Page 11 - BKK Pfalz Gesundheit_2023-4
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 Vorsorge- und Reha-Maß- nahmen: Pflegebedürftige reisen mit
Viele pflegende Angehörige ver- zichten auf stationäre Vorsorge-
und Reha-Maßnahmen, weil sie pflegebedürftige Angehörige nicht alleine lassen wollen. Die Reform er- möglicht ab 2024, pflegebedürftige Personen mitzunehmen.
Leistungsübersichten
Personen, die in einen Pflegegrad eingestuft sind und Leistungen beziehen, können eine Übersicht der beanspruchten Leistungen be- kommen, die auf Wunsch halbjähr- lich erstellt und übermittelt wird.
Beitragsanpassung
Um diese verbesserten Leistungen finanzieren zu können, wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bereits am 1.7.2023 erhöht.
Kinderlose zahlen jetzt vier Prozent des Bruttoeinkommens in die Pflegeversicherung ein. Für Eltern ist der Beitragssatz von 3,05 auf 3,4 Prozent gestiegen.
Beitragsentlastung
für Familien mit
mehreren Kindern
Bereits seit 1.7.2023 erhalten Eltern ab dem zweiten bis zum fünf- ten Kind einen Beitragsabschlag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 Prozentpunkten für jedes Kind bis 25 Jahre. Die Berücksichtigung der Abschläge wird erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein. Der Gesetzgeber gibt Arbeitgebern, Rentenversicherungsträgern und uns Krankenversicherungen eine Frist bis zum 30.6.2025. Selbstverständlich werden zu viel eingezogene Beiträge erstattet.
Schon gewusst?
Alle Details, eine Beitrags- tabelle mit Kinderanzahl und Antworten auf häufige Fragen zu diesem Thema lesen Sie bitte auf www.bkkpfalz.de, Stichwort „PUEG“.
BKK PFALZ 11
  Unsere digitale Assistentin Anna erklärt interaktiv, Schritt für Schritt, Pflegeleistungen – angepasst an Ihre individuelle Situation: www.bkkpfalz.de/ anna-erklaerts/pflege
 


















































































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