner Familienversicherung erhalten bleibst oder dich ganz neu für uns entscheidest.
Beitragssatz für Rentner
Beitragssatz zur Krankenversicherung für Rentner | |
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Beitragssatz für pflichtversicherte Rentner (z.B. Renten, Pensionen, Betriebsrenten, Kapitalauszahlungen, andere Versorgungsbezüge und Einkünfte aus einer nebenberuflichen Tätigkeit neben Rente oder Versorgungsbezug): | 18,50% (allgemeiner Beitragssatz) |
Beitragssatz für freiwillig versicherte Rentner Der Beitrag 2024 berechnet sich aus maximal | 17,90% (ermäßigter Beitragssatz) |
Beitragssatz für Auslandsrenten | 9,25% (halber allgemeiner Beitragssatz) |
Zusatzbeitrag der BKK Pfalz | 3,9% |
Voraussetzungen für die KVdR: Versicherungszeiten und Kinderanrechnung
„Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wird, wer seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der 2. Hälfte des Berufslebens gesetzlich krankenversichert war. Zeiten der Familienversicherung werden dabei angerechnet. Jeder Versicherte erhält dabei pro Kind drei Jahre als Vorversicherungszeit angerechnet. Diese Zeiten werden der 2. Hälfte des Berufslebens zugerechnet, auch wenn die Kinder früher geboren wurden. Haben Sie die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt, werden die Beitragsanteile direkt durch die Deutsche Rentenversicherung einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt.
Beitragsstruktur für pflichtversicherte Rentner: Aufteilung und Sätze
Pflichtversicherte Rentner zahlen einen Beitrag, der ähnlich wie der Krankenkassenbeitrag für Arbeitnehmer berechnet wird. Es gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Diesen teilt sich der gesetzlich versicherte Rentner mit dem Rentenversicherungsträger. Wie ein Arbeitnehmer zahlt der Rentner 7,3 Prozent, der Rentenversicherungsträger übernimmt die übrigen 7,3 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der Krankenkassen, den sich Rentner und Rentenversicherungsträger teilen. Bei mehreren gesetzlichen Renten, etwa einer zusätzlichen Versicherten- oder Witwenrente, werden diese Renteneinkünfte für die Beitragsberechnung zusammengezählt.
Zusätzliche Einkünfte: Beitragspflicht auf Versorgungsbezüge
Erhält jemand außer seiner gesetzlichen Rente noch Versorgungsbezüge, muss auch auf diese Einkünfte ein Beitrag zur Krankenversicherung geleistet werden. Hierzu zählen Betriebsrenten, Witwen- oder Waisengeld, Renten aus der aus Zusatzversorgung für Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie Renten aus Versorgungswerken für bestimmte Berufe. Diese Bezüge sowie Einkommen aus Erwerbstätigkeit führen zu zusätzlichen Krankenkassen-Beiträge. Nicht eingerechnet werden Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden und private Renten.
Alleinige Beitragslast: Krankenkassenbeiträge auf zusätzliche Bezüge
Im Unterschied zu der gesetzlichen Rente müssen Rentner für die zusätzlichen Bezüge jedoch allein die Krankenkassenbeiträge zahlen. Der Rentenversicherungsträger übernimmt hier keinen Beitragsanteil. Es werden daher volle 14,6 Prozent Krankenkassenbeitrag plus Zusatzbeitrag abgezogen. Allerdings gilt für Versorgungsbezüge ein Mindestbetrag. Erst wenn die Einnahmen der Versorgungsbezüge diesen Grenzwert insgesamt überschreiten, müssen Krankenkassenbeiträge für die Zusatzrenten bezahlt werden.
Freibetrag für Betriebsrentner: Regelungen und Anpassungen
Für Betriebsrentner gilt ein Freibetrag von 176,75 Euro (Jahr 2024) monatlich. Erst oberhalb dieses Betrags sind Krankenkassen-Beiträge fällig. Der Freibetrag wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Der Freibetrag gilt für monatliche Zahlungen und einmalige Kapitalauszahlungen.
