Mehr Entlastung und Unterstützung in der Pflege

Ältere Dame mit ihrer Pflegerin
Datum:
04. Juli 2023
Lesezeit:
1 min

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurde im Mai 2023 im Bundestag beschlossen. Seine Änderungen im Leistungsbereich treten ab 1. Januar 2024 in Kraft.

Die konkreten Ziele des Gesetzes sind unter anderem die Stärkung der Pflege zuhause, die Entlastung der pflegenden Angehörigen und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche.

Für BKK Pfalz Versicherte bedeutet das mehr Geld für Pflegesachleistungen, mehr Pflegegeld, eine flexible Kombination von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und Beitragsentlastung für kinderreiche Familien. Außerdem können pflegende Angehörige nicht nur einmalig Pflegeunterstützungsgeld beantragen, sondern wiederkehrend jedes Kalenderjahr.

Noch mehr Leistungsverbesserungen, weitere Infos und die aktuellen Beitragssätze finden Sie auf der Übersichtsseite zur Pflege.

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