Absicherung von Pflegepersonen
Leistung:
Pflegende Personen leisten einen wichtigen Beitrag in unserer Gesellschaft. Ihre soziale Absicherung ist durch die Pflegestärkungsgesetze verbessert worden.
Unser Plus:
Unser Pflegeteam berät Sie gerne und informiert Sie über Ihre Ansprüche.
Antragsverfahren für die Pflege
Leistung:
Leistungen der Pflegeversicherung kommen für Personen in Frage, die dauerhaft Einschränkungen im körperlichen und/oder geistigen Bereich haben. Den Antrag stellen Sie an die Pflegekasse der BKK Pfalz, die Beurteilung erfolgt durch den Medizinischen Dienst.
Unser Plus:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekasse der BKK Pfalz unterstützen Sie bei der Klärung der Anspruchsvoraussetzungen und begleiten Sie gerne während des Antragsverfahrens.
Entlastungsbetrag: Zusätzliche Unterstützung im Alltag
Leistung:
Pflegebedürftige, die Zuhause gepflegt werden, können Angebote zur Unterstützung im Alltag wahrnehmen.
Unser Plus:
Damit Sie bestmöglich abgesichert sind, unterstützt Sie die Pflegekasse der BKK Pfalz mit einem monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro.
Förderung von Wohngruppen
Leistung:
In ambulanten Wohngruppen können sich Pflegebedürftige zusammenschließen, um das Zusammenleben und die Pflege mit anderen zu organisieren. Es können Zuschüsse für altersgerechte oder barrierearme Umgestaltungen beantragt werden.
Unser Plus:
Die Kundenberaterinnen der Pflegekasse der BKK Pfalz klären mit Ihnen gemeinsam, ob Sie Anspruch auf die Unterstützung haben und begleiten Sie durch das Antragsverfahren.
Häusliche Krankenpflege
Leistung:
Die häusliche Krankenpflege kann helfen, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen oder eine ambulante Krankenhausbehandlung zu ermöglichen.
Die BKK Pfalz übernimmt die Kosten für die Grund- und Behandlungspflege sowie für die hauswirtschaftliche Versorgung. Je Krankheitsfall werden die Kosten bis zu vier Wochen übernommen.
Unser Plus:
Statt der im Gesetz verankerten vier Wochen übernimmt die BKK Pfalz die Kosten für häusliche Krankenpflege bis zu 26 Wochen. Im Rahmen dieser Leistung der Krankenversicherung übernehmen wir Kosten für Hausbesuche durch geschultes Pflegepersonal eines sozialen Hilfsdienstes.
Haushaltshilfe
Leistung:
Ihre BKK Pfalz übernimmt die Kosten einer Haushaltshilfe, wenn Sie wegen Krankheit Ihren Haushalt nicht weiterführen können und niemand sonst die anfallenden Arbeiten übernehmen kann.
Unser Plus:
Wir tun mehr! Über die gesetzliche Leistung hinaus übernimmt Ihre BKK Pfalz Haushaltshilfe auch dann, wenn kein Kind im Haushalt lebt.
Hilfsmittel
Leistung:
Die BKK Pfalz übernimmt die Kosten für notwendige Hilfsmittel in Höhe des Festbetrags oder des mit dem Anbieter vertraglich vereinbarten Preises.
Unser Plus:
Wir helfen Ihnen, geeignete Hilfsmittel auszuwählen und zu beschaffen. Außerdem beraten wir Sie individuell, um Belastungen durch erhöhte Zuzahlungen zu vermeiden.
Kurse und Schulungen zum Thema Pflege
Leistung:
Wie geht Pflege zu Hause? Welche Hilfsmittel können mir die Pflege erleichtern? Wie gehe ich mit Alzheimer Patienten um? Wer sich entschieden hat, die Pflege eines Angehörigen zu übernehmen, dem stellen sich viele Fragen. Pflegekurse und -schulungen vermitteln wichtiges Pflegewissen.
Unser Plus:
Die Berater*innen unseres Partners "Pflegewegweiser" schulen Sie gerne bei Ihnen zu Hause — individuell abgestimmt auf Ihre Pflegesituation.
Auch in unseren Online-Pflegekursen erhalten Sie praxisorientierte Informationen rund um die Pflege zu Hause.
Kurzzeitpflege
Leistung:
Die Pflegekasse der BKK Pfalz ermöglicht es Menschen, die sonst zu Hause gepflegt werden, in einer zugelassenen vollstationären Einrichtung für bis zu 56 Tage pro Kalenderjahr versorgt zu werden. Die entstehenden Kosten werden mit bis zu 1.774 Euro übernommen.
Unser Plus:
Neben der Kostenbeteiligung an der pflegerischen Versorgung, der medizinischen Behandlungspflege sowie für die soziale Betreuung zahlt Ihnen die Pflegekasse das zuletzt bezogene Pflegegeld der Pflegegrade 2 bis 5 hälftig weiter.
Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade
Leistung:
Pflegebedürftig sind Menschen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürften. Hierzu zählen Menschen, die körperliche, kognitive, psychische oder gesundheitliche Belastungen nicht selbstständig kompensieren können. Die Pflegebedürftigkeite muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen. Um der unterschiedlichen Schwere der Pflegebedürftigkeit gerecht zu werden, gibt es fünf Pflegegrade.
Unser Plus:
Schon vor der eigentlichen Antragsstellung beraten Sie die Kundenberaterinnen der Pflegekasse der BKK Pfalz gerne und können gemeinsam mit Ihnen sicherlich viele Fragen vorab klären.
Pflegeberatung und Pflegestützpunkte
Leistung:
Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung? Was ist dabei zu beachten? Und wie kann die Betreuung zu Hause funktionieren? Das Thema Pflege tritt manchmal ganz plötzlich in unser Leben. Für alle Beteiligten ist diese Situation mit Herausforderungen und vielen Fragen verbunden.
Unser Plus:
Die qualifizierten Pflegeberater*innen unseres Partners SpektrumK sind an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr für Sie erreichbar und beraten Sie gerne zum Thema Pflege.
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
Leistung:
Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Betteinlagen und technische Pflegehilfsmittel wie beispielsweise ein Pflegebett oder Lagerungshilfen zu beantragen. Sie sollen dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
Unser Plus:
Die Pflegekasse der BKK Pfalz übernimmt für die Pflegehilfsmittel monatlich bis zu 40 Euro. Für die Versorgung mit einem technischen Hilfsmittel genügt uns das Rezept Ihres Arztes. Wir sorgen dann für die schnelle Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause.
Pflegesachleistung oder -geldleistung
Leistung:
Pflegebedürftige können entscheiden, ob sie Pflegesach- oder Geldleistungen in Anspruch nehmen möchten. Eine Kombination beider Leistungen ist ebenfalls möglich. Geldleistungen können gezahlt werden, wenn die Pflege in geeigneter Weise durch eine Pflegeperson sichergestellt und eine Einstufung mindestens in den Pflegegrad 2 erfolgt ist.
Unser Plus:
Die Pflegekasse der BKK Pfalz übernimmt die Kosten für Beratungseinsätze von professionellen Pflegediensten, die regelmäßig bei Pflegegeldbeziehern erforderlich sind. In den Pflegegraden 2 und 3 erfolgen diese halbjährlich, in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Als Pflegebedürftiger im Pflegegrad 1 haben Sie einen Anspruch auf einen Pflegeeinsatz einmal in im halben Jahr.
Private Pflegevorsorge: Der Pflege-Bahr
Leistung:
Personen, die in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung versichert sind, haben bei Vorliegen einer auf ihren Namen lautenden privaten Pflege-Zusatzversicherung Anspruch auf eine Pflegevorsorgezulage.
Unser Plus:
Ihre Pflegekasse der BKK Pfalz ist gerne in allen Fragen rund um das Thema Pflege für Sie da.
Stationäre Pflege
Leistung:
Wenn die medizinische Notwendigkeit für eine ständige Betreuung im Pflegeheim vorliegt, beteiligen wir uns an den Kosten einer stationären Pflege. Wie bei der ambulanten Pflege erfolgt auch bei stationärer Pflege die Zuordnung zu einem Pflegegrad.
Unser Plus:
Ob Heimpflegebedürftigkeit vorliegt, wird in der Regel durch die Ärzte des Medizinischen Dienstes (MD) im Auftrag der Pflegekasse der BKK Pfalz geprüft. Gerne schicken wir Ihnen im Vorfeld den Fragebogen zur Erforderlichkeit der stationären Pflege zu.
Teilstationäre Pflege
Leistung:
Für Pflegebedürftige, die in ihrem Haushalt nicht ausreichend gepflegt werden können, übernimmt unsere Pflegekasse — bis zum gesetzlichen Höchstbetrag des entsprechenden Pflegegrads — die Kosten für eine teilstationäre Pflege in einer für Tages- oder Nachtpflege zugelassenen Einrichtung.
Unser Plus:
Neben einer ausführlichen Beratung rund um die Möglichkeiten der teilstationären Pflege unterstützen die Kundenberaterinnen der Pflegekasse der BKK Pfalz Sie auch bei der Berechnung Ihres anteiligen Pflegegeldes.
Verhinderungspflege
Leistung:
Sind Pflegepersonen durch Krankheit, Erholungsurlaub oder andere Gründe an der Pflege gehindert, zahlen wir nach Prüfung weiterer Eckpunkte pro Kalenderjahr maximal 1.612 Euro für grundsätzlich maximal 6 Wochen. Voraussetzung ist eine Vorpflegezeit von 6 Monaten.
Unser Plus:
Die Ausgestaltung der Verhinderungspflege kann vielseitig sein und Auswirkungen auf andere Leistungen der Pflegeversicherung haben. Die Kundenberaterinnen der Pflegekasse der BKK Pfalz beraten Sie gerne auch zur verbesserten Kombinationsmöglichkeit mit nicht beanspruchter Kurzzeitpflege.