Die Art der Pflegeversicherung lehnt sich an das Krankenversicherungsverhältnis an. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zahlen in die sozialen Pflegekassen ein. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Krankenversicherungsbeitrag für Selbstständige
Krankenversicherungsbeitrag für Selbstständige mit Kindern | Mindestbeitrag | Höchstbeitrag |
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Beitrag zzgl. Pflegeversicherung mit Krankengeldanspruch | 258,05€ | 1.133,33€ |
Beitrag zzgl. Pflegeversicherung ohne Krankengeldanspruch | 250,98€ | 1.102,28€ |
Krankenversicherungsbeitrag für Selbstständige ohne Kinder | Mindestbeitrag | Höchstbeitrag |
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Beitrag zzgl. Pflegeversicherung mit Krankengeldanspruch | 265,12€ | 1.164,38€ |
Beitrag zzgl. Pflegeversicherung ohne Krankengeldanspruch | 258,05€ | 1.133,33€ |
Der Krankenversicherungsbeitrag setzt sich zusammen aus dem Anteil der Krankenversicherung zzgl. des Pflegeversicherungsbeitrags
Gesetzliches Krankengeld
Das Krankengeld für Selbstständige wird bei Arbeitsunfähigkeit ab dem 43. Tag in Höhe von 70 Prozent Ihres Einkommens berechnet. Für die Berechnung wird der Einkommenssteuerbescheid zugrunde gelegt, nach dem Sie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Der Höchstanspruch beträgt maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren bei gleicher Erkrankung. Wenn Sie sich Ihren gesetzlichen Krankengeldanspruch sichern wollen, füllen Sie bitte die Wahlerklärung aus.
Antrag auf gesetzliches Krankengeld
Wahltarif "KrankengeldPLUS — Differenztarif"
Zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld können Sie sich mit unserem Wahltarif KrankengeldPLUS — Differenztarif absichern. Der Tarif" KrankengeldPLUS — Differenztarif" beginnt am 1. des auf die Beantragung folgenden Monats. Bei Neumitgliedern beginnt der Tarif gleichzeitig mit der Mitgliedschaft bei der BKK Pfalz. Für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Arbeitsunfähigkeit besteht, verschiebt sich der Tarifbeginn bis Sie wieder arbeitsfähig sind.
Alle Infos zu diesem Tarif finden Sie in der folgenden Beschreibung:
KrankengeldPLUS – Differenztarif
Eine Gesundheitsprüfung vor Versicherungsbeginn findet nicht statt.
Mit der Wahl des Tarifs KrankengeldPLUS entscheiden Sie sich, mindestens 3 Jahre am Tarif teilzunehmen und bei Ihrer BKK Pfalz Mitglied zu sein. Wird der Tarif nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der dreijährigen Frist gekündigt, verlängert er sich um weitere drei Jahre.
Der Anspruch auf Krankengeld endet mit dem Bezug einer eigenen Rente oder einer vergleichbaren Leistung, mit Eintritt einer vollen Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung, mit Wirksamwerden der Kündigung des Tarifs oder mit dem Ende der Mitgliedschaft bei der BKK Pfalz.
Wahltarif KrankengeldPLUS — Künstler und Publizisten
Der Wahltarif KrankengeldPLUS für Künstler und Publizisten sichert für Künstler und Publizisten mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag einen zusätzlichen Anspruch auf Krankengeld für die Zeit vom 15. Bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit ab.
Alle Infos zu diesem Tarif finden Sie in der folgenden Beschreibung:
Krankenversicherungsbeitrag für freiwillig Versicherte
Krankenversicherungsbeitrag für freiwillig Versicherte mit Kindern | Mindestbeitrag | Höchstbeitrag |
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Beitrag zzgl. Pflegeversicherung | 250,98€ | 1.102,28€ |
Krankenversicherungsbeitrag für freiwillig Versicherte ohne Kinder | Mindestbeitrag | Höchstbeitrag |
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Beitrag zzgl. Pflegeversicherung | 258,05€ | 1.133,33€ |
Beitragssatz zur Rentenversicherung | |
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Beitrag zur Rentenversicherung | 18,6% |
Pauschaler Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte | 15,0% |
Damit Sie auch im Alter abgesichert sind, zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Teil des Beitrags zur Rentenversicherung. Für geringfügig Beschäftigte zahlt der Arbeitgeber den pauschalen Beitrag alleine.
Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenter*innen
Ab 1. Juli 2024 wird die Deutsche Rentnerversicherung Rentenzuschläge an verschiedene Rentner*innen auszahlen. Der Rentenversicherung ist die Meldung dieser Zuschläge an die Krankenkassen leider nicht möglich. Sind Sie pflichtversicherter Rentner? Dann erfolgt der Beitragsabzug direkt über den Rentenversicherungsträger. Sofern für Sie als Rentner*in eine freiwillige Versicherung oder Familienversicherung besteht und Sie eine Mitteilung über die Zahlung eines Zuschlages erhalten, bitten wir Sie diese Mitteilung an uns weiterzuleiten, um Beitragsnachzahlungen zu vermeiden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Damit Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit abgesichert sind, zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Teil des Beitrags zur Arbeitsförderung.
Arbeitsförderung | |
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Beitrag zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) | 2,6% |